Das ist doch jetzt aber nicht anders - nur das dieser „Erlassbeitrag“ nirgendwo angegeben wird, stattdessen beginnt das steuerpflichtige Einkommen einfach erst nach Überschreitung des Grundfreibetrages. Auf die zu zahlende Steuersumme hätte daher dein Modell (sofern man die bisherigen Stufen und Steuersätze beibehält) keine Auswirkung, lediglich psychologisch sähe es besser aus, diesen Abzug auch aufgeführt zu sehen.
Rechenbeispiel mit deinen Fantasiezahlen:
Grundfreibetrag 12.000 Euro.
Einkommen 12.000€ - > Einkommensteuer 0€
Einkommen 24.000€ - > Einkommensteuer fällt auf das Einkommen ab 12.001€ an und beträgt bei deinem Beispiel weiterhin 1.600€.
Einkommen 36.000€ → 1.600€ für 12. 001-24.000€ und 2400€ für das Einkommen darüber hinaus, in Summe also 4.000€.
Ergo: Es macht keinen Unterschied, ob man den Grundfreibetrag nicht besteuert (aktuelles System) oder die auf ihn fiktiv entfallenden Steuerlast später abzieht (dein Modell). Einziger Ansatzpunkt: Wir lassen eine negative Einkommensteuer zu und erlassen diesen Betrag (in deinem Beispiel 1200€) nicht nur, sondern erstatten die Differenz aus dieser Summe und der tatsächlichen Steuerlast bei einem Einkommen unterhalb des Freibetrages. Das wäre dann eine mögliche Umsetzung eines bedingungslosen Grundeinkommens.