LdN 245: Beitragsbemessungsgrenze

Ihr habt einen Denkfehler was die Beitragsbemessungsgrenze angeht.
Sie gilt ja in beide Richtungen: Sie begrenzt ja nicht nur die Beiträge - sie Begrenzt auch die Leistungen. Bekommt ein Angestellter der im Monat 20.000 Euro verdient, Arbeitslosengeld, dann kriegt der die 67% nicht auf Basis des letzten Gehaltes, sondern auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze.

Daher finde ich das schwer einzuschätzen, ob das ganze System da wirklich sooooo viel besser stehen würde, wenn die BMG wegfällt. Klar, es würde mehr Geld eingezahlt, es würde aber auch mehr ausgegeben. Da wäre ich vorsichtig mit vorschnellen Beurteilungen.

Und als freiwillig gesetzlich Versicherter der über der BMG liegt, muss ich schon sagen: Bei der Krankenversicherung schmerzen die Beiträge schon SEHR (würde für die Hälfte eine private KV abschließen können, mit deutlich besserer Leistung).
Noch schlimmer ist es bei der Rentenversicherung. Durch Lebenskrise und spätes Studium, hab ich erst mit 35 angefangen einzuzahlen. Egal wie gut ich verdiene, ich kriege so gut wie nichts raus. Und die Rentenversicherungsbeiträge tun mir daher so richtig FIES weh - das ist echt viel Geld, was da weg geht - in dem Wissen, dass wenn ich die gleichen Beiträge einfach unter’s Kopfkissen legen würde, ich im Alter in Saus und Braus leben könnte.

Das Rentensystem muss reformiert werden - ist nur eine Frage der Zeit, bis es kollabiert.

lg, Dave

8 „Gefällt mir“

Ihr habt einen Denkfehler was die Beitragsbemessungsgrenze angeht.
Sie gilt ja in beide Richtungen: Sie begrenzt ja nicht nur die Beiträge - sie Begrenzt auch die Leistungen.

Du hast einen Denkfehler - die Begrenzung der Leistungen gilt nur für Geldleistungen: also bei der Rentenversicherung die Renten, bei der Arbeitslosenversicherung das Arbeitslosengeld oder etwa Kurzarbeitergeld und in der Krankenversicherung Krankengeld oder Mutterschaftsgeld.

Es gibt aber zahlreiche andere Leistungen - bei der Rentenversicherung Rehabilitationen, Umschulungen aber z. B. auch solche Dinge wie ergonomische Schreibtischstühle. Während bei der Rentenversicherung die Geldleistungen noch dominieren, spielen sie in der Krankenversicherung nur eine kleine Rolle - deutlich weniger als 10% der Leistingsausgaben. sind Geldleistungen. Und die Sachleistungen sind unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge.

Und in der Pflegeversicherung werden die Leistungen völlig unabhängig von der Höhe der Beiträge gezahlt.

1 „Gefällt mir“

Ja, das Segment hat mich auch gestört. Letztlich sind das alles Versicherungsbeiträge, die müssen sich auch grundlegend am individuellen Risiko der versicherten Person orientieren. Ich werde aber nicht häufiger krank oder brauche teurere Behandlungen, wenn ich statt 2000€ plötzlich 20.000€ brutto verdiene, weshalb eine Obergrenze sinnvoll ist. Letztlich geht es bei der Forderung, die BBG aufzulösen, ja um Umverteilung, die ehrlicherweise mit Steuermitteln umgesetzt werden sollte.

Gerade bei der Rente ist ja offensichtlich, dass das eine absolute Milchmädchenrechnung ist, die die Lage da aufstellt. Denn wenn man sämtliche Topverdiener in die RV holt und die womöglich noch ungedeckelt einzahlen lässt, hat man das System zwar für die aktuelle Rentnergeneration stabilisiert, aber die Einzahler werden eben auch irgendwann eine Rente beziehen, die nach dem Äquivalenzprinzip in irgendeiner Form mit den Beiträgen skalieren muss, und dann belastet man halt nachfolgende Generationen an Beitragszahlern übermäßig. Alles in allem wäre das also eine Maßnahme, die man unserer Politik von und für Rentner durchaus zutrauen könnte – von der Lage hätte ich da allerdings etwas mehr Abwägung erwartet.

4 „Gefällt mir“

In der Tat. Es handelt sich hierbei um Pflichtversicherungen. Und hier müsste man die drei Versicherungen in der Tat trennen, um die Forderungen getrennt zu beleuchtet.

Das wesentliche Argument für die Beitragsbemessungsgrenze ist, dass die versicherte Person keine größeren Versicherungsschutz benötigt. Das Einkommen scheint ausreichend zu sein um in einem Versicherungsfall mögliche Versicherungslücken aus dem eigenen Vermögen zahlen zu können.
Da es sich um Pflichtversicherungen sollte auch die Verhältnismäßigkeit abgeschätzt werden.

Danke, Dave. Dieser Aspekt ist definitiv zu wichtig und in seiner Auswirkung zu bedeutend, als dass er in einem LdN-Beitrag unerwähnt bleiben durfte.
Auch dass Einkünfte als Unternehmer oder Vermieterin völlig anders bewertet werden sollten als ein Gehalt im Angestelltenverhältnis mit Kündigungsschutz etc. fehlte in der Darstellung.

1 „Gefällt mir“

Das finde ich einen wichtigen Punkt. Man kann hier nicht alles in einen Topf schmeißen.

Bei der Krankenversicherung bin ich auch der Meinung, dass ALLE zahlen müssen. Hier ist die Beitragsbemessungsgrenze aber imo die falsche Stellschraube. Besser wäre es die in der Politik schon x-fach diskutierte Bürgerversichung einzuführen und damit die privaten Kassen abzuschaffen. Aber vermutlich sind hier die Präsentlörbe der Lobbys noch zu groß.

Rente: Hier muss man sich von dem Generationen-Modell lösen, so dass jeder mindestens das rausbekommt, was er eingezahlt hat.
Oder man denkt in Richtung eines eine BGEs. VIel mehr kriegen die meisten eh nicht raus.

Danke für den Beitrag, ähnliches wollte ich auch die ganze Zeit schon angemerkt haben.
In der letzten Lage hat mir gefallen, dass angemerkt wurde, dass Steuergelder zur Finanzierung einer Lücke verwendet werden.
Mir hat nicht die einseitige Anmerkung der Beitragsbemessungsgrenze gefallen.

1 „Gefällt mir“