Ksg klagen

Moin, ich höre gerade den KSG Beitrag. Da ist leider ein Fehler passiert. Bei den Klagen auf Grundlage des KSG auf Programm Erstellung stützen sich die Kläger auf Das Umweltrechtsbehelfs-Gesetz. Die einzige und erste Instanz ist das OVG Berlin-Brandenburg. Das war bei der ersten Klimaklage anders, dort haben wir direkt die Bundesregierung auf Vorname von Maßnahmen verklagt, und waren beim VG. Berlin. Das war die Greenpeace/Bauern Klage.
Die Bundesregierung hat übrigens Die Revision in der Sofortprogramm Klage noch nicht einmal begründet.

In dem Beitrag nicht genannt, habt ihr außerdem die Neuen Maßstäbe, die der EGMR aufgestellt hat, und an denen man auch das KSG ( neu oder alt) messen muss. Vielleicht ist dafür ein andermal Zeit.
RV

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