Kinderrechte im GG

Hier ein interessanter Bericht.
Kinderrechte tagesschau.de
Ich finde es immer wieder schwierig als Eltern und auch als Bürger die Kinderrechte gleichberechtigt wahrzunehmen und in die Praxis umzusetzen. Daher scheint mir die Verankerung dieser im GG ein kleiner aber wichtiger und symbolträchtiger Schritt. So werden hoffentlich in Zukunft auch die Gewichtung hin zu einer angemessen wenn nicht vorrangigen Berücksichtigung der Kinderrechte entwickeln. Gerade in der Kriese kommen die Kinderrechte schnell zu kurz da keine Lobby vorhanden ist, wie der Artikel treffend beschreibt. Leider konnte sich wohl auch hier die SPD nicht durchsetzen.
Liebe Grüße an das Lage Team ihr macht tolle Arbeit!

Ich kann verstehen, dass man Kinderrechte explizit im Grundgesetz haben möchte.

Aber je mehr Einzelrechte drin stehen, desto weniger ausagekräftig werden sie, da es immer Gewichtungskonflikte geben wird.
Auch wenn es klar im Text ist, heißt es nicht, dass es gelebt wird.

Laut Grundgesetz waren Frauen nie zweitklassig. Trotzdem konnte jahrzehntelang ein Ehemann den Arbeitsvertrag seiner Frau einfach nur so kündigen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass es Richter irritiert hatte. Weder vom Amtsgericht, noch vom BVG.

Ich bin in sowas romantisch.
MIr ist das GG zu lang und zu viel konkretes drin.
Artikel 146 GG; und dann eine saubere, kurze und grundlegendes regelnde Verfassung.