LdN 206 Funktionsweise Corona-App

Hallo zusammen,

hatten beim Hören der LdN 206 doch den Eindruck das die Funktionsweise der App ein wenig missverstanden wurde? Es wurde in den Vordergrund gestellt, dass es der kritische Punkt der App sei, dem Getesteten das Ergebnis schneller Verfügbar zu machen und das es sinnvoll sei, bei der Durchführung von Tests die Getesteten dazu zu ermutigen, die App herunterzuladen.

Das macht aus folgenden zwei Gründen keinen Sinn.

  1. Die App bietet die Möglichkeit, dass ich manuell, nachdem ich positiv getestet wurde, mein positives Testergebnis in die App eintragen kann. D.h. es geht nicht um die Ergebnisausspielung sondern das Teilen des Ergebnis meinerseits mit der App. Sodass andere App-Nutzer gewarnt werden, wenn sie vor 4 Tagen Kontakt mit mir hatten.

  2. Der Download wenn der Test durchgeführt wird ist zu spät! Genau darum geht es ja.

Ich wurde selbst durch die App gewarnt, und zwar 6 Tage nach Kontakt mit einer Infizierten Person. Die Person wusste natürlich noch nichts von ihrem Glück, wird über die Woche Symptome bekommen haben, hat sich testen lassen, hat das Ergebnis mit der App geteilt und so wurde zurückverfolgt das ich vor 6 Tagen Kontakt mit einer heute positiv getesteten Person hatte. In der Folge bin ich in freiwillige Quarantäne gegangen, habe umgehend einen kostenlosen Test beim Hausarzt gemacht und habe andere gewarnt, denen ich die Woche über nahe gekommen war.

Die App hat genauso funktioniert wie sie sollte.

Viele Grüße
Thomas

Nein, das ist schlicht falsch. Die App bietet ausdrücklich beide Funktionen, und wenn man sie richtig in den Workflow der Labors einbindet, dann kann das Ergebnis des Tests per App deutlich schneller übermittelt werden als per Post oder per Telefon.

Außerdem ermöglicht die Mitteilung eines positiven Ergebnisses per App, dass positiv getestete Menschen ohne Medienbruch und ohne Anforderung einer TAN ihre Kontakte warnen.

Dann hat sie in meinem Fall wohl nur zur Hälfte funktioniert. Natürlich waren wir sehr am Ergebnis interessiert (auch um wieder ins Büro zu können) und konnten es em 2. Folgetag nach dem Test telefonisch abfragen. Die Funktion der schnelleren Benachrichtigung ab Labor war uns gar micht bekannt und den Sprechstundenhilfen scheinbar auch nicht…

Dennoch denke ich ist das Contact-Tracing ab Positivtest die wichtigere Funktion (und wohl auch die Hauptfunktion) der App. Das automatische Ergebnis-Teilen stellt nebem einem gewonnenen Tag aber natürlich sicher, dass positiv-Getestete auch wirklich ihr Ergebnis teilen. Sofern die Funktionsweise der App beim Arzt bekannt ist. Schade.

Danke für das Feedback.

Auch ich dachte zuerst, dass ihr etwas missverstanden habt, habe dann aber gelernt, dass die Funktion einer Testbenachrichtigung kürzlich der App hinzugefügt wurde. Das ist aber sehr schlecht bis gar nicht kommuniziert worden. In den FAQs des RKIs zur App findet sich dazu kein Hinweis!

Aber noch ein anderes Problem: Diese neue Funktion (sofern man ihr mit dem „Häkchen“ auf dem Formular zustimmt) macht doch den ganzen bis dahin vorbildlichen Datenschutz der App zunichte. Denn ab da kann dem zuvor völlig anonymen Handy doch eine Person zugeordnet werden, oder nicht?

Für mich ist die mangelnde Akzeptanz der App in der Bevölkerung vor allem ein Ausdruck der (nachvollziehbaren) Unsicherheit über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer App-Alarmierung.
Sollte die App alarmieren - besteht für den Betroffenen zumindest ein theoretisches Risiko erkrankt zu sein - in der Regel liegen zu diesem Zeitpunkt aber keine Infektsymptome vor. Trotzdem sollte sich der Betroffene zum Schutz der Allgemeinheit in einen Eigenquarantäne begeben ( er könnte ja infektiös sein) und sich testen lassen - so denkt man zumindest.
Ich als hausärztlich tätiger Internist kann zwar nach der Alarmierung durch die Corona-App mittlerweile auf Kosten der Krankenkassen einen Test durchführen (bzw. durchführen lassen) - darf aber einen asymptomatischen Patienten nicht krank schreiben (auch nicht, bei positivem Test), sondern ausschliesslich an das zuständige Gesundheitsamt verweisen. Meines Wissens widmen sich auch die Gesundheitsämter häufig nicht diesen Fällen und geben keine offizielle Quarantäneanordnung heraus (jedenfalls so lange der Test negativ ist), mit der auch ein Recht auf eine Entschädigung verbunden wäre - zumindest ist mir hier kein einheitliches oder verlässliches Vorgehen bekannt.
Also ist der Alarmierte auf die Genügsamkeit des Arbeitgebers angewiesen, der aber nicht das Recht hat Einblick in die App zu verlangen und so auf die Richtigkeit der Angaben des Arbeitnehmers setzen müsste. Ich denke - hier ist Ungewissheit vorprogrammiert.

