Philip müsste wahrscheinlich keinen Cent Erbschaftsteuer auf das Haus seiner Mutter bezahlen.
- wenn das Haus 10 Jahre vor Eintritt des Erbfalles an ihn überschrieben wird
- er selbst drin wohnen bleibt.
Grundlage für den Wert der Immobilie ist in diesem Fall auch nicht der Verkehrswert, sondern die Brandversicherungs Summe 1914. Bei älteren Häusern ist diese deutlich unter dem Freibetrag.
Nur wenn er es verkaufen sollte, dann fallen Steuern an.