Ladebordstein Rechtslage

Hallo liebes Kennzeichen-E Team,

liebe allwissende Bubble,

sind, von den Anliegern, selbst installierte und betriebene Ladebordsteine, mit Bezug zu dem Frankfurter Urteil (LdN479), nicht möglich? Kann das jemand bestätigen oder entkräften, der sich mit dem Urteil näher beschäftigt hat? Ist ein heraus stehender Ladestecker wirklich unzumutbar?.. :thinking:

LG

„Ladebordsteine“ sind bauliche Veränderungen an Gehwegen. Dafür braucht es eine Genehmigung der zuständigen Kommune, die diese in der Regel nicht für „private“ Projekte erteilen wird. Echte Ladebordstein-Infrastruktur wird vermutlich durch Beschluss des zuständigen kommunalen Rates und in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Unternehmen für Bau und Betrieb umgesetzt werden.

Oder meinst du einfache Ladekabel, die man über Gehwege legt? Dazu gab es hier ausführliche und erschöpfende Diskussionen.

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Hallo Peter danke für deine schnelle Antwort.

Die Rede ist tatsächlich von den Ladebordsteinen, die von Rheinmetall angeboten werden. In Köln startet gerade ein Pilotprojekt in Verbindung mit TankE.

Ladebordstein: Rheinmetall & TankE forcieren Rollout - ecomento.de

Ich hoffe das trifft auf fruchtbaren Boden. Ich arbeite selbst beim Straßenbauamt. Die GermanAngst vor Regressansprüchen, bei herumliegenden Kabeln und herausstehenden Ladesteckern, sitzt tief. Meine Frage war dahingehend, ob sich das Frankfurter Urteil auch auf solche abgespeckten Gefahrenstellen beziehen könnte. Denn dieses Urteil wird immer wieder erwähnt, obwohl das Ladekabel nicht quer über dem Gehweg verläuft.

LG

Das Urteil hat ja Kommunen nicht verboten, Kabel zur gestattet. Es hat nur geurteilt, dass sie das nicht tun müssen.

Natürlich könnte jede Kommune Ladebordsteine bauen lassen. Besondere Haftungsfragen sehe ich da nicht, schließlich gibt es ja auch schon kommunale Ladesäulen, kommunale Fahrradladestationen, kommunale Steckdosen für Markstände und vieles mehr. Der Rest lässt sich die über Nutzungssatzungen klären

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