Kann das Bundesverfassungsgericht durch die lagerübergreifende Reform hinreichend vor faschistischer Unterminierung geschützt werden?

In einem Zeit-Artikel bin ich über die skeptische Einschätzung eines Juristen „gestolpert“:

Der ehemalige Verfassungsrichter Johannes Masing sieht die jetzt vorgelegten Pläne kritisch. Masing hatte im April auf ZEIT ONLINE erklärt, für ihn seien zwei Elemente entscheidend bei einer Reform: die Zustimmungspflicht des Bundesrates für Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und die Festschreibung der Zweidrittelmehrheit für die Richterwahl im Grundgesetz mit einer Regelung zur Auflösung von Blockaden. Beides sieht der Vorschlag von Ampel und Union jetzt aber nicht vor. Dementsprechend nennt Masing die vorgestellten Entwürfe „sehr ernüchternd“. Angesichts der nun vorliegenden Regelung mit der kurzen Dreimonatsfrist bei Blockadesituationen, sagt der Freiburger Jurist, „wäre es vielleicht sogar besser, man machte nichts“.

Hat Masing recht?

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