Könnten/Sollten größere Parteien strategisch auf die Aufstellung von Kandidaten in Direktwahlkreisen verzichten, um kleinere Parteien in den BT zu bringen?

Ich habe die Wahlrechtsreform eher nur kursorisch verfolgt, aber die ursprüngliche Planung ging ja davon aus, dass die Direktmandatsklausel entfällt, und das BVerfG hat entschieden diese drin zu behalten. Gleichzeitig ist durch die Neugestaltung die Bedeutung der Direktmandate ja weiter gesunken. Ich frage mich daher seit einiger Zeit, ob die Kombination von Gesetzesneuregelung und BVerfG-Entscheidung nicht eigentlich einen Anreiz für Parteien gibt, die sicher über der 5%-Hürde liegen, oder solchen, die auch sehr sicher über der Direktmandatsklausel liegen, Wahlkreise strategisch aufzugeben, um damit ihnen nahestehenden Parteien die Möglichkeit zu bieten ins Parlament einzuziehen, und dadurch eine breitere Mandatszahl für eine mögliche Gesamtkoalition zu erlangen. Die Zweitstimmenergebnisse der größeren Parteien dürften dadurch ja nicht notwendig geringer ausfallen. Bspw. wäre es möglich dass die SPD und oder die Grünen in bestimmten Wahlkreisen keine Kandidaten aufstellen, und sich im Zuge des dortigen Wahlkampfes vielleicht sogar zu der Unterstützung eines Kandidaten von Volt , der Linken oder (eher unwahrscheinlich) des BSW durchringen können. Auf der politisch anderen Seite könnten CDU und evtl. auch die CSU Wahlkreise für die Kandidaten von FDP oder Freien Wählern räumen, um diese ins Parlament zu hieven. Wäre so ein Verhalten rechtlich möglich? Und was stünde dem entgegen?