LdN 381 Billigstrom für Wärmepumpen

Hallo zusammen,

ihr Informiert in eurer aktuellen Folge über die Möglichkeiten einen steuerbaren Verbraucher (Wärmepumpe, Wallbox usw.) durch den neuen §14a des EnWG mit günstigem Strom zu betreiben. Die Einsparung erfolgt wie von euch beschrieben hauptsächlich durch Reduktion von Netzentgelten, im Gegenzug zur Regelbarkeit der Anlage.
Leider ist die Umsetzung in der Realität dann dank der Netzbetreiber mal wieder deutlich schwieriger und auch finanziell kaum lohnenswert. Ich habe den Weg gerade persönlich einmal durch und möchte euch Berichten und natürlich auch ein paar Zahlen liefern.

Ergebnis kurz vorab zusammengefasst:

  • Umstellung nach §14a grundsätzlich möglich
  • Diverse Zusatzkosten/Gebühren werden dafür aber aufgerufen
  • Reale Ersparnis würde sich bestenfalls auf 26 Euro pro Jahr belaufen
  • Aufwand ist dafür nicht vertretbar

Rahmendaten der Anlage:

  • Luft-Wasser Wärmepumpe , Eingebaut im Herbst 2023
  • Vollsaniertes Reihenhaus mit sehr niedrigem Stromverbrauch / Heizbedarf
  • PV Anlage auf dem Dach, zwei Stromzähler vorhanden
  • Stromtarif aktuell: Günstiger WP Strom für 26,53 Cent / kWh + Hausstrom für 29,66 Cent / kWh
  • Voraussichtlicher Verbrauch der WP pro Jahr beläuft sich auf nur ca. 2000 kWh Netzbezug. Der Rest kommt vom eigenen Dach.

Was wollten wir tun?
Freiwilliger umstieg mit der Wärmepumpe in die neu Regelung nach §14a. Dadurch sollten Einsparung von Netzentgelten stattfinden und somit Geld gespart werden. Eine entsprechende Anfrage habe ich vor ein paar Wochen beim Netzbetreiber gestellt.

Reaktion des Netzbetreibers
Rückmeldung das eine Umstellung grundsätzlich möglich wäre und wir bzw. unser Stromanbieter dann in Modul 1 eine pauschale Reduktion von 128,73€ der Netzentgelte erhalten würden. Welchen Betrag er davon an uns per Stromabrechnung weitergibt, kann der Netzbetreiber natürlich nicht sagen.
ABER
es müssten dann auch Änderungen an der Zusammensetzung unsere Gebühren durchgeführt werden, die sich wie folgt belaufen:

Aktuelle Berechnung des Netzbetreibers
Netznutzung: 60€ pro Jahr
Messtellenbetrieb mit moderner Messeinrichtung: 20€ pro Jahr
Arbeitspreis: 6,55 ct/kWh (Anteilige Netzentgelte)

Bei 2000 kWh pro Jahr an Netzbezug, entstehen hier Kosten durch den Netzbetreiber in höhe von 211€ pro Jahr!

Fortsetzung in Post 1 zu diesem Thema

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Berechnung des Netzbetreibers nach Umstellung (Modul 1)
Netznutzung: 60€ pro Jahr
Messtellenbetrieb mit intelligentem Messystem: 50€ pro Jahr
Arbeitspreis: 8,2 ct/kWh (Anteilige Netzentgelte)
Pauschale für die zusätzliche Ausstattung von Messstellen mit Steuerungseinrichtungen: 30€ pro Jahr
Pauschale für die Steuerung von Verbrauchern und Netzanschlüssen: 10€ pro Jahr
Pauschale Reduktion der Netzentgelte: -128,73€ pro Jahr

Zusätzlich kommt dann möglicherweise noch eine Einmalgebühr für den „vorzeitig“ nötigen Einbau des neuen Intelligentes Messsystem hinzu. Dies konnte der Netzbetreiber aber nicht nicht abschließend benennen.

Bei 2000 kWh pro Jahr an Netzbezug, entstehen hier Kosten durch den Netzbetreiber in höhe von 185,27€ pro Jahr!

Das macht dann für den ganzen Hick Hack eine Gesamtersparnis von 25,73€ pro Jahr!
(Eine Umstellung in Modul 2 würde sich erst gar nicht lohnen, da unser Strombezug zu klein ist. Hier müssten wir mindestens ca. 2600 kWh pro Jahr an Netzbezug haben, um uns besser zu stellen als mit Modul 1.

