Fortsetzung der Diskussion von Kleinwasserkraft und Ökologie:
Fortsetzung der Diskussion von Kleinwasserkraft und Ökologie:
scheinbar ist das ohnehin überholt, im Osterpaket in der xten Fassung ist jetzt die Förderung für Kleinwasserkraft weiterhin vorgesehen
Bei der Abschaffung gab es gleich wieder das große gemaule, das die Sache dann doch noch im Sinne der Betreiber geregelt wurde war wieder keine Information wert…
Das ist dermaßen nervig im Umfeld der letzten Jahre vor zurück zurück vor seitwärts und das meiste nur Shit Meldungen…
V.a. bin ich der Meinung, die Kleinwasserkraft müsste sich auch ohne Förderung rentieren, das muss wind und PV und Speicher am Ende auch!
Egal ob es nur um Ökologie geht, wir haben doch offensichtlich ein Wasser Problem, kürzlich am Sylvensteinspeicher…
Von wegen gut gefült, ich habe leider kein Handy gehabt und kein Foto gemacht…
Fakt ist durch Misswirtschaft haben wir jetzt in OBB schon das Wasserverteilungsproblem…
Also ist Wasserkraft auch nicht bis in alle Ewigkeit Safe für Grundlasten…
Das hier steht in der blöden Meinungspresse
die Realität die ich mit Fotos beim nächsten mal belege sieht so aus:
Wegen anhaltender Trockenheit Bäche und Flüsse schonen
Wegen der derzeit anhaltenden Trockenperiode ist der Wasserhaushalt fast überall angespannt. Wasserwirtschaftsamt und Landratsämter appellieren daher an die Bevölkerung auf eine sparsame Verwendung des Wassers zu achten.
Dabei geht es sowohl um die Verwendung unseres Trinkwassers zum Gartengießen als auch um die direkte Entnahme von Wasser aus Gewässern. Alle Bachanrainer werden daher gebeten, auf eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen zu verzichten. Bereits geringfügige Entnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechenden Niedrigwasserständen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und damit auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen haben und im Extremfall zu einem Fischsterben führen. In diesem Zusammenhang weisen die Landratsämter darauf hin, dass die Wasserentnahme aus einem Gewässer mit einer Pumpe oder Einbauten jeder Art im Gewässer, die zum Zwecke des Aufstauens errichtet werden, erlaubnispflichtig ist.
Derartige Genehmigungen können zurzeit jedoch nicht erteilt werden, da ein zusätzlicher Wasserentzug in der aktuellen Trockenperiode schädlich für das Gewässer sein kann. Wer ohne Erlaubnis Wasser entnimmt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen.
Für das Gartengießen gilt: nur in den Morgen- oder Abendstunden gießen und auf Nutzpflanzen und Blumen beschränken. Ganzjährig wird empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.
>>> Zur Pressemitteilung Landratsamt Landsberg am Lech
>>> Zur Pressemitteilung Landratsamt Weilheim-Schongau
>>> Zur Pressemitteilung Landratsamt Starnberg
02.08.2022