LdN 287 Technische Nachfrage: wie wird gewerblichen und privaten Abnehmern "der Gashahn abgedreht"?

Mir ist mit der Diskussion um eine staatlich kontrollierte Gasdistribution bzw. -rationierung die Frage gekommen, wie dies technisch umgesetzt wird.

Gewerbliche Abnehmer:
Kann per Fernschaltung einem konkreten Unternehmen „der Gashahn abgedreht werden“ oder muss dies vor Ort an der konkreten Zuleitung erfolgen? Habe ich mir dies im letzteren Fall so vorzustellen, dass ein Hoheitsträger vor Ort den Hahn abdreht und durch Verplombung gegen fortan rechtswidrigen Gasbezug absichert? Oder würde z.B. ein ganzes Industriegebiet mit all seinen Betrieben vom Gasnetz getrennt?

Private Abnehmer:
Kann einem konkreten konkreten Privathaus, z.B. der Friedrichstr. 72 in Stadt XY, der Gashahn per Fernschaltung abgedreht werden? Hier ist meine Vermutung auf jeden Fall die, dass der Hahn vor Ort zugedreht werden muss. Könnte aber ein ganzer Stadteil per Fernschaltung temporär vom Gasnetz abgeschnitten werden?

Bin gespannt, ob sich hier Menschen genauer damit auskennen, wie der Gashahn im Einzelfall abgedreht wird und es mir erklären können. (Gerne auch mit Hinweis darauf, wie das Ganze im Stromnetz funktionieren würde und wo hier die Unterschiede liegen.)

In Deutschland kommt es jährlich zu etwa 40.000 Gassperren, daher Fällen, in denen Leuten das Gas abgedreht wird, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlt haben. Diese Gassperren werden wie Stromsperren vor Ort durchgeführt, daher: Ein Mitarbeiter muss rausfahren und den Gashahn zudrehen und verplomben.

Da das bei einem Zahlungsausfall so praktiziert wird, gehe ich davon aus, dass es keine „einfachere“ Möglichkeit gibt, einzelnen Privatverbrauchern das Gas abzustellen. Wäre auch fragwürdig, eine solche kritische Infrastruktur über Fernwartung angreifbar zu machen.

Das dürfte auch für gewerbliche Anbieter gelten. Wobei hier vermutlich kein Techniker ankommen und den Gashahn verplomben wird, sondern das Ministerium mittels einer Allgemeinverfügung an alle betroffenen Unternehmen zur Einstellung der Tätigkeit auffordern und das bei Verstoß mit hohen Bußgeldern durchsetzen wird. Ist ja nicht so, dass die Unternehmen geheim arbeiten könnten…

Sollte es tatsächlich zu dem Fall kommen, dass privaten Abnehmern - entgegen der Zusicherung der Politik - in großem Umfang das Gas abgedreht wird, würde dies vermutlich über die sogenannten Gas-Druckregel- und Messtationen erfolgen, indem schlicht ganze Wohnviertel keinen Druck mehr auf die Leitung bekämen. Vermutlich würde man das Gas aber erstmal rationieren, daher z.B. nur in den Abendstunden Druck auf die Leitungen geben, bevor man es ganz abstellt.

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