LdN 381 Meldeauskunft für die Polizei

Hallo. Ich arbeite als Polizistin im Land Schleswig-Holstein und habe mich über die Aussage, dass die Polizei Daten des Einwohnermeldeamtes abfragen kann, obwohl zu der betroffenen Person eine Auskunftssperre vorliegt, gewundert. Wir als normale Streifenpolizisten kriegen so eine Auskunft tatsächlich auch nicht. Bei uns erscheint dann ein Fenster, in welchem uns mitgeteilt wird, dass eben so eine Auskunftssperre vorliegt.

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Danke @BlauerElefant für die Bestätigung. So sollte es ja auch sein.

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Hi -
Leaks von der Polizei zu Radikalen müssen ja nicht von einfachen Streifenpolizist*innen stammen. Die Zugriffsmöglichkeiten der Polizei auf Meldedaten einzuschränken, kann das Kind auch mit dem Bade ausschütten …
Ich komme aus dem Medizin-Bereich. In unserer Krankenhaussoftware konnte man auch einen VIP-Status setzen. Wollte man auf VIP-Daten zugreifen, musste man sich erneut persönlich einloggen und diese Log-ins wurden dauerhaft in der betreffenden Patientenakte gespeichert.
Die notwendigen Rechte der Polizei würden nicht eingeschränkt und missbräuchliche Zugriffe reduziert werden. Das ist doch auch eine sehr elegante Lösung Ursachenforschung von Leaks zu betreiben, oder?

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