LdN 454 - neuer Name Bürgergeld

Ich hinke etwas hinterher und weiß somit nicht, ob das Thema in LdN 455 nochmals aufgegriffen wurde. Mich hat allein schon der neue Name sehr erschreckt: Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Warum sind Philip und Ulf da so drüber hinweggegangen? Inzwischen sollte doch nun wirklich jede:r wissen, dass so viele Menschen im Bürgergeld eben nicht arbeiten KÖNNEN (und deshalb natürlich auch keine Arbeit suchen). Die Gründe sind vielfältig: Es handelt sich um Kinder, Rentner:innen, Aufstockende (die ja schon arbeiten) oder Kranke (die eben schon so lange krank sind, dass sie kein Krankengeld mehr bekommen).

Wenn jetzt aber explizit im Titel benannt wird, wer künftig Anspruch auf dieses Geld haben soll und wer eben nicht (s.o.), dann müssen doch auch bei Ulf und Philip die Alarmglocken schrillen. Da hätte ich gerne eine kleine Einordnung.

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Ich bin auch gegen diese Namensänderung und fand die Einführung des Namens „Bürgergeld“ seinerzeit sehr positiv. Aber da verlaufen eben exakt die ideologischen Gräben:

Progressive Kräfte wollen eine Bezeichnung, die zumindest grob in Richtung „Bedingungsloses Grundeinkommen“ geht und keinen abwertenden Unterton hat, da ist „Bürgergeld“ schon recht passend. Konservative Kräfte wollen genau diesen abwertenden Unterton, entweder als „Arbeitslosengeld II“ (was schon eine „zweite Klasse“ der Arbeitslosengeldbezieher bedeutet) oder eben nun als „Grundsicherung“ (in dem Begriff steckt eben schon eine Degradierung der Bezieher im Sinne von „WIR sichern EUCH, ihr habt keinen moralischen Anspruch, sondern sollt gefälligst dankbar sein und euch um Arbeit bemühen!“).

Dass die Union auf eine solche Konnotation bestehen würde, war denke ich allen klar. Dass die SPD das mitmacht ebenso, die Bezeichnung des Bürgergeldes ist für die SPD ein verhältnismäßig kleiner Preis, es waren vermutlich eher die GRÜNEN und sogar die FDP (die schon zu BGE-Hochzeiten um 2008 mit ihrem Konzept des „liberalen Bürgergeldes“ geworben hat), die die Bezeichnung Bürgergeld wollten. Die SPD versteht sich leider immer noch eher als Partei der Arbeiter denn als Partei der sozial schwachen.

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Mein Problem ist nicht das Wort Grundsicherung. Mein Problem ist der hintere Teil „… für Arbeitssuchende“. Da versteckt sich für mich die Aussage „Wer keine Arbeit sucht, bekommt auch keine Grundsicherung.“ Damit fallen sehr viele Menschen eben raus und bekommen einfach mal nichts. Das wird nicht sofort nach einer Reform passieren. Aber gedanklich wären wir dann schon mal soweit. Für mich eine untragbare Verschiebung des Unsagbaren.

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Absolut, aber wie gesagt, was haben wir von der Union erwartet? Sie sind damit in den Wahlkampf gegangen, die Bürgergeld-Reform zurückdrehen zu wollen und hart dort einzusparen (was illusorisch war und ist!). Also kann es uns wirklich verwundern, dass sie das nun jetzt auch machen? Und die SPD bringt immer noch diese Franz-Müntefering-Typen hervor („Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen…“), dass die nicht den Koalitionsfrieden riskiert, war zu erwarten („Wer hat uns verraten…“). Die „Abschaffung des Bürgergeldes“ steht letztlich auch im Koalitionsvertrag. Es wäre doch fast ein größerer Skandal, wenn das jetzt nicht passieren würde, unabhängig davon, wie blöd wir das alle finden. Das ist eben Demokratie, das Volk bekommt die Politik, die es verdient…

