LDN 403: Anzeige Arbeitskraft statt Warten auf Genehmigung

Als ich heute in der Lage gehört habe, dass die Idee eine Arbeitskraft einfach als AG anzuzeigen, statt erst auf eine Erlaubnis warten zu müssen, es ggf. in ein Gesetz schaffen kann, hab ich mich echt gefreut.

Ich kann aus Erfahrung mit einem solchen System berichten, dass es einen massiven Mehrwert auf allen Seiten bietet. Daher möchte ich die Erfahrung mal kurz teilen.

Sachsen - Bildungswesen - Freie Schulen.

Wenn man eine freie Schule als Träger betreibt, müssen die Lehrkräfte, laut sächsischen Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft:

§ 5 (2): Die Anforderungen an die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung nachgewiesen wird, die der Ausbildung der Lehrkräfte an entsprechenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Wert gleichkommt.
REVOSax Landesrecht Sachsen - SächsFrTrSchulG

Sie müssen also gleichwertig qualifiziert sein. Besonders im berufsbildenden Bereich (der in großen Teilen von freien Trägern gestemmt wird) arbeitet man aber sehr oft mit Quereinsteigern. Teilweise schon deswegen, weil es die Themen, die benötigt werden, gar nicht als klassische Lehramtsausbildung existieren bzw. nur an sehr wenigen Unis in Deutschland.

Früher war es so, dass man die Lehrkraft von der Schulaufsichtsbehörde (früher Regionalschulamt, dann Sächsische Bildungsagentur, mittlerweile Landesamt für Schule und Bildung, kurz LaSuB) genehmigen lassen musste. Also alle Unterlagen hin, Begründung warum die Lehrkraft gleichwertig ist und Antrag auf Zulassung zur Lehre stellen. Das dauerte teilweise ewig und war, je nach Umständen der Fälle, echter Hick Hack. Hinzu kamen noch so Sachen wie befristete Erlaubnis, die man dann entfristen musste usw.

Mit der Gesetzesänderung (müsste 2015/16) gewesen sein, hat man das genau so umgedreht. Der Träger einer Schule zeigt dem LaSuB jetzt an, dass die Lehrkraft ab Zeitpunkt X unterrichtet. Reicht alle Unterlagen ein. Ab dem Absenden darf die Lehrkraft unterrichten. Das LaSuB muss dann prüfen und bei Zweifeln, Unterlagen nachfordern oder eben, nach Prüfung, den Einsatz begründet untersagen. Da hat man dann alle Rechtsmittel usw.

Da der Träger bei ständiger Beschäftigung von nicht geeigneten Lehrkräften aber seine Genehmigung riskiert, hat er einen hohen Ansporn, die eigenen Lehrer ordentlich zu prüfen und nur einzustellen und anzuzeigen wenn sie den Kriterien entsprechen.

Allein schon, dass ich einer Lehrkraft schon im Bewerbungsgespräch zusagen kann, ob sie unterrichten darf oder nicht und wir auf keine amtliche Zulassung warten müssen, ist eine enorme Entlastung gewesen.

Deswegen auch nochmal klar: Das auf arbeitssuchende Ausländerinnen und Ausländer zu übertragen, kann ein riesengroßer Gewinn für alle Player auf dem Arbeitsmarkt werden! Bitte Ampel. Rein damit. Wie man es macht, kann man sich z.B. bei der Lehrkraftanzeige einiger Bundesländer abschauen.

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