LdN 238 - danke an die GfF!

Hallo Ulf & Co.!

Vielen Dank für euer Engagement bei der GfF! Das klingt nach einem ordentlichen Kraftakt. Ich hoffe, dass die Klage Erfolg hat und die Politik gezwungen wird, vernünftige Maßnahmen zu ergreifen. Die Ausgangssperre gilt hier in Köln schon seit einer Woche und es fühlt sich einfach grundfalsch an. Ich kann es gar nicht konkret beschreiben. Wir sind seit über einem Jahr bei allen Schutzmaßnahmen dabei und haben (da Risikogruppe) uns sogar mehr eingeschränkt, als dies von der Politik gefordert war. Ich bin ganz bei euch und empfinde auch, dass das zu weit geht. Ich drücke euch und uns die Daumen!

Ich musste herzlich lachen, als ihr die Infrastrukturapokalypse beschrieben habt (83 Seiten per Fax). Ich hoffe, den Gesundheitsämtern in Karlsruhe geht jetzt nicht das Faxpapier aus.
Werde mich morgen als Fördermitglied anmelden.

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Liebe Lage. Ich fürchte die Aktion der GfF ist ein Schuss ins Knie.
Ich nehme einmal zu Eurer bzw. zu Gunsten der GfF an, dass Eure Einreichnung deshalb erfolgt ist, weil Ausgangssperren nur in einem Gesamtpaket inkl. bislang nicht getroffenen Maßnahmen (Stichwort Einbeziehung der lobbygeschützten Wirtschaftsteile) sinnvoll und meinenthalben auch rechtens sind?
Sollte dies so sein,frage ich mich warum nicht genau dies die propagierte Forderung ist!
Nach Außen sieht man nur, dass auch die GfF gegen Ausgangsbeschränkungen generell ist. Da landet die Arbeit der GfF endlich einmal in den meisten Hauptnachrichten, aber nur als eine von Vielen, die gegen das Bundesgesetz zur Pandemiebekämpfung sind. Entsprechende Instrumentalisierung inklusive.
Die von Euch in der Lage immer wieder propagierte Forderung nach weiteren sinnvollen Maßnahmen, die gut in eine bundesweite Gesetzesregelung gepasst hätten, muss daher viel dringender propagiert und auch von der GfF an die Öffentlichkeit gebracht werden.
Dann erst macht die Klageschrift, die die GfF durch das FAX gepresst hat, auch Sinn.

Hallo vanbonn,
der zweite Absatz der Presserklärung der GFF ist (GFF stellt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen Ausgangssperren in der Corona-„Notbremse“ – unverhältnismäßige Einschränkung von Freiheitsrechten – GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.) :

Die GFF und die Beschwerdeführenden – unter ihnen Politiker*innen von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke – verstehen ihren Antrag als konstruktive Verfassungsbeschwerde. Sie wollen nicht das ganze „Notbremse“-Gesetz kippen, sondern richten sich gezielt gegen die verfassungswidrigen Ausgangssperren. Sie wollen erreichen, dass der Gesetzgeber statt der weitgehend symbolischen Ausgangssperren tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie trifft – insbesondere im Arbeitsleben.

Wie weicht das jetzt von dem ab, was Du Dir da erhoffst?

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Hallo, danke für eure Arbeiten und Mühen. Etwas irritiert war ich, das vom Professor die Rede war. Eigentlich dachte ich, nachdem der Professor eine Frau ist, man eigentlich hätte sagen sollen Professorin Mangold.
Irre ich mich da oder sagt man auch zu einer weiblichen Professorin in Zusammenhang mit ihrem Namen Professor?

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Normalerweise sagt man „Professorin“. Ich war auch irritiert, dachte dann aber, dass die männliche Anrede vielleicht gewünscht ist. Soll´s ja auch geben.

Dieser Kommentar in das Ohr von Markus Lanz oder auf seine Moderationskarten!

ok. Mea Culpa.
Die Presseerklärung habe ich tatsächlich nicht gesehen.
Offenbar aber auch von diversen Medien (von Tagesschau bis Lokalradio) nicht.
Dass es mind. eine Beschwerde (eben die der GfF), gibt, die das Gesamtpaket für zu schwach halten, geht in der Berichterstattung leider unter.

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Danke an die GFF, speziell an Ulf, für die sachliche und respektvolle Auseinandersetzung mit der nun ergangenen Entscheidung in der LdN 240. Ich finde es erschreckend, wie die Entscheidung teilweise von Verfahrensbevollmächtigten kommentiert wurde, die die Kompetenz der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts in Frage stellten und sogar implizierten, das Gericht würde gemeinsame Sache mit der Regierung machen. Das geht für mich schon in Richtung Zündeln. Das Vertrauen in die demokratischen Institutionen wird durch solche Aussagen gefährdet, nicht durch die gut begründeten Entscheidungen des BVerfG.

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