LdN 372 Abtreibungsrecht in der Verfassung

In der Lage heißt, es Frankreich sei „weltweit das allererste Land, dass das Abtreibungsrecht in die Verfassung“ aufgenommen habe. Krsto Lazarević hat auf X darauf hingewiesen, dass Jugoslawien das bereits vor 50 Jahren getan hat. In Artikel 191 der Verfassung von 1974 hieß es: „Es ist das Recht eines jeden Menschen, frei über die Geburt von Kindern zu entscheiden.“

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https://www.nzz.ch/international/recht-auf-abtreibung-war-jugoslawien-der-wahre-vorreiter-ld.1820716
Hab den Artikel nur überflogen, aber anscheinend gab es nur in Kroatien eine konservative Wende… (?)

Hallo :slight_smile:
Ich hatte mit Anja aus dem Lage-Team Kontakt per Instagram, die mie empfahl hier nochmal zu posten:

mir ist in Folge 372 ein Korrekturbedarf aufgefallen. Es wird gesagt, Frankreich sei das erste Land mit Abtreibungsrecht in der Verfassung. Es wird nicht weiter differenziert, ob damit ab einem gewissen Zeitpunkt, aktuell o.Ä. gemeint ist (wenn letzteres gemeint ist, wäre Frankreich aber auch nicht „das erste“, sondern das „aktuell einzige“ o.Ä.). Viele Medien haben es so formuliert.

Nun der Fehler: Das ganze hat in der Ex-Jugoslawischen Community für Verstimmung gesorgt, da Jugoslawien bereits 1974 ein Abtreibungsrecht in der Verfassung hatte. Die Jugo-Community fühlte sich hier auch wieder übersehen, ähnlich wie als manche ohne weitere Einschränkungen sagten, der Ukrainekrieg sei der erste in Europa seit 1945 (was nicht nur die Jugoslawienkriege komplett ausklammert).

Hier ein Artikel:

Liebe Grüße

Ammar

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