Bezüglich der spezifischen Bezeichnung machst du dir aber möglicherweise zu viele Sorgen. Der Titel des SGB II war schon immer „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, zumindest seit den Hartz-Reformen. Das ist also nicht neu. Im deutschen Sozialrecht unterscheiden wir nur zwischen der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach SGB II und der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ nach SGB XII. Daher: Wer grundsätzlich als arbeitsfähig deklariert wird, bekommt die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, wer grundsätzlich nicht arbeitsfähig ist die „Grundsicherung […] bei Erwerbsminderung“. Dazwischen gibt es nichts. Kritisieren könnte man hier viel eher, wie schwer es ist, in’s SGB XII zu kommen, daher: meines Erachtens ist der Anteil derjenigen, die eigentlich in’s SGB XII gehören, bei den Langzeitarbeitslosen immens. Die von dir genannte Kritik macht so eben auch Sinn: Man muss sich schon ein Bein ausreißen, um eine anerkannte Erwerbsminderung zu bekommen. Alle anderen werden pauschal und ohne Untersuchung als grundsätzlich arbeitsfähig angesehen und das öffnet dann wieder Raum für Sanktionen, die nicht sein sollten. Daher: Der Depressive, der es nicht gebacken bekommt, seine Post zu öffnen und beim Amt zu erscheinen, gehört eigentlich zumindest zeitweilig in’s SGB XII, aber das geht nicht: der Weg in’s SGB XII ist eine Einbahnstraße. Da er daher im SGB II ist, kann er leider sanktioniert werden, auch wenn das absolut kontraproduktiv ist. Wie gesagt, das können und sollten wir kritisieren, aber das Problem ist da nicht die Bezeichnung „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, sondern das starre System, das nur eine Einordnung in SGB II oder SGB XII zulässt.

Liegt das vielleicht daran, dass der weg in die Erwerbsminderung ein „One-Way-Ticket“ (Einbahnstraße) ist? Ist es nicht so: Wer da erst einmal drin ist, kommt da kaum noch raus - auch er wieder arbeitsfähig wird?

Danke, das wusste ich nicht. Ein bisschen beruhigend ist es schon, dass der Titel schon seit Jahren diskriminierend ist…

Exakt, wie ich später auch schrieb:

Entweder, der Wechsel vom SGB II in’s SGB XII wird flexibler gestaltet oder vor jeder Sanktionierung einer Person im SGB II muss einer verpflichtende psychologische Evaluation durchgeführt werden, ob Gründe vorliegen, die Person nicht zu sanktionieren. Das wird aber gerade nicht getan - aus gutem Grund: Es wäre zu teuer (und ist bei Verweigerung ein schwerer Eingriff in die Rechte des Betroffenen („Zwangsuntersuchung“). Die Untersuchungen würden ein vielfaches dessen kosten, was durch Leistungskürzungen gespart wird.

Und so sind wir dann im Status Quo: Wenn ein Mensch z.B. wegen einer akuten Depression seine Post nicht öffnet und nicht zum Termin erscheint kann er sanktioniert werden (nach Wunsch der Union sogar zu 100%). Das führt dann dazu, dass solche Leute ganz schnell noch weiter durch das soziale Netz fallen, im schlimmsten Fall in der Obdachlosigkeit oder im Suizid landen, weil sie keinen Ausweg mehr sehen.

Das ist doch genau das, was ich am System der Sanktionierung kritisiere: Der „Totalverweigerer“, der immer am Nasenring durch die TV-Manege gezogen wird, weiß, abgesehen davon, dass er eine marginale Minderheit ist, i.d.R. auch, wie er Sanktionen vermeiden kann. Dann schreibt er im schlimmsten Fall Bewerbungen handschriftlich in gebrochenem Deutsch, um auch ja zu verhindern, dass ihn irgendwer zum Vorstellungsgespräch lädt. Wem ist damit geholfen?!? Diejenigen, die von Sanktionen getroffen werden, sind in der Regel die Kranken und die Dummen, also diejenigen, die tatsächlich wegen Depressionen und ähnlichem nicht in der Lage waren, den Forderungen des Jobcenters nachzukommen und diejenigen, die einfach zu blöd dafür sind. Diese beiden Gruppen brauchen aber eher Unterstützung als Strafe. Sanktionen ohne psychologische Begutachtung verursachen immense Schäden, helfen aber niemanden, Sanktionen mit psychologischer Begutachtung sind ein massiver Eingriff in die Rechte der Betroffenen („Zwangsbegutachtung“) und verursachen Kosten, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Daher bin ich konsequent gegen Sanktionen und dafür, mehr Anreize zu schaffen und mehr Unterstützung anzubieten, gerade für Menschen in schwierigen Lebenslagen, was vermutlich fast alle Langzeitarbeitslosen betreffen dürfte.

