Ich fand den Kommentar in der vorletzten Folge sehr interessant, dass nicht die Höhe der Strafe, sondern die Wahrscheinlichkeit und zeitliche Nähe einer Verurteilung/Strafe für die abschreckende (generalpräventive) Wirkung entscheidend sei:
aus einer kriminologischen Perspektive muss man sagen, nicht die Höhe einer möglichen Strafe ist entscheidend für diese generalpräventive Wirkung, sondern zwei andere Aspekte. Nämlich, wie wahrscheinlich ist es, dass ein Verhalten auch zur Strafe führt? Und wie schnell folgt die Strafe auf die Tat. Also Verurteilungswahrscheinlichkeit und Geschwindigkeit des Strafverfahrens, das sind die zentralen Aspekte, nicht die Strafhöhe.
Leider konnte ich dafür bei meinen Recherchen keinen Beleg finden. Das könnte aber auch daran liegen, dass ich in diesem Gebiet Laie bin und nicht ausreichend weiß, wie ich suchen muss.
Kennt sich hier jemand besser aus?