LDN 279 - Profiteure vom steuerfreien Betrag

Das ist doch jetzt aber nicht anders - nur das dieser „Erlassbeitrag“ nirgendwo angegeben wird, stattdessen beginnt das steuerpflichtige Einkommen einfach erst nach Überschreitung des Grundfreibetrages. Auf die zu zahlende Steuersumme hätte daher dein Modell (sofern man die bisherigen Stufen und Steuersätze beibehält) keine Auswirkung, lediglich psychologisch sähe es besser aus, diesen Abzug auch aufgeführt zu sehen.

Rechenbeispiel mit deinen Fantasiezahlen:
Grundfreibetrag 12.000 Euro.
Einkommen 12.000€ - > Einkommensteuer 0€
Einkommen 24.000€ - > Einkommensteuer fällt auf das Einkommen ab 12.001€ an und beträgt bei deinem Beispiel weiterhin 1.600€.
Einkommen 36.000€ → 1.600€ für 12. 001-24.000€ und 2400€ für das Einkommen darüber hinaus, in Summe also 4.000€.

Ergo: Es macht keinen Unterschied, ob man den Grundfreibetrag nicht besteuert (aktuelles System) oder die auf ihn fiktiv entfallenden Steuerlast später abzieht (dein Modell). Einziger Ansatzpunkt: Wir lassen eine negative Einkommensteuer zu und erlassen diesen Betrag (in deinem Beispiel 1200€) nicht nur, sondern erstatten die Differenz aus dieser Summe und der tatsächlichen Steuerlast bei einem Einkommen unterhalb des Freibetrages. Das wäre dann eine mögliche Umsetzung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Ist nicht von mir, sondern von @Michael86
Auf den ersten Blick ist es so, aber nicht, wenn man es vom Ende her denkt.
Wenn der Grundfreibetrag steigt, profitieren alle gleich, angenommen, wir verdoppeln ihn im Beispiel: alle bekommen 2.800 € erstattet.
Mache jetzt noch eine Stufe bis 48.000 € mit 40%
aktuelles Modell - neues Modell (1. Jahr/2. Jahr):
bei 12.000 €: 0/0 - 0/0
bei 24.000 € 1.600/0 - 1.600/0
bei 36.000 € 4.000/1.600 - 4.000/2.400
bei 48.000 € 10.000/4.000 - 10.000/7.200
Das Beispiel macht die Zahlen jetzt etwas extrem, dafür aber deutlich.
Wenn man unten die Freigrenze anhebt, rutscht der zu versteuernde Rest nach unten. Damit wirkt sich die Freigrenze nicht am unteren Ende, sondern am oberen Ende des zu versteuernden Einkommens aus. Je höher der Grenzsteuersatz, desto mehr profitiert der betroffene Steuerzahler von einem höheren Grundfreibetrag. Das aktuelle System bevorzugt den Besserverdiener.