die geplante Reform des öffentlich rechtlichen Rundfunk wird im nächsten Schritt im Bundesrat verhandelt.
Eine Frage:
Muss eine solche Reform einstimmig beschlossen werden?
Und falls ja, ist das nicht fast utopisch, dass eine solche Einigung stattfindet, insb. da wir in Thüringen, Sachsen und Brandenburg aktuell noch keine Regierung gebildet wurde. Sollte dort die jeweils abgelöste Regierung noch formal das Stimmrecht im Bundesrat ausüben, würde diese vermutlich nicht mehr gestaltend tätig sein und damit einer Reform eher nicht zustimmen.
Und eine zweite Frage:
Wenn man als Bürger zu diesem Anliegen einen Brief an die passenden Entscheidungsträger seines Landes schreiben will, wer wäre ein geeigneter Adressat?
Der eigene Abgeordnete im Landtag scheint ja nichts entscheiden zu können; ein Schreiben an den/die Ministerpräsident*in geht aber recht leicht in den vielen Themen unter.
Das geht nicht durch den Bundesrat, sondern jedes Landesparlament beschließt eine Zustimmung zur Erhöhung. Und ja, das müssen sie einstimmig tun, allerdings nicht gleichzeitig. Sobald das sechtzehnte Land zugestimmt hat, ist die Entscheidung durch.
Gibt es keine Einigung, können die Rundfunkanstalten klagen und sofern die Ministerpräsidenten keine guten Gründe haben, wird die Erhöhung dann gerichtlich durchgesetzt.
Ich wollte jetzt zu ÖR kein neues Thema aufmachen.
Ich bin zwar voll für einen ÖR, damit unabhängige Berichterstattung stattfinden kann, aber ich finde die Gebührenabgabe höchst unsozial und ungerecht.
Wieso wird diese per Haushalt berechnet und ist keine personenbezogene Steuer?
Das Verfassungsgericht hat damals argumentiert, dass Ausnahmen von der GEZ mit der Argumentation „ich habe keinen Fernseher und kein Radio“ nicht mehr zugelassen werden, weil jeder inzwischen ÖR irgendwo konsumieren kann (Bar, Internet, …).
Aber eine Person kann ÖR nicht an zwei Orten gleichzeitig konsumieren, z.B. wenn sie mehrere Immobilien besitzt.
Jetzt könnte man zwar die Argumentation ins Feld führen, wer mehrere Immobilien besitzt, der kann auch mehr Beitrag zahlen. Aber dazu komme ich weiter unten.
Ungerecht finde ich vor allem, dass eine Person im Einzelhaushalt alleine den Gesamtbetrag schultern muss, während WGs und zusammenlebende Familien diesen Teilen können.
Mein Vorschlag wäre eine personenbezogene Steuer ähnlich dem Soli, als quasi Soli Beitrag zur neutralen Berichterstattung und somit einer Stärkung der Demokratie. Das wäre auch im Sinne der Umverteilung, da dieser für Besserverdienende (z.B. jemand mehreren Immobilien) höher ausfällt.
Studierende, Arbeitslose wären somit auch davon befreit oder die Beiträge wären marginal.
Ein kleiner Aspekt, der mir im Gespräch über den ÖRR gefehlt hat, ist das tolle Konstrukt der Depublikation. Man kann sich über Wiederholungen im linearen Fernsehen aufregen wie man will, aber sie haben oft den Hintergrund, dass nur so Sendungen wieder in die Mediathek geholt werden können, weil die Lobby von Springer und Co durchgesestzt hat, dass Inhalte nur für eine bestimmte Zeit nach Ausstrahlung im linearen Fernsehen in der Mediathek bleiben dürfen. Also werden sie bei 3sat oder so irgendwann im Nachtprogramm wiederholt, damit sie wieder in die Mediathek können. In Zeiten, in denen jeder private Sender seine eigene Streamingplattform hat absurd.
Zu meinem Vorredner möchte ich noch sagen, dass sich über eine Personenabgabe abhängig vom Einkommen auch die Entpolitisierung einstellen würde, die im Gespräch gefordert wurde. Die Einnahmen wären dann nicht mehr von Politik und KEF abhängig, sondern von der Einkommensentwicklung. Ob die immer in dem Maße steigen würde, wie die Anstalten das gerne bei ihrem Bedarf hätten bezweifle ich zwar ein wenig, aber es wäre vielleicht auch mal ein ganz guter reality check für sie, um sich nicht immer an Überbietungswettbewerben um Sportrechte oder sündhaft teure Verträge für (Nachrichten) Moderatoren zu beteiligen.
Als Steuer wie oben angesprochen wäre aber ja nicht mal sichergestellt, dass das Geld auch bei den Anstalten ankommt, sondern es gäbe wieder eine direkte Abhängigkeit von der Politik, die die Rundfunkanstalten aus den Steuern finanziert.
Beim Thema Sportrechte und Verträge für populäre Personen bin ich zwiegespalten. Einerseits erscheint mir das teils zu teuer, andererseits braucht der ÖRR auch populäre Formate um relevant zu bleiben. Hier wäre ein guter Kompromiss nötig.
Nein, der ÖRR wird über einen Staatsvertrag geregelt, das ist eine Vereinbarung der Länder miteinander komplett ohne irgendeine Beteiligung des Bundes. Die Länder handeln quasi so als ob es den Bund (und seine Institutionen wie z.B. den Bundesrat) gar nicht gäbe, vergleichbar mit Verträgen zwischen „richtigen“ Staaten (die in der Regel auch von den nationalen Parlamenten bestätigt werden müssen).
