Hier ist Platz für Kommentare zum Untermiete-Entscheid und die Lagefolge dazu. ![]()
Hier wurde die Aussage getroffen, dass Mieter mit Absprache des Vermieters einen erheblichen Aufschlag auf die Miete verlangen können. Lachend wurde hinzugefügt, dass man sich das schriftlich geben lassen sollte. das wurde dann im Nebensatz relativiert, da die mietpreisbremse nicht ausgehebelt werden darf.
Der letztgenannte Punkt ist aber doch extrem wichtig, ich meine mich zu erinnern, von Fällen gelesen zu haben, in denen zb der Eigentümer die Wohnung an zb Ehepartner oder Schwager etc. Vermietet, damit dieser dann einen erheblichen Aufschlag bei der weitervermietung verlangen kann. Eine schnelle Recherche hat dazu nicht viel ergeben, weil alle Suchergebnisse bloß das aktuelle Thema aufgreifen.
Zudem stellt sich mir die Frage, wie man solche Modelle als Mieter überhaupt aufdecken kann, und ob der Mieter die Macht hat, das zu unterbinden. Wenn das Kündigungsrecht des Eigentümers das einzige Instrument zur Unterbindung darstellt, werden solche Modelle doch eher gestärkt als geschwächt.
Hat dazu jemand Fakten oder Meinungen?