Kinderbetreuung nach Trennung

Trennung von Paaren auch mit Kinder ist etwas normales in unserer Gesellschaft, nicht normal ist das die Kinder dabei oft einen Elternteil (90% den Vater) „verlieren“, weil der genervte Partner den Umgang verunmöglicht. Es geht hier wirklich um Milionen Fälle jedes Jahr kommen einige 100 000 hinzu, genaue Statistiken gibt es ja ja nur durch Gerichtsurteile die nur die Spitze des Eisberges sind.

Ein Hochbrisantes Thema mit dem ich mich leider auch schon zweimal in meinem leben auseinander setzen musste, es ist wirklich grausam.

Ohne hier zu viel Worte zu machen gibt es hier alles zu Thema:
https://www.doppelresidenz.org/ oder auch den Spiegel #7 von 2.9.2019

Ich hoffe sehr das Ihr Platz in der Sendung findet, ist ja mal ein Corona freies Thema. Als kompetent Gast wäre z.B. Hildegund Sünderhauf-Kravets (Forscherin auf diesem Gebiet) , den Begründer des Cochemer Modells Familienrichter Jürgen Rudolph oder Katja Suding von der FDP die da auch gut im Film ist). Bei der Einladung könnte ich behilflich sein.

Danke für eure tolle Sendung-Weitermachen!

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Finde ich ein spannendes Thema, vielleicht kann man es etwas breiter fassen/ formulieren:

Mangelnde Gleichberechtigung - ausnahmsweise mal zum Nachteil von Männern - sicher seltener, aber nicht weniger problematisch.

Ich erlebe gerade im engen Kreis den Fall eines frischgebackenen unverheirateten Vaters, der sich in Bezug auf sein Kind gefühlt zu 95% macht- und rechtlos dem Willen der Mutter beugen muss, ohne dass er sich irgendetwas zu Schulden hat kommen lassen.

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Helling-Plahr sitzt für die FDP im Bundestag, einer ihrer Schwerpunkte sind familienrechtliche Themen. Wenige Wochen zuvor hatte sie zusammen mit weiteren Abgeordneten eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Es ging um eine Studie, die vor einigen Jahren in Auftrag gegeben worden war. Ihr Titel: »Kindeswohl und Umgangsrecht«. Wann sie endlich veröffentlicht werde, wollte die Abgeordnete wissen.

Mehrmals hatte das Ministerium in den vergangenen Jahren angekündigt, Ergebnisse zu präsentieren. Zuerst hieß es Anfang 2018. Dann Frühjahr 2019. Nie kam es dazu.

Immer wieder hatte auch Helling-Plahr nachgefragt. Jedes Mal wurde sie vertröstet. So auch dieses Mal. Fachliche und rechtliche Fragen müssten noch geklärt werden, las Helling-Plahr im August 2020. Und: »Die Studie Kindeswohl und Umgangsrecht wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres abgeschlossen und veröffentlicht sein.«

Inzwischen ist das Jahr 2020 vorbei. Passiert ist nichts. Helling-Plahr sagt, sie fühle sich inzwischen machtlos. »Das ist in höchstem Maße unbefriedigend«, sagt sie.

Aufgeladen mit Emotionen und Hoffnungen

Jedes Jahr geben Ministerien etliche Studien in Auftrag. Die Kindeswohl-Studie ist dabei auf den ersten Blick keine außergewöhnliche; sie ist nicht übermäßig aufwendig. 1,2 Millionen Euro wurden bislang ausgegeben. Gut 2000 Kinder und Eltern wurden befragt. Und doch steht sie seit Jahren im Fokus von Politikern und Interessenverbänden.

Wurde selber für die Studie befragt…

Dieses Thema wurde bereits einmal unter der Überschrift „Kinderbetreuung nach Trennung“ genannt.

Hochgekommen ist es mir heute beim Anhören der Sendung, als es um Lindners üblen Kommunikationsstil ging. Ihr wolltet Beispiele ähnlich manipulativer Rethorik aus anderen Parteien und mir fielen leider die Grünen und das oben genannte Thema ein. Die Grünen hatten bei ihrem Programm-PT vor der letzten BT-wahl darüber abzustimmen, ob Eltern nach Trennung ihre Kinder gleichberechtigt betreuen dürfen sollten. Das scheint aber immer noch als irgendwie antifeministisch zu gelten, weshalb die Grünenführung die Frechheit besaß, die Abstimmung wie folgt zu labeln: „Wechselmodell“ gegen „kindeswohlorientierter Umgang“. Das war so bodenlos, weil längst gesicherter Stand der Wissenschaft ist, dass paritätische Betreuung mindestens so kindeswohldienlich ist wie das Residenzmodell, wahrscheinlich sogar deutlich besser. Aber für die eigene Agenda, zündet auch die Grünenführung Nebelkerzen.

