Ein aktueller Fall aus der Justiz zeigt, dass noch etwas gegen Rechtsextreme im Staatsdienst unternommen wird, wenn auch „mit angezogener Handbremse“:

Eine Studie zeigt ferner, dass bestimmte Berufsgruppen durchaus anfällig sind:

Das lässt sich auch plausibel erklären, denn Autorität und Waffen ziehen eben vermehrt eine gewisse Klientel an.

Die Mängel der Studie sind allerdings erheblich. Sie unterschätzt eher das rechtsextreme Potenzial.

Aber würden Beamte/-innen wirklich Termine von Durchsuchungen durchstechen, bei der Tatmittelbeseitigung helfen, die Sicherstellung von Geld, Computern und Propagandamaterial aktiv verhindern, wenn die AfD verboten worden ist?

Das Risiko, aufzufliegen, wäre doch meines Erachtens recht hoch. Man müsste schon von einem sehr hohen Organisationsgrad rechtsextremer Netzwerke in der Polizei ausgehen, um es für realistisch zu halten, dass massenweise Beamte/-innen in solchem Ausmaß gegen ihre Dienstpflichten verstoßen.

Bis zum Beleg des Gegenteils erscheint mir das doch relativ unwahrscheinlich.

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Beim googlen bin ich jetzt über ein relativ aktuelles Paper des wiss. Dienstes des Bundestages gestolpert, dass im Grunde alle Fragen zum Thema Mandatsverlust beantwortet aber auch die offen Fragen aufzeigt:

Sachstand - Zum Mandatsverlust nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit
einer Partei, WD 3 - 3000 - 003/24

Der Ist-Zustand ist wohl so:

  • Es gibt ein Gesetz, §46 Bundeswahlgesetz (BWahlG), das den Verlust des Mandats vorschreibt. Je nach Mandat,
    • bleibt der Platz eines „Listen-Abgeordneten“ unbesetzt und das Parlament verkleinert sich bzw.
    • muss das Mandat eines direkt gewählten Abgeordneten im Wahlkreis neu gewählt werden.

Dieser unmittelbare Mandatsverlust ist aber innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft umstritten (siehe dazu das Paper) und der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in anderen Ländern einen direkten Mandatsverlust bereits beanstandet:

Der EGMR hat in zwei Fällen entschieden, dass der automatische Mandatsverlust infolge einer Parteiauflösung unverhältnismäßig ist und gegen das Recht auf freie Wahlen gemäß Art. 3 1. EMRK-ZP verstößt.

Auch interessant:

Entscheidend für die Frage nach der Parteizugehörigkeit ist (nach §46 BWahlG) der Zeitraum zwischen Beantragung und Feststellung der Verfassungswidrigkeit (durch das BVerfG).

Ich könnte mir daher vorstellen, dass alle gewählten AfD’ler sofort die Partei verlassen, wenn sich ein aussichtsreicher Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrig andeutet.

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Das BVerfG müsse entsprechend der Rechtsprechung des EGMR bei jedem Mandatsverlust im Einzelfall prüfen, ob sich der Abgeordnete durch seine „persönliche politische Betätigung“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richte und verfassungswidrig verhalten habe.

Das sollte bei der Mehrheit der AfD-Mandatsträger:innen nicht schwerfallen.

Und falls es nur die Hälfte sein sollte, wäre eine Halbierung der Rechtsextremen in den Parlamenten auch schon ein Fortschritt.

Dessen ungeachtet bleiben ja immer noch Neuwahlen, um die Faschos rauszubekommen. Die AfDler:innen könnten dann nicht einfach unter neuem Etikett antreten, weil das Gründen von Nachfolgeorganisationen ausgeschlossen ist.

Letztlich spielt es keine Rolle, wie man rechtskonform die Rechtsextremen loswird, entscheidend ist nur, dass sie der Demokratie keinen Schaden mehr zufügen können.


