LdN 349 Solarpaket/Balkonkraftwerke

Liebes Lage-Team,

wie viele andere öffentliche Nachrichtenquellen stellt ihr - zurecht - die kommenden Verbesserungen und Vereinfachungen für die Installation von Balkonkraftwerke heraus, ohne jedoch auf ein aktuell noch ungelöstes Problem einzugehen.

Nach meinem Kenntnisstand wohnt die Mehrheit der Menschen in diesem Land zur Miete und nach wie vor haben die Eigentümer die Hoheit über das, was an ihre Fassaden bzw. Balkongeländer angebracht wird. Zwar mag es viele Vermieter geben, welche sich der Installation der Stecker-Solaranlagen gegenüber offen zeigen, aber mindestens ebenso viele lehnen diese bauliche Veränderung mit teilweise schwachen Begründungen (Haftung, Einheitlichkeit der Fassade) ab.

Auch Gerichte urteilen in dieser Sachlage uneinheitlich [1], was letzlich viele Mieter davon abhalten dürfte, eine solche Anlage zu installieren und - über den monetären Einspareffekt hinaus - auch ihren (wenngleich kleinen) Beitrag zur Energiewende zu leisten.

Laut einem Youtube-Beitrag [2] von Andras Schmitz (dem Initiator der Balkonkraftwerk-Petition) wird im Justizministerium derzeit ein entsprechender Entwurf erarbeitet, welcher den Mietern Rechtssicherheit und den Balkonkraftwerken Vorrang vor Vermieter-Willkür verschafft.
Allein, dazu findet man im Netz so gut wie nichts oder nichts Konkretes. Könnt ihr dieses Detail nicht in einer der nächsten Lagen einmal ausleuchten und darstellen, was aktuell Phase ist und worauf sich Mieter und Vermieter zukünftig einstellen müssen?

Mit besen Grüßen
Frank

[1] Balkonkraftwerk: Rechtsfälle für Mieter und Vermieter | Immobilien | Haufe
[2] https://www.youtube.com/watch?v=HCE7zjnU97c&t=716s

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Liebes Lage-Team,

eine Korrektur der im Podcast (ca. bei Min 45) genannten maximal benötigten installierten PV-Leistung in Deutschland. Ulf Buermeyer nennt dort 200 GWp. Dieser Wert ist jedoch deutlich zu niedrig.

Die allgemeinen Annahmen liegen bei ca. 400 GWp benötigter PV-Leistung.
Siehe hierzu S.5 des Fraunhofer-ISE-Fakten-Papers.

Dementsprechend ist auch der Ausbaupfad des EEG in § 4 Abs. 3 angelegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__4.html

Werden Annahmen zum zukünftigen Strombedarf noch etwas höher gesetzt, so ergibt sich sogar eine Zielmarke von rund 590 GWp.

Interessant zur Einordnung außerdem, dass das diesjährige Ausbauziel mit 9 GWp zwar erreicht ist, der Ausbaupfad aber in den nächsten Jahren auf ca. 22 GWp pro Jahr steigt. Außerdem werden auch bei einer Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien weiterhin dauerhaft ca. 15 GWp jährlich zugebaut werden müssen, um die Stilllegung von Altanlagen zu kompensieren (siehe ebenfalls ISE-Paper Seite 5).

Also:

  • Mindestens 400 GWP installierte PV-Leistung in D benötigt.
  • PV-Ausbaubedarf steigend bis ca. 22 GWp/Jahr in den nächsten 20 Jahren
  • Langfristig ca. 15 GWp

Eventuell wollt ihr das im Podcast ja noch korrigieren…

Beste Grüße,
Oliver

Hallo Frank,
zu dem von Dir beschriebenen Gesetzentwurf des BMJ liegt seit kurzem der Kabinettsentwurf vor. Darin ist vorgesehen, dass Wohnungseigentümerinnen einer Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen können, dass ein Steckersolargerät an ihrer Wohnung installiert werden kann (§ 20 WEG). Für Mieterinnen soll gelten, dass sie vom Vermieter zukünftig verlangen können, dass die Installation einer Balkon-PV-Anlage erlaubt wird (§ 554 BGB).
Gruß,
Lea

Hallo Lea,

besten Dank für deine aufschlussreiche Antwort. Zusammen mit dem korrekten Paragaphen war die Suche im Netz dann einfach. Ich bin mal so frei, den Link auf die Entwürfe beim BMJ hier zu posten.

Viele Grüße
Frank

Hallo,
ich habe noch eine kleine Korrektur zu Eurem Beitrag zum Solarausbaugesetz, dass sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet.
In Eurem Beitrag zum Solarpaket I/Solarausbaugesetz berichtet ihr, dass nun bei Balkon-PV-Anlagen rückwärtslaufende Zähler erlaubt seien sollen. Das stimmt so nicht. Nach dem Entwurf (BR-Drs. 383/23 § 10a Abs. 3 EEG n.F.) sollen diese nur vorübergehend bis zum Einbau eines Zweirichtungs-Zählers/eines Smart Meters geduldet werden.
Es stimmt zwar, dass PV-Anlagen-Eigentümerinnen „bares Geld sparen können“ mit einem solchen rückwärtslaufenden Zähler. Der Zähler setzt aber völlig falsche Anreize, sodass es gut und richtig ist, dass diese nicht wiedereingeführt werden. Durch diese Art von Zählern erhalten die PV-Anlagen-Betreiber innen eine Art „Stromkonto“, das sie dann „aufbrauchen“ können. Allerdings wird dadurch eine künstliche Äquivalenz zwischen dem eingespeisten und entnommenen Strom geschaffen, die nicht der Realität entspricht. Der eingespeiste Strom ist im Moment
der Einspeisung für den Stromversorger am Markt sehr viel weniger oder sogar
gar nichts wert verglichen mit dem zu einem späteren Zeitpunkt entnommenen
Strom. Im Zeitpunkt der Einspeisung gibt es einen Stromüberfluss (weil die Sonne scheint), was die
Preise sinken lässt, wohingegen im Zeitpunkt der Stromentnahme ein
Strommangel herrscht (sog. Dunkelflaute). Wir wollen aber ja gerade das flexible Nutzungsverhalten von Stromkund*innen anreizen. Dieser Anreiz wird aber zunichte gemacht, wenn man einen rückwärtslaufenden Zähler hat, weil es völlig egal ist, wann der Strom tatsächlich verbraucht wird.

Noch nicht ganz korrekt: grundsätzlich verkauft der Verteilnetzbetreiber den eingespeisten Strom an der Börse und zahlt die Einspeisevergütung. Dein Stromversorger hat damit nichts zu tun.

Bei Balkon-PV bekommst du ja gar keine Einspeisevergütung.

Bei deinem Versorger hast du ja bisher auch eine Flatrate, egal wann du verbrauchst.

Variable Stromtarife über Smartmeter sind auf jeden Fall ein Gamechanger was den Verbrauch angeht. Da aber Smartmeter noch gar nicht in der Masse verfügbar sind, ist der rückwärtslaufende Zähler bei Balkonanlagen völlig in Ordnung und pragmatisch. Die Energiemengen sind Peanuts.

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