Depublikationspflicht und Presseähnlichkeit sind die großen Hemmschuhe für die ÖR.
Da bezahlt man für Inhalte , diese werden erstellt und dann kann man manche davon nur alle Jubeljahre mal sehen je nachdem ob man sie zeitnah wiederholt bekommen hat oder nicht.
Das betrifft aber nur nen Bruchteil des gesamten Angebots.
Auch das man in der Menge von Text eingeschränkt wird ohne dazu gleich ein Video drehen zu müssen , schränkt die Reichweite unnötig ein.
Eben mal nen Text lesen geht schneller und ist auch schneller produziert in der heutigen Welt.
Medienkonsum ändert sich und wer relevant bleiben möchte, muss sich anpassen.
Geht aber nicht wenn man sich die Hände auf den Rücken fesselt.
Man kann von mir aus gerne alle Äpps der einzelnen Sender in eine zusammenfassen und Geld sparen und vernünftige Oberfläche und API für alle an einer Stelle bauen. Aber ich glaube nicht das erhebliche Einsparungen machbar sind in dem man Sender streicht.
Ausser vielleicht Sportsendungen am Wochenende auf jedem Radiosender anstelle eines Sportkanals in der Sportschau App damit nicht jeder über die gleichen Spiele und Veranstaltungen berichten muss und Leute die sich nicht dafür interessieren ne Chance haben zu entkommen^^
Das kann man doch aber sicher stellen. Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber die Kirchensteuer geht doch quasi 1 zu 1 an die jeweilige Kirche. Ähnlich liese sich das auch bei der Rundfunkabgabe gestalten, das Geld geht 1 und 1 an den Beitragsservice, der ihn an die jeweiligen Anstalten weiter verteilt und seine Mitarbeiterzahl wahrscheinlich mehr als halbieren kann. Vielleicht zieht man noch eine kleine Servicepauschale für die Finanzämter ab, man muss es ja nicht ganz schmarotzig gestalten wie bei der Kirchersteuer.
Das stimmt schon. Auf der anderen Seite wird stets auf die Qualität des ÖRR im Vergleich zu privaten Medien hingewiesen. Bei Zeitungen und modernen Dareichungsformen wie Podcasts sehe ich diesen Qualitäsunterschied aber nicht. Hier schaffen es auch werbefinanzierte Konzepte (z.B. die Lage) ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen. Einen zwangsfinanzierten öffentlichen Service als Konkurrenz aufzubauen ist hier also unnötig und wettbewerbsverzerrend.
Das wäre dann aber keine Steuer im eigentlichen Sinn sondern eine Gebühr die sich nur anders errechnet als bisher und durch das Finanzamt eingetrieben wird.
Aber auch da wäre das Risiko, dass wenn eine Regierung droht diese Gebühr nicht mehr für die Anstalten einzutreiben es wohl nur schwer möglich wäre so schnell einen anderen Weg zu finden. Die Abhängigkeit von Regierungen würde so schon bedeutend steigen.
Kirchensteuern werden von den jeweiligen Kirchen erhoben, nicht vom Staat. Das Finanzamt sammelt sie als Dienstleistung ein und reicht sie weiter, abzüglich einer Gebühr für diese Dienstleistung (im Schnitt ca. 3% der eingesammelten Summe).
Es geht nicht um einen Qualitätsunterschied sondern darum eine Unabhängigkeit zu wahren.
Werbefinanzierte Formate müssen stets die Interessen derer die sie finanzieren berücksichtigen und stehen bei stark rückläufigen Zahlen an Zuhörern/Lesern im Zweifel schnell vor dem Aus.
Hier gäbe es schon Lücken in denen der ÖRR gut platziert ist. Bei Texten könnten gerade regionale Themen die heute von vielen Tageszeitungen nur mehr auf sehr schlechten Niveau behandelt werden durchaus durch die Landesrundfunkanstalten auf gutem Niveau ergänzt werden.
Podcasts sind zudem letztlich die moderne Form der Radiosendungen. Das Format Podcast zu untersagen wäre schon eine starke Einschränkung und würde letztlich auch eine Möglichkeit Sendungen nachträglich zu hören unmöglich machen, weil das ja nichts anderes als ein Podcast wäre.
Weil bei einer Steuer der Staat in Form der Regierungsmehrheit direkten Einfluss auf die Finanzierung hat. Sowohl die Höhe der Steuer als auch wofür sie eingesetzt wird, ist damit in den Händen der Politik.
Das sehe ich genau umgekehrt: Eine solche Abgabe müsste ja eine definierte (prozentuale) Höhe haben, welche deinem Vorschlag nach dann nicht mehr von einer formal unabhängigen Institution festgelegt, sondern durch die Parlamente definiert werden könnte. Das ist für mich das Gegenteil von Entpolitisierung.
Mehr Einfluss als heute? Mit der momentanen Regelung reicht eine Landesregierung aus, um die Beitragsanpassung zu torpedieren.
Wie oben bereits erwähnt gibt es das Beispiel der Kirchensteuer, bei der die Regierung auch keinen Einfluss auf die Höhe hat. Die KEF als unabhängige Institution würde den Finanzbedarf ermitteln, dieser wird dann über eine Steuer erhoben. Natürlich abhängig von den Einkomensverhältnissen, sodass ein reicher Millionär mehr zahlt als eine kellnernde Studentin (Solidaritätsprinzip).