LdN 256: Durchsuchungsbeschluss

Ich bin Richterin und war zeitweise auch als Ermittlungsrichterin tätig. Bei uns ist es keinesfalls üblich, dass Durchsuchungsbeschlüsse von der Staatsanwaltschaft vorgefertigt werden. Der Richter schreibt sie - auf Anregung der Staatsanwaltschaft - selbst. Dabei ist es ureigenste Aufgabe des Ermittlungsrichters die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen. Und das wurde von mir und den mir bekannten Kollegen auch sehr ernst genommen. Das muss nicht extra noch mal im Gesetz stehen!

Viele Grüße

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Vielen Dank für den Hinweis. Es ist ehrlich gesagt beruhigend zu wissen, dass das offensichtlich nicht überall so läuft wie in Berlin. Ich hätte dazusagen sollen, dass das meine persönlichen Erfahrungen sind.

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Das ist wirklich sehr löblich! In welchem Bundesland arbeitest du? Meine Erfahrungen in der bayerischen Justiz sind leider andere …

Ich bin an einem Gericht in Hessen tätig.