Kurz um, meiner Meinung nach eine gut gedachte neue gesetzliche Regelung, die aber wieder durch die reale Umsetzung scheitert. Die Netzbetreiber finden Ihren Weg um die Nutzung des neuen Systems dann doch möglichst unattraktiv für den Endkunden zu machen.

Falls das für das Team der Lage von Interesse sein sollte, kann ich selbstverständlich den gesamten Mailverkehr mit meinem Netzbetreiber zur Verfügung stellen.

Anmerkung zum Schluss
Ich möchte zum guten Schluss nur nochmal deutlich erwähnen, das sich die eigentliche Umstellung auf eine Wärmepumpe total gelohnt hat und wir nach dem ersten Winter super zufrieden mit der Heizung sind. Auch ohne die neue Einsparung von Netzentgelten ist es finanziell und ökologisch eine echt lohnenswerte Investition. :slight_smile:

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@Kaffeefilter : Danke für den Erfahrungsbericht. Nachdem ich den Artikel in Finanztip gelesen hatte, wurde mich auch etwas anders. Was für ein Bürokratie-Monster.

Und von den „neuen Intelligentes Messsystemem“ wollte mein Netzbetreiber nichts wissen: bei uns gibt es Standard wurde mir telefonisch mitgeteilt.

Jetzt warte ich mal den Winter mit neuer PV- und WP-Anlage ab.

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Wie gesagt, die Nutzung einer WP mit PV Anlage ist ne super Sache. Der erste Winter ist mit der WP zwar immer noch etwas besonderes, da du sicher viele Einstellungen verändern und optimieren wirst, aber am Ende kennst du dich dann mit deiner eigenen Heizung auch gut aus und kommst auf ein tolles Ergebnis.
Wünsche viel Erfolg dabei.

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@Kaffeefilter Ich überlege, meine Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung anzumelden. Deshalb interessiert mich Ihre Kostenschätzung. Mir ist nicht klar, wie sich die erhöhten anteiligen Netzentgelte begründen, die ja einen erheblichen Anteil der Kosten ausmachen. Woher kommen diese? Werde ich die im Fall meiner Wallbox auch haben?

Hallo, also eines vorweg, eine sicher Auskunft kann ich hier nicht geben, bitte dazu unbedingt einmal beim eigenen Netzbetreiber nachfragen.

Ich als Laie vermute mal, das die Anteilige Netzentgelte pro kWh wohl auch schon vor der neuen Gesetzeslage in meinem bereits vorhandenem Wärmepumpenstromtarif reduziert waren und diese bisherige Reduktion bei einem Umstieg auf das neue Verfahren wegfällt. Aber sicher wissen tue ich das nicht.

Wir sind seit Mai 2023 mit unserer PV (Wärmepumpe, kein Speicher, Neubau) am Netz und haben im August 2023 einen zweiten Zähler installiert bekommen (ohne wirklich zu wissen, ob das hätte sein müssen). Nach dem Beitrag in LdN und ein wenig Recherche, u.a. Finanztipp, habe ich begonnen, mich damit weiter auseinanderzusetzen. Unser Stromanbieter (Naturstrom) verwies erstmal darauf, dass die Umsetzung des §14a EnWG erst begonnen habe (don’t call us, we call you) und nachstehenden Link beigefügt sowie darauf hingewiesen, sich auf jeden Fall erstmal mit dem Netzbetreiber (Netzdienste Rhein-Main) auseinanderzusetzen. Wir haben beide studiert, anspruchsvolle Jobs und fragen uns, wieviel aufwändiger man so einen Prozess eigentlich gestalten kann. Fühlt sich aktuell eher an wie Abwehrmaßnahmen, Bürokratiemonster trifft es auf jeden Fall. Termin mit einem Elektroinstallation folgt.

https://blog.naturstrom.de/energiewende/stromverbrauch-dimmen-fuer-die-energiewende-was-hat-es-mit-§14a-enwg-auf-sich/

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Danke für eure Updates, super spannend! Wir verfolgen das Thema mal weiter, gegebenenfalls muss man da bei der Bundesnetzagentur einfach noch ein wenig nachsteuern …

Ich führe seit mehreren Tagen Telefonate mit den wirklich sehr netten Service-Mitarbeitern meines Stromnetzbetreibers e-dis, die aber alle noch nie von Modul 1 §14a EnWG gehört haben und mir nicht sagen können, wie ich mit meinem Stromanschluss dorthin wechseln könnte.

Man hat mir vor drei Tagen versprochen, dass man sich intern informieren und dann zurückrufen wird. Der Rückruf ist noch nicht erfolgt.