LdN 428 - Bonpflicht

Hallo zusammen,
erst einmal danke für das das sehr interessant Interview und eure Arbeit im Allgemeinen.
Bei der Bonpflicht wurde ich allerdings dann doch getriggert wie undifferenziert damit im Interview umgegangen wird. Meine Frau ist Selbständig mit einem Blumenladen deswegen betrifft uns das Thema direkt.

Seit einigen Jahren muss jede Kasse eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besitzen um keine Umsätze etc. manipulieren zu können. Das ist für mich Sinnvoll gegen Geldwäschen hier können alle Umsätze von der Kasse exportiert werden und Manipulationen sind schwierig und müssten auffallen.

Bei der Bonpflicht muss man für jeden Einkauf einen Bon ausdrucken den 99,9% der Kunden sofort wegschmeißen. Den Sinn dahinter verstehe ich auch nicht, da ein Steuerprüfer Bons die den Kunden z.B. gestern mitgegeben wurden nicht mehr prüfen kann. Bei einer Steuerprüfung und einem Testkauf wäre es auch Sinnvoller gleich die ganzen Kassendaten der TSE abzuziehen und auf Unregelmäßigkeiten zu prüfen.

Die Bonpflicht macht für mich deshalb überhaupt keinen Sinn und mich würde interessieren, ob damit auch nur ein Fall von Geldwäsche oder ähnlichen Delikten mehr als vorher nachgewiesen werden konnte. Bei Schwarzgeld wird auch mit Bonpflicht kein Bon gedruckt. Wie als hätte man die Pflicht für sein Deutschlandticket bei jeder Fahrt vorher einen Zettel auszudrucken. Riesen Aufwand für jeden der sich daran halten will für die Schwarzfahrer ändert sich nichts, da die Kontrollen gleich bleiben.

Die Kosten für die Papierrollen trägt am Ende natürlich der Endkunde aber am Schlimmsten finde ich die unnötige Umweltbelastung. Es wird Unmengen an (Thermo) Papier gedruckt und vernichtet.

Grüße
Fabian

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Hallo Fabian,
ich finde deine Argumente gut und denke auch, dass eine Pflicht zur elektronischen Abrechnung sinnvoll ist, aber die Bonpflicht nicht.
Dann müsste noch sichergestellt sein, dass ein Unternehmer die für jeden Geldeingang bei seiner Bank einen elektronischen Nachweis hat, da frage ich mich, ob da KI‘s nicht hilfreich sein könnte und die Kontrolleure entlasten würde.

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Hier wurde leider nicht unterschieden zwischen Protokollpflicht (also alle Zahlungen in der Kasse als Daten digital oder analog festhalten bzw. in die Buchhaltung überführen) und der Pflicht zur Belegausgabe an die Kunden. Das sind zwei unterschiedliche Anliegen und sollten getrennt betrachtet werden.

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Seit einigen Jahren muss jede elektronische Kasse ein TSE-Modul besitzen. Ich kenne Selbständige, die noch alles handschriftlich in Bücher eintragen. Dementsprechend klein sind natürlich deren Umsätze.
Auch ein Internetshop, der ab und zu etwas direkt verkauft, fährt damit besser.
Ansonsten müssten die Verbraucher erzogen werden, papierlose Alternativen zu nutzen.

• Alles über digitale Kassenzettel & eBons - Überblick

Vor allem Stammkunden sollten sich da doch überzeugen lassen?

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Richtig! Protokollpflicht sinnvoll aber mit der TSE Pflicht eigentlich gelöst. Belegausgabe Pflicht versteh ich nicht. Das der Kunde bei Bedarf ein Anspruch auf einen Beleg hat okay aber die Pflicht den Bon zu drucken und wegzuwerfen.

Ja, Abweichungen in großen Datensätzen finden ist eine Stärke neuronaler Netze. Aber auch hier; irgendjemand muss die Daten rausrücken, irgendjemand muss die Rechenkapazität anmieten und bezahlen, irgendwer muss das entwickeln und betreuen. Das das alles nicht passiert hat einen Namen: Korruption. Es werden ja auch immer wieder Zahlen herumgereicht (die ich nicht geprüft habe) das jeder Steuerfahnderin nach Abzug der Bezüge immernoch Mehreinnahmen für den Staat bedeuten. Es gibt keine lauteren Gründe nicht massiv in die Steuerfahndung zu investieren. Wenn man findet die erhobenen Steuern sind nicht gerechtfertigt soll man eben die Gesetze ändern, aber die Durchsetzung verhungern lassen, ist eine perfide Politik durch die Hintertür.

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Aber was ist denn mit den verzweifelten Gesichtern im Kiosk oder der pommesbude wenn man mal fragt wo denn der bon ist? Das ist doch immer amüsant, das möchte ich nicht mehr missen.

