Liebes Lage-Team,
ich freue mich, dieses Thema bei euch zu hören. Der Aspekt mit der Rentenversicherungspflicht von Inhaber-Geschäftsführungen war mir neu - betrifft mich und mein Umfeld allerdings nur am Rande. Komplett neu war mir, dass die KV-Beiträge anfallen, obwohl bei einer Privatkasse ein Vertrag bestand. Angenommen der Verdienst der Geschäftsführung über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66 k€ Jahresbrutto) liegt, sollte doch Wahlfreiheit herschen…?
Zu kurz gekommen ist mir das Thema des Statusfeststellungsverfahrens. Da hätte ich mir einen Verweis gewünscht, wann ihr das schon mal auseinander genommen habt. (oder habe ich den überhört?) Das Hauptproblem besteht in meinen Augen darin, dass Tätigkeit 1 als selbständige Tätigkeit und Tätigkeit 2 als abhängige Beschäftigung gewertet werden kann. Diese Feststellung gilt auch nur verbindlich für die Vergangenheit bis zum Moment der Antragstellung. Eine Aussagekraft für die Zukunft wird explizit verneint. Das ist in meinen Augen schizophren! Die Leid tragenden sind die Selbständigen und deren Auftraggeber (in eurem Beispiel ist das eine Firma, aber es kann eben auch beliebig viele Firmen treffen und in den Ruin treiben). Viele Firmen haben gelernt mit dem Risiko zu leben und hoffen sich gegen den Vorwurf des Vorsatzes abgesichert zu haben. Aber sicher sein kann man bei diesem Thema nicht. Hier gefährdet der Staat verschiedene Existenzen und verhindert unternehmerisches Engagement!
Garnicht erwähnt hattet ihr die Soloselbständigen (können auch Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft mit mehreren Gesellschaftern und ohne abhängig beschäftigte sein). Hier wird der eigenen Ansicht der betreffenden Person kein Recht eingeräumt sich aktiv für die Selbständigkeit auch im Sinne der Sozialversicherung zu entscheiden. Die Andeutung (von Ulf?), dass diese Menschengruppe sich möglicherweise auf Kosten der Gesellschaft die Rentenbeiträge spart, finde ich sehr unpassend. Solch eine undifferenzierte und unhaltbare Anschuldigung ist eurem Format nicht würdig. Weder im Moment ihrer Tätigkeit, noch mit Blick auf den Ruhestand wird sich auf das soziale Netz der Gesellschaft verlassen. Wenn sich eine Person geschäftlich verzockt und deshalb später auf staatliche Grundsicherung angewiesen ist, so ist dies genau die Aufgabe des Sozialstaates. Ein Leben in Saus und Braus ist damit sicherlich nicht verbunden.
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