Zusammengefaßt hat der asymptomatische Bürger, der von der App als Hochrisiko-Kontakt angefunkt wird einen unkalkulierbaren Zonk gezogen - er kommt an einen Test, aber nicht sicher an eine Erstattung von Lohnausfällen für eine ggf. sinnvolle Quarantäne. Grundsätzlich kann ich da den einzelnen verstehen , der aus finanzieller Sorge dann lieber komplett auf die App verzichtet. Zumindest fehlt die öffentliche Diskussion bzw. Klarheit über diesen Punkt.

Also dieses Problem halte ich für konstruiert. Denn ohne die App ist er ebenfalls ohne Symptome, hat keinen Anspruch darauf krank geschrieben zu werden und geht weiter zur Arbeit. Einziger Unterschied ist, dass er nicht mal weiß, dass er sich testen lassen sollte.

Wenn ich eine Benachrichtigung bekäme, würde ich z.B. private Treffen aussetzen, egal ob ich krank geschrieben werde oder nicht.

Wie so oft steht Deutschland sich mal wieder selbst im Wege, dank Datenschutz. Es gelingt uns nicht, hier eine funktionierende Balance zu finden.

Herr Anderson, ich kann Ihnen aus meiner beruflichen Erfahrung versichern, dass der von mir geschilderte Fall weitaus weniger konstruiert ist, als Sie es vermuten. Das A und O ist die Arbeit und der ggf. hiermit verbundene Lohnausfall, bzw. die Angst davor. Dass die Alarmierung durch die App zunächst erst einmal „nur“ einen Hinweis mit Bitte um die Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitssystem darstellt, das wissen Sie, weil Sie sich wahrscheinlich intensiver belesen haben, aber viele wissen es nicht und die Angst vor der Verantwortung ggf. wissentlich ein Risiko dazustellen dominiert und drängt innerlich zu einem Nicht—wissen—wollen. Auch ich empfinde die Unterscheidung von offiziellen Kontaktpersonen (ein infizierter Schüler, alle Kontaktpersonen/die Klasse geht für 14 Tage in Quarantäne) zu eine „Bluetooth“-Kontaktperson, mit einer überschrittenen Mindestzeit an örtlicher Nähe für nicht primär zu erschließen.

Sicher ungünstig habe ich mich in der Umschreibung meiner Hauptkritik ausgedrückt. Ich kritisiere nicht die App - die halte ich für sinnvoll und es wäre ein Seegen, hätten sie Alle aktiviert auf ihren Handys. Meine Kritik geht gegen die mangelnde und häufig sich selbst widersprechende, viel zu komplizierte Aufklärung. Zusammen mit den verschiedensten politischen Herangehensweisen bleibt häufig nur Verwirrung beim Einzelnen hängen und das schürt Unsicherheit und Angst.

Mich wundert, warum die App nicht zwei Warnstufen hat:

  1. Du hattest Kontakt zu jemandem, der/die positiv getestet wurde, lass Dich bitte auch testen.
  2. Du hattest Kontakt zu jemandem, der/die Kontakt zu jemandem hatte, der/die positiv getestet wurde. Bereite Dich darauf vor, dass Du Dich vielleicht auch testen lassen und in Quarantäne gehen musst. Bis dahin geh lieber nicht auf Partys und trage lieber eine Maske, wenn Du mit anderen Menschen zusammen bist, falls es nicht eh schon tust.

Diese Vorwarnstufe könnte sicher viele Infektionen verhindern.

Im Podcast wurde sinngemäß gesagt, dass das Konzept der Corona Warn App nur dann funktionieren kann, wenn alle sie runterladen und nutzen. Wenn dies tatsächlich das Ziel wäre, müsste die App auch auf allen mobilen Devices laufen, was sie definitiv nicht tut (ich kann sie beispielsweise auf meinem iPhone 6 nicht installieren).

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Ich glaube nicht, dass die Pflicht zur Quarantäne bei App-Benachrichtigung die Popularität gesteigert hätte.

Ich glaube relevante Forderungen sind:

  • Recht auf kostenlosen Test bei Corona-Warnung
  • Recht auf Nicht-Arbeiten bei Lohnfortzahlung durch das Gesundheitsamt (also entsprechend der Regel für Quarantäne).

Wenn mir die Warnung in der App sagt, dass ich mich in meinem Privatleben einschränken soll, ich aber gleichzeitig weiter ins Büro gehen, den Bus fahren, in der Fleischfabrik arbeiten soll, dann ist die Logik dahinter nicht so leicht einzusehen.

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