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Wer da erst einmal drin ist, kommt da kaum noch raus - auch er wieder arbeitsfähig wird?

Das stimmt m.E. so nicht. Aufgrund des Nachrangs der Sozialhilfe verliert derjenige, der wieder arbeitsfähig wird oder anders ausgedrückt nicht mehr erwerbsgemindert ist, seinen Anspruch auf Leistungen nach SGB XII, da er wieder einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat.

Tatsächlich ist der Weg von der Erwerbsminderung wieder zurück aber äußerst schwierig. Das erscheint mir aber auch nur logisch, da man die Erwerbsminderung nicht einfach so bescheinigt bekommt, sondern massive Probleme mit der Gesundheit haben muss, die über einen längeren Zeitraum bestehen.

Und das ist genau der Grund, warum es im SGB II dann kein allgemeines Sanktionsregime geben darf, sondern eine psychologische Überprüfung stattfinden müsste, wenn man die Rechte der Betroffenen ernst nähme.

Menschen, die nur vorübergehend massiv beeinträchtigt sind (z.B. Depression) kommen eben gerade nicht in’s SGB XII und werden deshalb auch nicht entsprechend untersucht. Diese Menschen dann mit dem Argument „Du bist halt im SGB II, damit gehen Pflichten einher!“ zu sanktionieren ist einfach falsch, egal, wie man es dreht und wendet.

Sanktionen haben in der Vergangenheit überproportional genau diejenigen getroffen, die in diese Lücke gefallen sind: keine anerkannte Arbeitsunfähigkeit, die zum SGB XII-Bezug führen könnte, aber eben temporäre schwere oder dauerhafte mittelschwere Einschränkungen (die dem Jobcenter oft nicht bekannt sind; Depression und „Totalverweigerung“ können von den Symptomen halt identisch aussehen…). Da dann ohne psychologische Abklärung mit Sanktionen draufzuhauen ist einfach ein absolutes No-Go.

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Nachtrag:
Hier mal der gleiche Punkt aus Richtung einer GRÜNEN Bundestagsabgeordneten, die auch Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist:

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“Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.”

Diese Einschränkung gilt aktuell bei Sanktionen im SGB II. Wer also einen wichtigen Grund (z.B. Depression) hat, muss auch keine Sanktion befürchten, soweit er dies nachweist.

Wäre es hier nicht sinnvoll, dass der behandelnde Psychologe direkt das Amt informiert? Nicht verpflichtend sondern im Rahmen seiner Behandlung als Serviceleistung à la “Gib mir Dein Einverständnis und ich kümmere mich darum, dass Dir vom Amt kein Ungemach droht.”

Oder noch weiter gedacht eine Abstimmung von Behandlung und möglichen Förderungen durch das Amt.

Es muss ja keine Utopie sein, dass Psychologe und Fallmanager Hand in Hand zum Wohl des Betroffenen arbeiten.

Ich weiß jetzt nicht, ob der eingangs zitierte Passus gestrichen werden soll, kann es mir aber nicht vorstellen.

Ein allgemeines Sanktionsregime mit Ausnahmen kann m.E. der besonderen Situationen von Menschen mit Depression gerecht werden.

Unbestritten, dass dies besondere Achtsamkeit des einzelnen Sachbearbeiters erfordert.

Depression und „Totalverweigerung“ können von den Symptomen halt identisch aussehen

Dem stimme ich zu.

Wieso wird auch in der LdN soviel mehr über die mögliche Kürzung beim Bürgergeld für etwaige Arbeitsverweigerer gesprochen, anstatt über darüber wir man die Superreichen zur Kasse bitten kann?

Bei letzteren ist viel mehr Geld zu holen, als bei den „Arbeitsverweigerern“ einzusparen ist.

Trotzdem gibt auch die LdN diesem Thema eine unverhältnismäßig viel größere Bühne.

In der Lage wird die viel zu große Vermögensungleichheit regelmäßig thematisiert, z.B. in LdN 434.

