Konnexitätsprinzip - Was der Bund regelt, soll er auch bezahlen

In LdN364 ging es viel um das Konnexitätsprinzip bei Ausgaben, die vom Bund beschlossen werden, aber von den Ländern/Kommunen geleistet werden müssen und bei denen der Bund nach Meinung von Philip und Ulf auch die Kosten tragen müsse. Dieser Gedanke ist sicher richtig und wichtig, wenn es um Ausgaben geht, die letztlich an Dritte geleistet werden (Sozialausgaben, Aufträge an Unternehmen, Förderprogramme etc). Nicht ganz klar geworden ist, inwieweit das auch für die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder gelten soll.

Zur Erklärung: Das Grundgesetz sieht vor, dass Bundesgesetze grundsätzlich durch die Länder ausgeführt werden, also dass die Verwaltungsbehörden der Länder deren Umsetzung leisten müssen. Das gibt den Ländern bei jedem Gesetzesvorhaben erneut den Anlass, mehr Geld vom Bund zu verlangen, weil es Verwaltungsaufwand produziere. Damit geht aber die Frage einher, warum die Länder diese Aufgabe haben sollten, wenn sie sie nicht organisieren/finanzieren können. Schließlich wäre die Rechtsumsetzung durch den Bund letztlich effizienter (Skalierungseffekte, Einheitlichkeit, Reduktion von Koordinationsaufwand). Daher wäre es wichtig, bei dieser Forderung zu differenzieren.