LdN 353: Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Liebes Lage-Team,
eine Anmerkung und eine Frage zur vorgeschlagenen Neuerung im StVG.
In Folge 353 Minute 53 sprecht ihr über die Ermächtigungsgrundlage und dass das Ministerium die Rechtsverordnung (also die StVO) quasi täglich ändern könnte ohne parlamentarische Zustimmung. Ich finde, dass sich das etwas merkwürdig anhört. In Wirklichkeit muss der Bundesrat der Rechtsverordnung zustimmen (s. § 6 Absatz 1 StVG). Daran ändert sich vermutlich nichts, oder?
In Minute 59 sagt ihr, dass die FDP an versteckter Stelle im Gesetzt die Anordnung von Bewohnerparkzonen erschwert. Könntet ihr dazu nochmal einen Link teilen zum Nachlesen?

Gruß
Jörn

Ob der Bundesrat zustimmen muss ist je nach konkreter VO-Ermächtigung unterschiedlich. Das hängt also davon ab, wie die StVO geändert werden soll.

Links findest du in den Shownotes.

Verstehe ich es richtig, dass der Bundesrat zustimmen sollte und abgelehnt hat?
Das ist ein gutes Beispiel für die Blockade, über die @vieuxrenard und Philip in ihrem Buch schreiben im Kapitel über die notwendige Föderalismus-Reform.
https://www.agora-verkehrswende.de/presse/pressemitteilungen/strassenverkehrsrecht-reformblockade-im-bundesrat-sendet-fatales-signal-an-kommunen-und-gesellschaft/

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Danke für die super Hintergrundinformationen zu den politischen Untiefen dieser gescheiterten Reform!

Das Schein-Argument, die Sicherheit des Verkehrs werde durch die Reform gefährdet, ist ja auch deshalb ein Schein-Argument, da sich sowohl im Gesetzentwurf als auch im Verordnungsentwurf ein Passus befand, nach dem die Anordnungen nur dann „zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes (…)“ gerechtfertigt sind, „sofern die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt sind“ (Zitat aus dem Verordnungsentwurf). Im Übrigen muss natürlich jede straßenverkehrsrechtliche Anordnung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Schon deshalb und völlig unabhängig von dem Zusatz dürften Anordnungen, die die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden konkret gefährden, im Einzelfall rechtswidrig sein. Ärgerlich (wenn auch total verständlich!) ist natürlich, dass das Argument der Verkehrssicherheit bei der Öffentlichkeit der Verkehrsteilnehmenden immer überzeugt. In diesem Fall war es völlig fehl am Platze.

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Ein gelungenes Beispiel für politische Aufklärung. Es ist schon erschreckend, dass das Abstimmungsverhalten der Union so berechenbar geworden ist wie das der US-Republikaner. Aber was ist mit der SPD-Hamburg los? Wollen Grote und Tschentscher etwa auch die Ampel ausbremsen und so eine Groko mit der Brechstange durchsetzen?

Das haben wir uns auch gefragt, und offiziell wollte sich dazu niemand äußern. Im Hintergrund haben wir erfahren, dass die Hamburger Innenbehörde wohl massiv Krawall geschlagen hat - offenbar aus irgendwelchen alten Auto-Reflexen heraus, denn um Sicherheit kann es ja nicht gehen. Ob es eigentlich darum ging, Streit zwischen rot und grün zu sähen, vermag ich aus der Ferne nicht einzuschätzen, da wollte sich niemand festlegen.

Was ist jetzt mit diesem Thema? Tut sich da noch etwas? Ich finde darüber gar nichts mehr in den Medien. Das ist so ein wichtiges Gesetzesvorhaben, das kann doch nicht einfach fallen gelassen werden. Gibt es da keine realistische Möglichkeit, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird?

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Der Vermittlungsausschuss wurde meiner Erinnerung nach nicht angerufen. Da die Ablehnung grundsätzlich war, bestand keine Chance auf Vermittlung. Das Gesetz ist also zurückgezogen.