Warum ist das Thema, über das viel zuwenig gesprochen wird eigentlich ein ganz großes?

  • Es betrifft hunderttausende von Menschen in Deutschland

  • Deutschland hinkt der europäischen Entwicklung weit hinterher, obwohl es sich im Europarat verpflichtet hat, den paritätischen Umgang gesetzlich zu normieren.

  • Es ist ein Thema, über das üble Kämpfe ausgetragen werden, von denen die deutsche Öffentlichkeit wenig mitbekommt und in der absurde Positionen vertreten werden (so streitet gerade der Verband der Alleinerziehenden dagegen, dass Eltern das harte Los des Alleinerziehendendaseins erspart bleibt, wenn das bedeutet, dass der andere Elternteil die Kinder auch betreuen darf - dann lieber alleinerziehend!)

  • Es ist ein Thema, in dem allein die FDP eine progressive Position vertritt, wobei „progressiv“ hier einfach nur bedeutet, zu fordern, was in weiten Teilen Europas normal ist.

  • Besonders die „linken“ Parteien SPD, Grüne und Linke scheinen zu finden, dass die Forderung nach der Teilung von Care-Arbeit dort endet, wo Eltern sich trennen.

  • Es ist ein Thema, bei dem die Rechtsprechung mittlerweile dem Gesetzgeber voraus ist. Nach BGH-Rechtsprechung kann mittlerweile paritätische Betreuung angeordnet werden, wenn sie dem Kindeswohl dient. Zuvor gingen alle OLGs unsisono davon aus, dass paritätischer Umgang nicht angeordnet werden könne, weil das deutsche Familienrecht ihn nicht vorsieht.
    Dennochwird sich von deutschen Familiengerichten bei der Anordnung pritätischen Umgangs geziert, als würde dem Kind etwas angetan, wenn es nach einer Trennung beide Eltern weiterhin in seinem Leben haben darf.
    Dabei ist die Forschungslage eindeutig: Es ist für Kinder positiv, auch nach einer Trennung beide Eltern gleichermaßen in ihrem Leben haben zu dürfen.

Würde dieses Thema sachlich und ohne ständige Nebelkerzen diskutiert werden, würde schnell klar, dass die Gegner*innen der gleichberechtigten Elternschaft ohne Argumente dastehen. Aber bis dato bestimmen sie den Diskurs in Deutschland

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Da der Beitrag völlig ohne Quellen auskommt, ist es ein wenig schwierig genau zu sehen, worauf hier Bezug genommen wird. Mir scheint aber eine etwas verzerrende Betrachtung der Debatte vorzuherrschen. Der freie Journalist Matthias Meisner hat in einigen Beiträgen darüber geschrieben: Es geht keineswegs um eine pauschale Kritik am Wechselmodell, sondern darum, dass das Wechselmodell in bestimmten Fällen nicht zur Anwendung kommen sollte.

Laut Meisners Recherchen häufen sich Fälle, in denen Ämter und Justiz auch das Wechselmodell anordnen, wenn es eine vermutete oder sogar dokumentierte Vorgeschichte von Partnerschaftsgewalt durch den Vater gibt, dem deshalb nicht die Hälfte des Sorgerrechts übertragen werden sollte - und dass es extrem schwierig für Mütter ist, das eigene und das Kindes-Wohl gegenüber gewalttätigen Vätern durchzusetzen. Innerhalb der Männerrechtler-Szene gibt es hingegen das Argument, dass es im Sinne einer Vorbeugung von sog. „Eltern-Kind-Entfremdung“ auch gewalttätigen Vätern möglich sein sollte, gleichberechtigtes Sorgerecht zu bekommen.

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Ich sehe das fundamentale Problem darin, dass es in Deutschland überhaupt kein Gesetz zum Wechselmodell gibt (auch nicht indirekt, da diverse existierende Gesetze für diesen mathematischen Sonderfall schlichtweg nicht definiert sind bzw. nur willkürlich anwendbar sind). Das führt meinem Empfinden nach zu einem unnötigen und inakzeptablen Zustand von Rechtsunsicherheit (und das ausgerechnet bei diesem verfassungsrechtlich besonders geschützten Lebensbereich, der Familie).