Keine Dokumentation von Gerichtsverfahren

Mit Interesse habe ich am Samstag in der SZ einen Artikel von Annette Ramelsberger „Gegen das Vergessen“ gelesen. Es wird darin beschrieben, dass von deutschen Gerichten weder Protokolle noch Tonaufnahmen angefertigt, archiviert oder veröffentlicht werden. Die neue Koalition will sich des Themas wohl annehmen, aber hier könnte ein breitere Öffentlichkeit sicher von Nutzen sein.
Mir war nicht klar, dass weniger als 1% der Gerichtsurteile überhaupt veröffentlicht werden und die Aufzeichnungen vor allem von den Richtern und Staatsanwälten mit zum Teil haarsträubenden Argumenten abgelehnt werden. Wenn es aber dennoch Mitschnitte gibt, werden diese nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Wenn immer wieder die Gesundheitsämter für die mangelnde Digitalisierung gescholten werden, gäbe es hier auch einen dringlichen Verbesserungsbedarf.
Als Journalist und Richter müsstet Ihr hier doch als Dreamteam erfolgreich sein können.

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Das hat „die Lage“ schon öfters gefordert

Meine Frau hat im Zuge ihrer Arbeit Gerichtsurteile direkt bei den Gerichten angefordert und erhalten. Dies ist jedoch anekdotisch und widerlegt nicht, dass Gerichtsurteile nicht veröffentlicht werden. Sie sind jedoch zugänglich. Wobei auch nicht jedes Urteil zugänglich ist, weil Datenschutzgründe dagegen sprechen würden.

Nun habe ich den Ausgangsbeitrag nochmal genauer gelesen. Darin war die Sprache von der Dokumentation des Gerichtsprozess. Dies ist natürlich nochmal etwas anderes als das Urteil an sich. Daher ergibt es durchaus Sinn, auch den Prozess zu dokumentieren, um Transparenz zu schaffen.