Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Liebe Lage-Redaktion,

mich treibt seit Nov. 2020 das Thema „Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland“ um - wie kann es sein, dass es hier so viele Menschen ohne Krankenversicherung gibt?
Ich bin selbst darauf aufmerksam geworden, weil ich eine junge Bulgarin in meinem privaten Haushalt im Rahmen eines Minijobs als Reinigungskraft beschäftige. Kurz bevor wir den Vertrag abgeschlossen haben, erfuhr ich, dass sie nicht krankenversichert ist. Ich konnte sie davon überzeugen, wie wichtig dies sei und half ihr, am 29.11.2020 einen Antrag bei der Techniker Krankenkasse (TK) online zu stellen. Kurz nach Weihnachten kam ein Schreiben von der TK, die sie aufforderten, ein bestimmtes Formular auszufüllen, in welchem nach ihren bisherigen Versicherungen gefragt wurde. Da sie bis heute nirgendwo krankenversichert war, kam prompt eine Ablehnung der TK mit der Begründung, dass wenn sie in Deutschland und im Ausland bisher noch nicht krankenversichert gewesen sei und sie hauptberuflich selbständig sei, könne sie sich bei ihr nicht versichern. Ich konnte das gar nicht glauben, aber es scheint so eine Regelung zu geben - warum auch immer. Wir haben Wiederspruch eingelegt, jetzt wird noch einmal geprüft und ich bin sehr gespannt, was dabei herauskommt. Privat versichern lassen kann sie sich in Deutschland übrigens auch nicht - mit der gleichen Begründung, die die TK genannt hat. Wer hat ein Interesse daran, dass EU-Bürger*innen, die hier in Deutschland ihren Lebensunterhalt als Selbstständige verdienen, hier nicht krankenversichert werden können? In Düsseldorf gibt es seit 1996 einen Verein „Medizinische Hilfe für Wohnungslose Düsseldorf e.V.“, der nicht krankenversicherten Obdachlosen eine ärztliche Versorgung anbietet. Seit 2018 bietet der Verein die medizinische Versorgung auch für nicht krankenversicherte Menschen an, die eine eigene Wohnung haben. Doch das kann doch nicht die Lösung sein.
Mich würden die Hintergründe und die vielleicht vorhandenen Möglichkeiten interessieren, dagegen anzugehen.
Wenn die junge Frau einen sozialversicherungspflichtigen Job findet, wird sie sofort gesetzlich krankenversichert. Wenn sie jemanden heiratet, der/die gesetzlich krankenversichert ist, könnte sie (solange ihr Einkommen eine bestimmte Summe nicht übersteigt) evt. sogar familienversichert sein. Doch wenn sie auf selbständiger Basis als Reinigungkraft arbeitet, darf sie sich nicht krankenversichern?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr Euch dieses Themas, auch wenn es nur ein Randthema ist, einmal annehmen würdet.
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Ohne Krankenversicherung – was tun? | Verbraucherzentrale Hamburg
Herzliche Grüße
MaRi

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Hi MaRi, danke für den Themenvorschlag.

Ich vermute, dass hier eine Regelung greift, die eigentlich nicht für bulgarische Reinigungskräfte mit geringem Einkommen, sondern für gut verdienende Selbstständige gemacht ist:

Selbstständige versichern sich gerne privat, weil das zu Beginn des Berufslebens billiger ist und man zudem in der gesetzlichen Krankenkasse beide Anteile (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) zahlen müsste. Und natürlich ist man auch gerne privat versichert. :wink:
Das ganze kippt, wenn man älter wird, häufger krank ist, die private KV also höhere Beiträge haben möchte. Damit diese Selbstständigen jetzt nicht in die gesetzliche KV zurückwechseln (und so das System ausnutzen), gibt es diese Regel.

Gleiche Begründung? Das verstehe ich nun auch nicht. Ich hätte eher vermutet, dass für eine private KV an ihr nicht genug zu verdienen ist. Vielleicht ist das Argument nur vorgeschoben?

Hall @MaRi , prüf doch mal, ob, wenn Du die Minijoberin nicht mit 450, sondern mit 451 € anstellst, sie dann automatisch krankenversichert wird (siehe hier). Natürlich zahlst Du über die AG-Pauschale dafür.

Und frag mal bei der AOK - die Techniker will lieber Mitglieder in technischen Berufen

Das kommt für mich aus mehreren Gründen nicht in Frage, da ich dann alle Auflagen einer Arbeitgeberin erfüllen müsste und sich unser Arbeitgeberbrutto mehr als verdoppeln würde. Bei aller Liebe: Das ist mir zuviel, zumal ich gar nicht so viel Arbeit für sie hätte.
Bei der AOK hatte sie schon ganz zu Anfang ihres Aufenthaltes nachgefragt, bei denen gelten die gleichen Bedingungen. Die TK nimmt schon lange Mitglieder aus allen Berufsgruppen auf.

Ist zwar schon ein bisschen her, aber:
@TilRq: Minijob heißt nicht automatisch 450€, weniger geht auch. Für Privathaushalte gelten Sonderregeln (weniger Arbeitgeberabgaben), auch daher ist der Vergleich mit dem 451€ Job nicht so klar möglich.
@MaRi: du schreibst einmal, die Beschäftigte hätte einen Minijob, dann dass sie selbstständig tätig ist. Evtl. hat dies @TilRq verwirrt (mich auch).

@Pelikan456 Sie war bis letzte Woche sowohl selbstständig tätig über ein etwas unseriös wirkendes Vermittlungsportal helpling.de als auch mit einem Minijob (240.- Euro) in unserem Privathaushalt. Inzwischen hat sie Deutschland verlassen und versucht ihr Glück in Malta. Dort hat sie sofort einen Job bekommen und es scheint kein Problem mit der KV zu geben.