LDN 358 Schuldenbremse in der Vergangenheit

„Schulden für Investitionen“ ist ein Vorschlag, der auch im Podcast befürwortet wurde. Wie sich die angesprochene Definitionsproblematik auswirken würde, kann man sich mit einem Blick auf die Vergangenheit anschauen. Denn wir hatte genau diese Schuldenbremse bereits: „Die Kreditaufnahme des Bundes ist seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz (GG) und die der Länder in ihren Landesverfassungen geregelt. Der seit der Finanzverfassungsreform 1969 bis zum Ende des Jahres 2010 geltende Artikel 115 GG, der in ähnlicher Form auch Bestandteil vieler Länderverfassungen war, sah vor, dass die Nettokreditaufnahme (NKA) die Summe der veranschlagten Investitionsausgaben nicht übersteigen durfte.“ [bundesfinanzministerium.de Kompendium zur Schuldenregel des Bundes].
Ich habe in dieser Zeit in einer öffentlich finanzierten Forschungseinrichtung gearbeitet. Fast alle Ausgaben wurden als Investition etikettiert. Wir hatten Geld without limits. Für einen Doktoranden war das ein Traum, für einen Steuerzahler eine Katastrophe.

Alternatividee zur Diskussion: Über die bestehende Schuldenbremse hinausgehende Ausgaben können vom Bundestag mit 2/3-Mehrheit gestattet werden. Eine „aussergewöhnliche Lage“ ist dazu nicht notwendig. Das gäbe dem Bundestag die notwendige Gestaltungsfreiheit und würde den Ausgaben der Bundesregierung gleichzeitig weiterhin Grenzen setzen.