LdN 234: Soziale Elternschaft und Verantwortungsgemeinschaft

Das Thema ist leider sehr vielschichtig und deckt noch in ganz vielen Teilen „modernere“ Lebensformen nur sehr schlecht ab. Die umgleichberechtigte Behandlung von Paaren gleichen Geschlechts ist für mich ein „no-brainer“. Völlig unverständlich wie hier diese Ungleichbehandlung rechtlich Bestand haben kann. Aber da fangen die Probleme ja erst an.

Warum soll eigentlich derdie Ehepartnerin automatisch das weitere Elternteil sein? Andererseits finde ich es nicht schlüssig, dass der Ehemann hier dem biologischen Vater derart bevormundet wird. Vielleicht möchte der Ehemann gar keine Kinder, aber ein anderer Partner der Mutter schon? Es gibt mittlerweile viele queere, Patchwork- und polyamore Familien, die hier auf Probleme stoßen. In vielen Konstellationen besteht der Wunsch Verantwortung zu teilen, was häufig daran scheitert, dass das Gesetz nur zwei Eltern erlaubt.

Für mich persönlich bedeutet es den Verzicht auf die Ehe, da dann plötzlich einer meiner Partner Ansprüche hat, die ich dem anderen nicht geben kann. Hier denke ich an Steuer-, Vertretungs- oder auch Unterhaltsrecht, aber selbstverständlich auch Abstammungsrecht. In Deutschland kann man einige dieser Bereiche (eingeschränkt) vertraglich regeln, aber ein fester gesetzgeberischer Rahmen a la Zivilehe in Frankreich würde dies sehr vereinfachen. Ich lebe schon seit 10 Jahren mit meinem Partner zusammen, dennoch haben wir nicht einmal Auskunftsrechte im Krankheitsfall. Hier fühle ich mich allein gelassen, da heiraten nicht für jede*n eine Option ist.

Hier fand ich den Vorstoß der FDP einer Verantwortungsgemeinschaft sehr spannend. (Hier gesehen: Brauchen wir Alternativen zur Ehe? - YouTube) Obwohl der Vorstoß nur sehr begrenzt für untypische Familien gedacht zu sein scheint, würden zumindest drängende Probleme wir das Vertretungsrecht oder Auskunftrechte bei medizinischen Notfällen abgedeckt werden. Diese Gemeinschaften sollen auch zwischen n Personen gleichzeitig geschlossen werden können. Hier war ich mir aber noch unsicher, ob das automatisch „jeder für jeden“ bedeutet oder hier auch ein Netz an bilateralien Verbindungen gemeint sein kann.

Viele Eigenheiten des Eherechts erwachsen ja aus der gesetzgeberischen Absicht stabile Verhältnisse für Kinder zu schaffen. Wenn wir also von den Bedürfnissen der Kinder her denken, erscheint es mir wichtig alle Gemeinschaften die Kinder versorgen an diesen Privilegien zu beteiligen. Dazu gehört dann eben auch sich von der starren Vorstellung von Exklusivität der Ehe zu trennen. In Bezug auf der Geschlecht ist das ja mit der Ehe für alle bereits angestoßen worden. Mir begegnet das Problem immer wieder in festen polyamoren Dreierkonstellationen, die sich wünschen eine Familie mit Kindern zu sein. Eben mit allen Rechten, die dazugehören. Aber auch die in anderen Beiträgen angesprochenen queeren Familien betrifft das in gleicher Weise.

Da ich selbst keinen Rechtshintergrund habe, frage ich mich immer wieder inwiefern Einführung der zivilen Ehe oder von Verantwortungsgemeinschaften überhaupt möglich sind, da die (Ein-)Ehe ja besonders geschützt ist. Und ist es überhaupt zulässig Abstammungs- und Sorgerecht unabhängig von der Ehe zu regeln, um alle einzubeziehen?

3 „Gefällt mir“