LdN 456 Russlands eingefrorene Milliarden

Auch bei diesem Thema zeigt sich, wie wichtig es ist, zusammenzuarbeiten und Risiken gemeinsam zu übernehmen. Natürlich kann Belgien, wo anscheinend der größte Teil der eingefrorenen Vermögen liegt, nicht allein vorgehen.

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Statt das eingefrorene Geld zu konfiszieren und für Waffen auszugeben könnte man es quasi als Schutzschild benutzen und “für die Russen“ in der Ukraine anlegen in Form von Straßen, Krankenhäusern, Schulen etc. Wenn die Russen weiterhin Bomben werfen und ihr Eigentum dadurch zerstören, sind sie selbst schuld. Wenn sie endlich damit aufhören, können sie diese Investitionen als Reparationsleistungen betrachten. So muss man sich keine Gedanken über Kreditkonditionen und Rückzahlungen machen, hilft direkt der Ukraine und beendet vielleicht den Krieg.

Jetzt wird Kanzler Merz in der öffentlichen Berichterstattung dafür kritisiert, dass er es nicht geschafft habe, durchzusetzen, dass die EU die eingefrorenen russischen Staatsgelder für die Ukraine zu nutzen.

Ulf @vieuxrenard hatte das in einer der letzten LdNs schon mal (ehr nur) angerissen. So befriedigend die Idee, dass die Russen mit von ihrem eigenen Geld finanzierten Waffen bekämpft würden ist: Diese Plan war von Anfang an hoch-problematisch!

[Wobei sich die Russen ja auch ins Fäustchen lachen dürfen, dass die Waffen, die sie gegen die Ukraine einsetzen, von den Energiekäufen der EU finanziert werden - Argument auf der letzten LdN]

  1. Staatliche Vermögenswert und insbesondere Zentralbankgelder genießen völkerrechtlich weitgehenden Immunitätsschutz. Zudem warnen Experten vor verfassungsrechtlichen Klagen vor dem EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, weil die EU‑Verträge selbst Eigentumsschutz und Rechtsstaatlichkeit kodifizieren. Das scheint weitgehender Konsens unter den Völkerrechtlern zu sein (und ist der Grund, warum Belgien so große Sorge hatte, dass mögliche Schadensersatzklagen ein sehr hohen „Preis“ v.a. für Belegen zur Folge hätte). Da hat Fritze Merz von der „Rechtsstaatspartei Union“ mal wieder etwas vorgeschlagen, was im klaren Widerspruch zum geltenden Recht steht!
  2. Russland hält seinerseits Vermögenswerte von EU‑Staaten und ‑Unternehmen (Direktinvestitionen, Bankguthaben, Wertpapiere) sowie von Finanzmarktinfrastrukturen wie Euroclear im eigenen Rechtsraum oder in befreundeten Jurisdiktionen. Eine EU‑Konfiskation russischer Reserven würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu spiegelbildlichen Enteignungen oder Beschlagnahmen und hohen Verlusten europäischer Investoren führen.

Daneben gibt es eine reihe weiterer Argumente, deren Plausbillität ich nicht beurteilen kann (aber die ersten beiden allein reichen schon aus, um eine solche Maßnahmen abzulehnen):

  • Verlust des Vertrauens von Drittstaaten in die Sicherheit von Euro-Währungsreserven (viele Staaten halten einen erheblichen Teil ihrer Währungsreserven im Euro). Dies könnte die Rolle des Euro als zweite Reservewährung der Welt schwächen und die langfristigen Refinanzierungskosten der EU erhöhen
  • Schwächung der normative Autorität der EU, mit der sie in anderen Kontexten Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsschutz einfordert
  • Risiko einer Haftung von EU‑Staaten oder zentrale Marktinfrastrukturen wie Euroclear in Milliardenhöhe, wenn „Reparationskredit“ auf Basis eingefrorener russischer Aktiva - ein hochfragile komplexe Finanzkonstrukt - vor Gericht scheitert.
  • Risiko einer „systemischen Erschütterung“ der Stabilität des europäischen Finanzsystems, wenn große Marktinfrastruktur wegen Rechtsstreitigkeiten oder Gegensanktionen in Schieflage geraten
  • Schadensersatzklagen Russlands oder russischer Institutionen vor internationalen und nationalen Gerichten, würden im günstigsten Falll die EU über Jahre rechtlich binden und politisch belasten
  • Politische Risiken: Die Konfiszierung könnte eine zusätzliche Eskalationsstufen im Wirtschaftskrieg auslösen und die Chancen auf spätere Verhandlungen oder einen gerechten Friedensschluss erschweren. Und Schwächung der strategische Position Europas, wenn andere Großmächte – etwa China – ihre Abhängigkeit vom westlich dominierten Finanzsystem weiter reduzieren und damit die geopolitische Fragmentierung weiter verstärken.

