Klimaschutz im Gebäudesektor

Ihr Lieben,

ihr habt in der vergangenen Folge gesagt, es gäbe kein Mittel um den Gebäudesektor auf den Paris-Pfad zu setzten bzw. zumindest die selbstgesteckten Klimaschutzziele aus dem Klimaschutzgesetz zu erreichen. Heute wurde aber genau ein solches Instrument vorgestellt: Die EU-Kommission führt mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie energetische Mindestandards für Bestandsgebäude ein. Sprich: Bis 2030 müssen die größten CO2-Schleudern modernisiert sein. Das sind in Deutschland mehr als 30% der Mehrfamilienhäuser z.B. - vielen Studien nach genügt das Instrument um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Auch wenn die Wohnungswirtschaft (hier z.B.: „Enteignungsgleicher Eingriff“: Die neuen EU-Pflichten für Hausbesitzer - WELT) nach Enteignung schreit sagen Expertinnen und Experten schon lange: ohne dieses Instrument wird es nicht klappen. Wichtig ist natürlich, dass der Vorlauf für die Eigentümmerinnen groß genug ist und die entsprechende Förderung bedarfsgerecht ausgestaltet ist.

Die große Agora-Studie unterstützt das Instrument genau so wie der Mieterbund, die VErbraucherzentralen, Lösungsanbieter wie die DENEFF oder Umweltverbände wie die DUH. WEnn die Ampel es ernst meint, sollte sie sich hier an die Spitze stellen, dann klappt es auch mit den Klimazielen!

Ja, ohne so etwas wird das nix im Gebäude-Sektor.

Was dabei aber vergessen wird: Viele Mehrfamilienhäuser gehören nicht nur „der Wohnungswirtschaft“ (gemeint sind damit große Wohnungsunternehmen), sondern weit überwiegend Eigentumswohnungsbesitzern oder Privatinvestoren, die ihre Alterssicherung auf sog. Zinshäusern aufgebaut haben. Ja, letzteres sind oft keine „armen“ Menschen. Aber die gewaltigen Investitionen, die notwendig werden, um v.a. ältere Wohnhäuser auf aktuellem Klimaschutz-Standard zu sanieren, werden viele dieser Eigentümer überfordern.

Da muss der Staat bei der Finanzierung helfen, weil sonst für viele Menschen ihre Alterssicherung gefährdet sehen (die Mieten fließen dann in Zins- und Tilgung und können nicht mehr dem Alterslebensunterhalt dienen).

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