Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute, dass die EU-Kommission den Anwendungsbereich des CBAM deutlich einzuschränken will. Demnach sollen 80 % der Unternehmen, die ursprünglich betroffen gewesen wären, durch neue Regelungen ausgenommen werden.
Dies ist Teil einer Initiative zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken.
Zur Einordnung:
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Green Deals und unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050[1][3]. Er ist ein EU-Instrument, das sicherstellen soll, dass CO₂-intensive Importe aus Drittstaaten denselben CO₂-Preis zahlen wie in der EU produzierte Waren.
Der Klimazoll ist das dritte Standbein des „Dreiecks CO₂-Preis, Klima-Zoll und Klima-Geld“. Er betrifft ausländische Hersteller, die in Staaten ohne „CO₂-Preis-Regime“ produzieren, sowie ihre deutschen Importeure. Er soll den Wettbewerbsnachteil für Europäische Unternehmen durch den CO₂-Preis ausgleichen und so verhindern, dass, dass CO₂-intensive Unternehmen in Länder mit schwächeren Klimauflagen abwandern (Carbon Leakage).
Was mir bislang gar nicht klar war (die LdN-Hosts hatten kürzlich schon mal so was erwähnt): Dieser „Klimazolls“ ist längst beschlossene Sache und bereits voll im Gange:
- Seit dem Oktober 2023 müssen Importeure für bestimmte Waren (z. B. Stahl, Aluminium, Zement) quartalsweise die eingebetteten CO₂-Emissionen melden. Ab 2025 müssen Emissionen ausschließlich nach der EU-Methode berechnet werden[1][3].
- Seit Januar 2025 müssen sich Importeure als „zugelassene CBAM-Anmelder“ registrieren lassen[4][7].
- Ab dem1. Januar 2026beginnt die Zertifikatepflicht: Importeure müssen CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis an den EU-Emissionshandel gekoppelt ist[2][6].
- Die erste verpflichtende Zertifikatsmeldung für 2026 ist bis zum Mai 2027 abzugeben
Wäre schlimm, wenn das jetzt wieder rückgängig gemacht wird. Details zu den geplanten Änderungen sind noch nicht veröffentlicht. Laut SZ könnte es sich um höhere Schwellenwerte oder vereinfachte Berichtspflichten handeln, die kleinere Importeure entlasten soll.
Wie die Abmilderung des „Klimazolls“ die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken soll, ist mir völlig unverständlich.
„Quellen“
[1] CBAM 2025 – was Importeure wissen müssen - AEB Was Importeure jetzt zu CBAM wissen müssen
[2] Die wichtigsten CBAM - Aufgaben für 2025 - Ventum Consulting Die wichtigsten CBAM - Aufgaben für 2025
[3] CBAM: Verschärfte Berichtspflichten ab 01.08.2024 und 01.01.2025 CBAM: Verschärfte Berichtspflichten ab 01.08.2024 und 01.01.2025 | Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB
[4] Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) | Deloitte Deutschland Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) | Deloitte Deutschland
[5] Registrierungspflicht für CBAM ab 1. Januar 2025 | ZDH Registrierungspflicht für CBAM ab 1. Januar 2025 | ZDH
[6] CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) - Zoll online Zoll online - CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
[7] Zulassung als CBAM-Anmelder (ab 2025) Zulassung als CBAM-Anmelder (ab 2025)
[8] Zulassung für CBAM-Regelphase - DEHSt DEHSt - Zulassung für CBAM-Regelphase
[9] CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus - IHK Region Stuttgart CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus - IHK Region Stuttgart