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Das ist doch genau das Problem - wir legen die Pflicht des Nachweises eines solchen Grundes auf denjenigen, der aktuell z.B. wegen Depression nicht mal in der Lage ist, sich um seine Körperpflege zu kümmern. Aber den Nachweis, warum er nicht zum Jobcenter erscheint, den soll er bringen können… Diese Lastenverteilung - dh. nicht das Amt muss nachweisen, dass der Leistungsbezieher schuldhaft seine Pflichten verletzt hat, sondern die Schuldhaftigkeit wird automatisch angenommen und kann nur entkräftet werden - ist der Kern des Problems.

Das geht davon aus, dass alle Menschen mit (schweren) Depressionen in psychologischer Behandlung sind. Dass das aber gerade nicht der Fall ist, ist Teil des Problems, über das wir diskutieren. Es gibt in Deutschland keine Zwangsbehandlungen und Menschen mit psychischen Erkrankungen suchen oft von sich aus keine Behandlung auf (aus Scham bei Suchterkrankungen, aus Antriebslosigkeit bei Depression, aus mangelnder Krankheitseinsicht bei Schizophrenie usw…). Und das sind die Menschen, die dann irgendwann auf der Straße landen.

Wie gesagt, das bestreite ich grundsätzlich. Aus meiner Sicht ist der absolute Großteil aller Sanktionskandidaten bei genauer Betrachtung in einer psychisch oder sozial hochproblematischen Lage. Ein allgemeines Sanktionsregime bedeutet, alle diese Leute erstmal zu sanktionieren. Es muss andersrum laufen: Vor einer Sanktion muss sichergestellt sein, dass der Sanktionsgrund nicht durch krankhaftes Verhalten hervorgerufen wurde. Und das ist wie gesagt so teuer, dass sich Sanktionen grundsätzlich nicht lohnen.

Das Argument für ein allgemeines Sanktionsregime macht immer den Fehler, eine extrem kleine Minderheit der Sanktionskandidaten („Totalverweigerer“) zum Standardfall zu erheben und die absolute Mehrheit der Sanktionskandidaten („Menschen, die Hilfe brauchen“) zur Ausnahme zu machen. Auf diesem Weg wird immer ein Großteil der Betroffenen durch das soziale Netz fallen und z.B. in der Obdachlosigkeit landen (oder Schlimmeres…), von einer Verschlimmerung des psychischen Zustands durch Sanktionen mal ganz zu schweigen.

Ich denke, diese Kritik ist nachweislich falsch. Wir reden wirklich ohne Ende über Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer, während die Reform des Bürgergelds erstmals seit der Sommerpause Thema war. Ich finde es wichtig, dass wir auch darüber berichten, was die Koalition plant, einfach, weil das aus Sicht der Koalition eine der zentralen Maßnahmen im sogenannten Herbst der Reform ist und natürlich auch Millionen Menschen substanziell betreffend wird.

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Den Punkt mit der Namensänderung hatte ich bisher noch nicht wirklich im Blick. Danke für den Denkanstoß.
Mich besorgt bei der Änderung des Bürgergeldes vor allem der Teil mit den Kürzungen und Beurteilungen der Sachbearbeiter, “ob auch wirklich eine psychische Erkrankung vorliegt”.

Ich bin selbst psychisch erkrankt, direkt nach meinem Studium dann 4-5 Jahre zuhause gewesen und seit etwa einem Jahr in der Arbeitswelt. Es gibt viele psychisch Erkrankte, die sich im Bürgergeld befinden und alleine schon die Diskussion um die verschärften Sanktionen ist für viele gelinde gesagt sehr schwierig. Wenn dann noch hinzukommt, dass Sachbearbeiter die Diagnosen beurteilen sollen….mir wird ehrlich gesagt schlecht bei der Vorstellung. Es gibt viele Menschen, die nicht das geringste Verständnis für psychische Erkrankungen haben und man sieht sie den Betroffenen von außen auch nicht an. Sollen die Sachbearbeitenden jetzt die Kompetenzen von Ärzten und Psychologen erhalten (die viele Jahre studiert haben) oder müssen wir demnächst dann unsere Diagnosen vorzeigen?

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