LdN 416: Zustrombegrenzungsgesetz - eine Nebelkerze?

Moin,

bei Minute 5 sagt ihr in der aktuellen Folge 416, es sei eine Nebelkerze, da es überhaupt eine 2/3 Drittel Mehrheit braucht, um auf die Tagesordnung gesetzt zu werden (und deswegen habt ihr euch damit in der Folge nicht auseinandergesetzt). Jetzt ist das Gesetz aber auf der Tagesordnung (heute wohl ab 10:30 Uhr Deutscher Bundestag - Tagesordnung und Sitzungsverlauf). Warum? Habt ihr euch da vertan? Oder hat rot-grün aus Kalkül, dass es zu einem Skandal kommen könnte, es zugelassen? Oder hat die Union sich das mit der Zustimmung zu anderen Tagesordnungspunkten erhandelt?

In Hoffnung, dass heute nicht endgültig die Brandmauer fällt,

Babo

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Ich hatte mich tatsächlich genau dasselbe gefragt. Und ich glaube; Ulf hat sich tatsächlich vertan.
Denn er spricht bei 04:55 davon, dass der Entwurf im Ausschuss noch nicht fertig beraten wurde und daher nur mit einer 2/3 Mehrheit auf die Tagesordnung gesetzt werden könnte.
Tatsächlich hatte der zuständige Ausschuss jedoch schon am 06.11.2024 eine abschließende Beschlussempfehlung abgegeben (BT-Drucksache 20/13648).

Hätte es keine Beschlussempfehlung gegeben, hätte Ulf Recht gehabt. Denn dann wäre eine Aufnahme in die Tagesordnung als zweite Lesung ohne vorherige Ausschussüberweisung gem. § 80 Abs.2 S.1 GO-BT nur mit einer 2/3 Mehrheit möglich gewesen. Ich vermute mal, dass er sich auf diese 2/3 Mehrheit in dieser Regelung bezieht. Es gibt noch andere Regelungen, die infrage kommen, diese passen allerdings nicht so exakt zum Sachverhalt.

Mal schauen, vllt. löst er den Widerspruch ja auch selbst auf.

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