LdN 348 - Beitragszahler Arbeitslosenversicherung

Liebes Team, hier braucht’s eine Korrektur: In der Folge 348 wurde gesagt, dass Mitglieder der Künstlersozialkasse auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten. Das ist nicht der Fall! Im Falle der Beschäftigungslosigkeit gibt es entsprechend auch kein Arbeitslosengeld.
Mit freundlichen Grüßen, SF

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Das gilt auch für Beamte - da ist nicht vorgesehen, dass sie arbeitslos werden, weswegen sie keinen Ansprich auf Arbeitslosengeld 1 haben, wenn sie aus dem Verhältnis ausscheiden.
Exklusiv für euch getestet :frowning: Bin dann halt direkt in die Selbständigkeit gewechselt ohne Hilfe von der Bundesagentur für Arbeit. War aber für die Finanzierung unserer kleinen Familie eine besondere Herausforderung.