Natürlich nicht ernst gemeint. Aber es scheint doch gar keine Pflicht für ein papierbasiertes System zu geben. Sind die elektronischen Möglichkeiten zu teuer?

Gibt es auch nicht - wenn man bei Lidl die Lidl+ App nutzt, bekommt man nur den digitalen Bon - ähnlich auch bei Rewe und deren App.

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Grundsätzlich gibt es in der Tat seit 2020 eine Bonpflicht in Deutschland, siehe § 146a AO.

Allerdings erlaubt § 146a Abs. 2 S. 2 AO eine Ausnahme bei Massengeschäften, von der die genannten Supermärkte Gebrauch machen.

Der Sinn der Bonpflicht ist die Verhinderung von Steuerhinterziehung dadurch, dass Käufe an der Kasse vorbei laufen. Wenn die Käufe über die Kasse laufen und ein Bon ausgestellt wird müsste der Betreiber der Kasse die Kasse schon gezielt technisch manipulieren, um diese Käufe wieder aus der Steuer zu bekommen - das erfordert erhebliche kriminelle Energie und ist mit hohen Strafen bedroht.

Die Logik für den Ausschluss von Massengeschäften ist nun, dass der Staat bei Einzelhändlern wie Lidl, Rewe und co. mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen kann, dass keine Waren an der Kasse vorbei gehen. Sowas passiert eigentlich nur bei klassischen Inhaber-geführten Geschäften, also dem Kiosk, der Dönerbude, dem Friseursalon usw… es ist kaum denkbar, dass Lidl an seine Mitarbeiter eine Weisung rausgibt, Waren an der Kasse vorbei zu verkaufen - im Gegenteil, Lidl, Rewe und co. haben selbst ein starkes Interesse daran, dass das nicht passiert. Insofern würde hier die Durchsetzung der allgemeinen Bonpflicht wenig Sinn ergeben.

Das führt natürlich zu der absurden Situation, dass wir eine allgemeine Bonpflicht haben, aber gerade die Unternehmen, die die meisten Verkäufe verzeichnen, davon befreit sind.

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Nein, der Ausnahmefall des §146a(2)AO greift hier nicht, das es ja gerade nicht um unbekannte Kunden handelt.
Diese haben sich durch ihre Kundenkarte ausgewiesen und bekommen den Bon elektronisch zur Verfügung gestellt. Der §146aAO schreibt nämlich nicht vor, dass er in Papierform zur Verfügung gestellt werden muss.

Edit: präzisiert

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Ah, tatsächlich, § 6 S. 3 KassenSichV erlaubt tatsächlich auch elektronische Belege.

Ein Beleg kann in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempfängers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden.

Hier gelten aber auch recht strenge Anforderungen, die für die meisten kleineren Betriebe nicht erfüllbar sein dürften. Alleine schon die Tatsache, dass der Belegempfänger zustimmen muss, macht das für die meisten Betriebe sehr unpraktisch. Dazu müssen spezifische, manipulationssichere Systeme verwendet werden.

Kompliziertes Thema, in der Steuerberatung hatte ich tatsächlich nie mit Betrieben zu tun, für die elektronische Belege eine realistische Alternative gewesen wäre.

Ein z.B. Kiosk hat allerdings kaum Möglichkeiten den Kunden einen elektronischen Bon auszustellen. Müsste der Kiosk schon eine App anbieten, die die Kunden dann noch installieren müssten. Auch das Kunden ihre E-Mail Adresse im Kiosk angeben oder sowas wäre den meisten Kunden viele zu aufwendig. Ein z.B. Kiosk der vorher schon Beträge nicht in die Kasse eingegeben hat (was schon lange illegal ist) schreckt die Bonpflicht wohl kaum ab.

Nein, das ist nicht Illegal. Wer keine elektronische Kasse hat, muss auch keinen Bon anbieten. Das ist nur in den meisten Fällen unpraktisch, denn dann müssen alle Umsätze schriftlich erfasst werden und führt natürlich dazu, dass der Betriebsprüfer bei zu starken Abweichungen Zuschâtzungen vornimmt (das Finanzamt behauptet, meine Schnitzel sind zu groß). Unser Weltladen zum Beispiel führt ein Umsatzbuch, da wird jeder Kauf handschriftlich mit Datum, Uhrzeit, Auflistung von Ware und Umsatz erfasst.

Mein Bäcker hat eine Kasse, die einen qr-Code auf einem Display einblendet, wird der in den nächsten Sekunden abgescannt und der Link abgerufen, wird kein Beleg gedruckt. In meinen Augen die beste Lösung. Damit sind auch alle Belege in einer Cloud geladen und können direkt Steuerberatern und Betriebsprüfern online zur Verfügung gestellt werden. Ich weiß allerdings nicht, wie hoch dafür die finanziellen Hürden sind. Und für eine Kette sind die Fixkosten natürlich kleiner als für einen einzelnen Laden.

