Ich bin Richterin und war zeitweise auch als Ermittlungsrichterin tätig. Bei uns ist es keinesfalls üblich, dass Durchsuchungsbeschlüsse von der Staatsanwaltschaft vorgefertigt werden. Der Richter schreibt sie - auf Anregung der Staatsanwaltschaft - selbst. Dabei ist es ureigenste Aufgabe des Ermittlungsrichters die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen. Und das wurde von mir und den mir bekannten Kollegen auch sehr ernst genommen. Das muss nicht extra noch mal im Gesetz stehen!
Viele Grüße