Auch wenn ich – wie schon im Bundestalk der TAZ erwähnt – skeptisch bin, ob pauschalierte Beträge ein Einfallstor für Kürzungen sein könnten, halte ich die Vereinfachung und Zusammenlegung der Leistungen für immens wichtig.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie unglaublich zeitaufwendig die Beantragung ist. Erstes Hindernis: Meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet. Ich erledige die Anträge, da ich den finanziellen Überblick habe, sie erhält aber das Kindergeld und unterschreibt. Trotz Vollmacht, leiblicher Vaterschaft und der Tatsache, dass ich Absender der Anträge bin, bekomme ich telefonisch keine Auskunft. Meine Nummer steht sogar in den Unterlagen mit dem Hinweis, dass ich als Partner anrufe. Dennoch muss meine Partnerin jedes Mal ihre Identität bestätigen – mit Informationen, die auch ich nennen könnte – und zusätzlich nochmals bestätigen, dass ich für uns sprechen darf. Schriftlich hingegen wird alles akzeptiert, solange das Aktenzeichen stimmt, aber die Bearbeitung dauert dann 8–12 Wochen. Telefonisch ginge vieles sofort. Ich verstehe die Vorsicht der Behörden, aber ein stimmiger Datenschutz ist das nicht.
Wir haben drei Kinder. Ich arbeite Vollzeit, sie Teilzeit in Elternzeit, da ihr Arbeitgeber keine kitakompatible Stelle anbieten kann. Zwei Tage pro Woche brauchen wir deshalb eine Babysitterin. Wohngeld erhalten wir inzwischen nicht mehr, aber regelmäßig Kinderzuschlag, da wir unter der Einkommensgrenze liegen. Der Antrag muss jährlich gestellt werden. Ein vereinfachter Folgeantrag ist bei schwankendem Einkommen (projektbezogene Arbeit) nicht möglich. Gleichzeitig muss ich monatlich angeben, wenn ich über die Grenze komme.
Kinderzuschlag berechtigt wiederum zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Dafür muss jedoch für jedes Kind ein eigener Antrag gestellt werden, die Bewilligung erfolgt über das Jobcenter, die Prüfung über die Sozial- und Jugendbehörde. BuT muss halbjährlich beantragt werden; pro Kind fallen schnell fünf Antragsbereiche an (z. B. Ausflüge, Vereinsbeiträge, Mittagsverpflegung, Schulbedarf). Bei drei Kindern sind das bis zu 15 Teilanträge. Zusätzlich müssen Schulen, Kitas, Vereine usw. Formulare ausfüllen. Für einen 6‑Euro‑Theaterausflug braucht es ein separates Formular, das von mir und der Schule bestätigt wird; oft soll auch die bereits erfolgte Zahlung nachgewiesen werden. Beim Mittagessen müssen Frühstück und Vesper herausgerechnet werden, Zahlungen müssen mit Namen des Kindes belegt sein.
Ich stellte im November die Anträge rückwirkend für Juni–November 2025. Eine Eingangsbestätigung kam, aber keine Bescheide. Im Januar stellte ich den Folgeantrag für Dezember 2025 bis Mai 2026 und versuchte wiederholt, telefonisch und per Mail Informationen zu erhalten. Unsere Sachbearbeiterin war über zwei Wochen nicht erreichbar – völlig legitim, aber ohne Vertretung oder Hinweis. Über die zentrale Nummer erreicht man oft Sachbearbeiter, die ohne „Bedarfsgemeinschaftsnummer“ sofort abwimmeln. Man muss so lange anrufen, bis jemand bereit ist, mit dem richtigen Aktenzeichen zu arbeiten. Manche behaupten sogar, Kinderzuschlag berechtige nicht zum BuT; selbst Hinweise auf interne Richtlinien helfen da nicht. Auch die Aussage, Mails würden nicht mehr akzeptiert, ist falsch. Und jedes Telefonat läuft nur, wenn meine Partnerin vor Ort ist, um ihre Identität zu bestätigen – an Arbeitstagen unmöglich.
Schließlich erreichte ich eine hilfsbereite Sachbearbeiterin. Zwei Tage später kamen zahlreiche Bewilligungen. Diese waren jedoch unübersichtlich: teilweise fehlten Zeiträume, teilweise wurden Leistungen doppelt bewilligt, teilweise widersprachen sich die Bescheide. Bei unserem jüngsten Kind wurde z. B. zweimal das Mittagessen für Juli 2025 bewilligt, aber die übrigen Monate ignoriert.
Kurz darauf erhielt ich einen Anruf unserer ursprünglichen Sachbearbeiterin, die inzwischen nicht mehr zuständig ist, trotzdem hilfsbereit sein wollte. Sie bestätigte, dass wir Mitte Dezember Post hätten bekommen sollen und vieles doppelt oder falsch erfasst wurde. Sie gab mir eine direkte Mailadresse und die Nummer des Vorgesetzten. Kein Scam – offizielle Behördenkontakte –, aber verlässlich überprüfbar ist das für mich auch nicht. Das offizielle Onlineportal funktioniert für Kinderzuschlag, aber BuT konnte ich dort noch nicht erfolgreich beantragen.
Dritte Leistung: die einkommensabhängige Kostenbefreiung für die Kita. Hier berechtigt Kinderzuschlag ebenfalls direkt, trotzdem mussten wir alles erneut nachweisen. Zuständig ist die Sozial- und Jugendbehörde. Insgesamt also drei Stellen für drei eng verknüpfte Leistungen, die eigentlich automatisiert über einen einzigen Antrag laufen könnten. Viel investierte Zeit, die nichts produktives schafft.