LdN 464 Diskriminierungsverbot

Danke für diese superinteressanten und wichtigen Einordnungen zu dem Urteil, dass Wohnungsinteressenten nicht aufgrund Ihrer anscheinenden Herkunft diskrimiert werden dürfen!

Ihr hattet erwähnt, dass Diskriminierung bei Vermietungen verboten ist. Das gilt jedoch meines Wissens nicht uneingeschränkt für kleine private Vermieter, richtig?

In meinem Fall wollte ich einmal einen dunkelhäutigen Nachmieter vorschlagen. Mein Vermieter hat das abgelehnt und sich dabei eindeutig diskriminierend geäußert. Die Antidiskriminierungsstelle teilte mir damals mit, dass man zwar eine Rüge aussprechen könne, rechtlich aber kaum weiter vorgehen könne, da mein Vermieter nicht gewerblich handelt.

Hat sich an dieser Rechtslage inzwischen etwas geändert?