Das Thema Kindergrundsicherung eignet sich dazu die grundsätzliche Relation zwischen Staat (bzw. staatlichen Leistungen und deren Inanspruchnahme und Verstetigung) und Leistungsempfänger zu betrachten. Der Kommentar im SPIEGEL von 8.4. bringt das Dilemma auf den Punkt.
Wir sollten die grundsätzliche Relation überdenken, in der staatliche Leistungen abgerufen werden. Der Staat hat die Verpflichtung gesetzlich zustehende Leistungen mit einem niederschwelligen Zugang abrufbar zu machen. Er hat nicht die Aufgabe Leistungen anzubieten, aktiv zu vermitteln oder „unter die Menschen zu bringen“.
Die Kindergrundsicherung folgt im Grundsatz dieser Idee. Leistungen bündeln und den Zugang erleichtern (also keine (künstlichen) Hürden aufbauen). Diesen vereinfachenden Grundgedanken dann mit dem Aufbau einer neuen (großen?) Behörde zu konterkarieren zeugt nicht nur von politischer Instinktlosigkeit sondern führt uns in die im SPIEGEL-Artikel angestossende Grundsatzdiskussion:
Sind staatliche Leistungen
a) eine Bringschuld des Staates oder
b) eine Holschuld der Bedürftigen?
In einer Zeit enger werdender Budgets müssen wir selbstverantwortliches Handeln fördern. Staatliche Institutionen haben die Zugänge massiv zu vereinfachen und so niederschwellig zu halten, dass diese gerechtfertigten Leistungen nicht als Almosen wahrgenommen werden. Das verhindert aber keine neue Behörde (im Gegenteil), sondern nur ein verändertes Mind-Set in staatlichen Institutionen und eine Arbeit des States an vereinfachten Zugangsprozessen.
Hier sollten wir eine sinnvolle Grundsatzdiskussion führen, die längst überfällig ist und mit der die FDP einen Punkt hat, wenn sie (allerdings zu populistisch und im Stile einer Oppositionspartei) diese Auseinandersetzung anmahnt.