Unabhängig davon finde ich es (hier: von vielen auch seriösen Medien) hochproblematisch, dass ein Politiker dafür kritisiert wird, dass er seine fragwürdige Position in der EU nicht hat durchsetzen können. Im Gegenteil sollte man Merz dafür danken, dass er bereit war, seine Position aufzugeben im Sinne einer Einigung der EU auf einen - wie ich finde - durchaus akzeptablen Kompromiss! Dabei hat er sogar eine „dicke Kröte“ geschluckt: Die Aufnahme von Schulden durch die EU - in den Augen der Union ein Frevel! Wenn man dann dafür immer noch öffentlich einen mitbekommt: Welchen Anreiz haben dann Politiker noch, sich vom besseren Argument überzeugen zu lassen und ihre Position zu revidieren?

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Kritisiert wird vor allem, dass er bereits im Vorfeld so getan hat, als wäre das nur noch eine Formsache und mit der Aussage „es gibt keinen Plan B“, das zusätzlich unterstreichen wollte.
Es ist eben wieder mal das Kommunikationsproblem, an dem Merz dringend arbeiten muss. Allerdings hätte ich es besser gefunden, man wäre ihm gefolgt, hätte das russische Geld für die Ukraine freigegeben und die Darlehen Belgien als Sicherheit angeboten - also genau anders herum.
Das Bild in Richtung Russland ist einfach fatal.
Gerade weil sich Merz im Vorfeld so entschieden festgelegt hat, entsteht nun der Eindruck, man hätte Angst vor Russland. Und man bekommt den Eindruck, dass während Russland einfach mal in die Ukraine einfällt, einseitig Verträge wie die Nordstream Gas-Lieferungen bricht und internationale Firmen, die in Russland tätig waren, beschlagnahmt, Europäer erstmal den Fußabstreifer benutzen und freundlich anklopfen, bevor sie fremdes Gebiet betreten, brav gegenüber Russland alle Handelsverträge einhalten und Angst haben, irgendjemand könnte schlecht über sie reden.
Das mag vom Prinzip her richtig sein, aber es bringt uns eben nicht weiter, wenn wir uns vor Russland lächerlich machen.

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Genau das habe ich ja auch kritisiert. Das wird aber meist gar nicht kritisiert, sondern vielfach einfach nur „das Scheitern von Merz in Brüssel“ - zumindest in den Headlines:

FAZ: „Friedrich Merz, der Dauerumfaller“
Welt: „Schwarzer Tag für Friedrich Merz“
FAZ“: „Wie Merz in Brüssel ausgetrickst wurde“
Welt: „Niederlage für Merz und von der Leyen“
FAZ: „EU-Gipfel: Gut für die Ukraine, schlecht für Merz“
FR: „Armutszeugnis – Grünen-Chefin rechnet mit Merz‘ Europa-Politik ab“
Wirtschaftswoche: „Schaler Kompromiss statt mutige Schritte“
SZ: „Merz Plan zur Ukraine scheitert“

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Zumindest auf Unternehmensebene bin ich mir recht sicher, dass russische Geschäftsanteile entweder bereits aufgegeben, (günstig an Russen/Russland) veräußert oder abgeschrieben wurden. Der Schaden ist also bereits realisiert. Es ist praktisch unmöglich, diese Vermögenswerte wieder zurückzuerhalten und mir wäre auch kein europäisches Unternehmen bekannt, dass sich hinsichtlich einer Wiederaufnahme von Geschäften in Russland geäußert hat.

Bzgl. der sonstigen Risiken bin aber ganz bei dir.

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Hier verstehe ich den Unterschied nicht. Für die Kredite gibt es genauso Haftung bzw. Ausfallrisiko.

Gibt es hierzu Zahlen. Konnte nix finden. Nur um mal eine Größenordnung zum Vergleich zu haben.

Würde deine Ansicht Unterstützen, dass es Kommunikation war, die es hier jetzt wie eine Niederlage aussehen lässt. Faktisch ist die Finanzierung der Ukraine weiter gesichert. Ich hätte es schön gefunden, wenn man auch hier mal wieder mehr als das nötige getan hätte. Es warne ja mal 200 Mrd. im Raum. Wieso dann jetzt “nur” 90 Mrd. Auch das sieht wie ein Zugeständnis aus.

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Mir sind die völkerrechtlichen Grundsätze, aufgrund derer die Beschlagnahme von Staatsvermögen so problematisch sind, deutlich zu kurz gekommen und ich empfehle in dem Zusammenhang dringend mit Prof. Dr. Christian Tietje (MLU Halle-Wittenberg) zu sprechen. Mag sein, dass die Beschlagnahme und/oder Enteignung russischen Staatsvermögens fair erscheint, aber es ist schon die Frage ob die Verletzung russischer Staatsimmunität und die Verletzung des Grundsatzes der souveränen Gleichheit der Staaten (Art. 2 Abs 1 UN-Charter) in einer Gesamtabwägung nicht überwiegen. …