Lage 397 Grenzkontrollen/Migration

Danke für euren Beitrag zu Grenzkontrollen und Migration. Die Diskussion unter den demokratischen Parteien zur Zurückweisung von Schutzsuchenden ist besorgnis erregend.

Ein Hinweis: DEU hat auf dem Landwege lediglich Binnengrenzen (auch aus Sicht des Unionsrechts, Schengener Grenzkodex). Außengrenzen finden sich nur an den internationalen Flughäfen oder den internationalen Seehäfen. Das ist vor allem für GEAS wichtig. Die dort in der AsylVerfVO vorgesehenen Grenzverfahren können nur an den Außengrenzen (!) erfolgen. Wegen der Frage nach Haft während des Dublin Verfahrens: Nur unter den Voraussetzungen des Art. 28 Dublin III und $ 2 Abs 14 AufenthG (u.a. erhebliche Fluchtgefahr, verhältnismäßig, nach Einzelfallprüfung, Anordnung durch einen Richter).