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Ginge es nach uns Betriebsprüfern, gäbe es nicht nur eine Bonpflicht, sondern auch eine Bonmitnahmepflicht (wie in anderen Ländern durchaus üblich) und ein Verbot der sog. offenen Ladenkassen. Die Kontrolldichte müsste viel weiter erhöht und Verstöße härter sanktioniert werden.

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Stimmt. Aber wie du schreibst händisch Kasse zu führen in den meisten Fällen unpraktisch.

Würde mich mal interessieren ob das rechtlich zulässig ist. So tief im Thema bin ich nicht. Daniel_K schreibt:

Nur ein QR-Code anzuzeigen wäre ja nicht wirklich eine Zustimmung oder?

Eine Bonmitnahmefplicht ist noch viel Weltfremder. Wie genau soll man das durchsetzen? Muss ich als Unternehmer dann die Polizei rufen wenn jemand seinen Bon nicht mitnimmt oder wie stellt man sich das vor? Für wenn gibt es dann Strafen wenn der Bon nicht mitgenommen wurde? Könnte niemals kontrolliert werden und würde sich kein Mensch dran halten. Bürokratieabbau sieht anders aus.

Die Kontrolldichte könnte mit oder ohne Bonpflicht erhöht werden. Man braucht nicht noch mehr Pflichten und Gesetze nur weil man es personell nicht schafft die bestehenden Gesetze durchzusetzen.

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Der QR-Code verlinkt auf eine Internetseite, wo dir der Beleg zur Verfügung gestellt wird. Damit hast du ihn angenommen. Ob du ihn dann mitnimmst (herunterlädst) oder wegwirfst (Seite schließen) ist dir überlassen. Wird die Seite nicht in der voreingestellten Zeit geöffnet, wird automatisch ein Beleg gedruckt.

Man kann schauen, wie das in Italien läuft. Da halten die Kontrolleure Personen auf, die den Laden verlassen und fragen nach dem Beleg. Haben die keinen dabei, machen sie sich mitschuldig. Touristen passiert das genau einmal.

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Wenn die Bonpflicht abgeschafft wird, heißt das nach meiner Meinung, dass man keinen Bon mehr ausdrucken muss. Trotzdem wird aber doch jeder Kaufvorgang in der Kasse gespeichert und ist hinterher abrufbar und prüfbar! Insofern führt die Abschaffung der Bonpflicht nicht dazu, dass nicht mehr geprüft werden kann. Oder verstehe ich das völlig falsch?

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Es kann nicht so leicht durch Beobachtung überprüft werden ob alle Käufe auch tatsächlich registriert wurden.

Das kann man aber sicher auch anders lösen, z.B. durch eine Signalleuchte die am Ende zeigt ob das eingegebene gespeichert oder verworfen wird.

So wie es sich mittlerweile bei den meisten selbstzahlkassen etabliert hat. Ausgang nur noch nach scannen des Bons.

Gab doch mal Berichte über einen trainingsmodus der Kassen, die über den Tag ganz normal gelaufen sind und am Ende des Tages dann alle Daten verworfen haben oder so. Und jetzt mit der bonpflicht wurde doch auch eine Prüfsumme mit blockchainbumms oder sowas eingeführt, damit aus jeder Transaktion durch die Prüfer nachvollzogen werden kann was sonst noch passiert sein sollte oder so ähnlich? Wer weiß was noch alles beteiligt war, bei blockchain, kann ja auch künstliche Intelligenz mit Quantenkryptographie nicht weit sein.

Ist der Bon ist einfach nur die Kontrolle das überhaupt in der Kasse was eingegeben worde?

Weil sonst nützt die Kasse die alles speichert ja nichts wenn ich Sachen raus gebe und das Geld nehme ohne es überhaupt in die Kasse zu geben?

Und wenn man diese klein Beträge als Staat halt sicherstellen will(ob das Sinn ergibt ist ne andere frage) dann fällt mir kein anderes System ein als das man jedem einen bon gibt.

Klar könnte man sagen guck doch auf die Anzeige, naja sowas bastelt dir ein guter Elektriker auch an nen Taschenrechner und dann sieht der Kunde seinen Betrag aber die Kasse nicht. Oder es kommt ein Ton, Licht … Signal ist alles easy nachzumachen.

Ich würde jetzt allgemein eher sagen diese eher kleinen Beträge zu verfolgen lohnt sich nicht, solange man große Beträge laufen lässt weil dort keine Kapazitäten frei sind für die zu verfolgen.

Aber deswegen verstehe ich trotzdem grundsätzlich warum es eine von Pflicht gibt.