Kostenübernahme geschlechtsangleichender Massnahmen

Hallo zusammen,
ich melde mich erneut mit einem Thema, welches mir sehr am Herzen liegt:
Im Oktober kam es zu einem Urteil, des Bundessozialgerichts, welches die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Massnahmen im Zuge der Behandlung von trans Personen in Frage stellt. Ende der letzten Woche wurde das schriftliche Urteil veröffentlicht. Bisher wurde der Behandlungsablauf in einer Zusammenarbeit zwischen Therapeut:in und Patient:in ausgearbeitet. Da aber keine Vorgabe des gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt, entschied das Gericht nun, dass die Kassen nicht verpflichtet sind die geschlechtsangleichenden Massnahmen zu übernehmen. Es vertraut aber auch darauf, dass die Kassen weiterhin bereits begonnene Transitionsmassnahmen weiterhin übernehmen - was „bereits begonnen“ bedeutet weiss niemand.

Medizinische geschlechtsangleichende Massnahmen sind in Kombination mit einer Psychotherapie das einzige als wirksam anerkannte Heilmittel bei Geschlechtsdysphorie und in den meisten Fälllen lebensrettend.

Dieses Urteil stellt eine grosse Gefahr für trans Personen dar, die jetzt vor grosser Unsicherheit stehen. Das Gericht weisst bereits im Urteil darauf hin, dass der gemeinsame Bundesausschuss oder die Rergierungskoalition jetzt in der Verantwortung stehen die Übernahme von geschlechtsangleichenden Massnahmen zu reglementieren. Dies hatte die Ampelkoalition (wie auch das SBGG) im Koalitionsvertrag festgehalten - angegangen wurde das Thema trotz der sich seit Oktober anbahnenden Lücke in der Reglementierung nicht.

Ich weiss, dass es sich hier um ein sehr nieschiges Thema handelt, aber wie bekannt lässt sich ja der Wert einer Gesellschaft daran messen, wie sie mit ihren Minderheiten umgeht.

Weitere Informationen und Meinungen:
schriftliches Urteil des BSG
[Urteilsbegründung zur Kostenübernahme geschlechtsangleichender Maßnahmen veröffentlicht > dgti e.V. - Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.](https://Stellungnahme DGTI)
[Bundessozialgericht - Pressemitteilungen - Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine Kassenleistung](https://Pressemitteilung BSG)
Stellungnahme TIN-Rechtshilfe

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Hier gibt es eine Anfrage beim GKV durch fragdemStaat: