LdN 230 - Digitalpakt

Der Lage-Vorschlag für grundlegende Infrastruktur ein vereinfachtes Antragsverfahren zu bieten, ist zumindest in den NRW-Förderrichtlinien bereits umgesetzt: Für Basis-Infrastruktur wie Netzwerk oder WLAN müssen Schulträger / Schulen beim Antrag keine Begründung vorlegen.

Richtig ist meiner Erfahrung als Lehrer und Medienkoordinator nach der Eindruck: Schulträger und Verwaltung haben die Wichtigkeit der Digitalisierung der Schulen erst durch Corona so richtig verstanden. Insofern ist hier auf allen Ebenen im vergangenen Jahr mehr passiert als in den Jahrzehnten davor.

Ganz wichtig erscheint mir dabei aber folgender Hinweis: Man sollte nicht zu sehr auf die Zahlen achten, wie viel Prozent des Geldes abgeflossen ist. Denn die Qualität der Anschaffungen ist wichtiger als die Quantität. Viele Landes- und Kommunalpolitiker versuchen sich hier gerade mit hohen Digitalpakt-Abflüssen zu profilieren, weil Journalisten immer nach den Prozentzahlen fragen. Das schafft Anreize Quatsch zu kaufen - und damit ist uns an den Schulen nicht geholfen.

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