Interessante Neuigkeiten:

Ein ganz brauchbares Plädoyer für ein Verbot:

Der Parlamentsantrag ist nun veröffentlicht worden:

Mehr hier:

Hier noch ein FAQ:

Gut aufbereitet ist der Extremismus der AfD bei Michael Kraske und Dirk Laabs:

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Ich glaube nicht, dass der Wählerwille noch das entscheidende sein wird, wenn der Wähler gewillt ist, eine verfassungsfeindliche Partei zu wählen. Vielleicht wäre die Lösung des BverfGs ja, dass alle Mandate aus den Bundesländern verfallen, in denen die Afd bereits vom VS als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Da könnte man dem Wähler ja vorwerfen, das Risiko bist du mit deiner Stimme bewusst eingegangen.

Neuwahlen durch das BVerfG kenne ich aus dem GG jetzt auch keine Möglichkeit. Das GG sieht da meines Wissens nur die Vertrauensfrage und das konstruktive Misstrauensvotum vor, was in Neuwahlen münden kann.

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Wenn ich es richtig verstanden habe, sieht das BVerfG das bei Listenplätzen genauso. Bei Direktkandidaten ist dagegen wohl eine Neuwahl des jeweiligen Mandates in der laufenden Legislaturperiode angedacht.

Wäre das nicht irgendwo eine Art von Vorverurteilung ohne Richter? Und würde man damit anfangen, sehe ich die Gefahr, dass man dieses Kriterium von „gesichert rechtsextrem“ irgendwann auf „Beobachtungsfall“ reduziert.

Das verstehe ich nicht? Die Juristen vom BVerfG sind doch Richter.

Ich meinte mit Vorverurteilung die Einstufung als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungs-Schutz. So wie du es vorschlägst, hinge ja von dieser Einstufung ab, ob ein Mandatsträger einer, vom BVerfG als verfassungswidrig erklärten, Partei sein Mandat verlieren würde. Damit wäre aber doch die Kontrolle über diese Konsequenz bzw. Strafe nicht beim BVerfG sondern beim VS. Ich bin mir nicht sicher ob das rechtlich i.O. ist.

Aaaah, danke.

Ja, kann man so verstehen, gebe ich dir recht.

Würde da aber immer noch die Verantwortung an den Wähler abgeben, der vorsätzlich eine vom VS eingestufte rechtsextreme Partei gewählt hat und zumindest in Kauf nehmen muss, dass die Partei vom BVerfG verboten werden könnte. Es sollte zumindest nicht überraschen, wenn man mit seiner Stimme ein solches Risiko eingeht. Das Verbot liegt ja weiterhin beim BVerfG, der VS ist lediglich das Frühwarninstrument, um Hinweise zu geben. Die Hinweise gelten, finde ich, natürlich auch für den Wähler.

An dem Tag, an dem man sich in Deutschland sorgen machen müsste, dass Rechtsextremisten von Sicherheitsbehörden und Justiz zu hart angefasst werden oder gar der Hinweis, dass es sich bei einer Partei auf Grund von gerichtsfesten Indizien um einen Beobachtungs- oder Verdachtsfall hält, die fraglichen Wähler zum Nachdenken und Einlenken bewegt, können wir uns alle mal ganz kurz zurück lehnen und die Sonne genießen. Den Tag gab es in der Geschichte unseres Landes noch nie.

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Da würde ich auch grundsätzlich mitgehen, nur das ich diese Einschätzung bei so schwerwiegenden Folgen wie dem Mandatsverlust eben lieber nur beim BVerfG sehe.

Aber im Grunde ist diese Frage auch nur theoretischer Natur, denn, so wie ich es verstanden habe, verlieren eh alle AfDler bei verfassungswidrig der Partei ihr Mandat.

Aber es geht ja im weiteren Sinne um alles, was der Verfassungsschutz als beobachtungswürdig einstuft. Und das war ja z.B. jahrelang die Linkspartei, bis das BVerfG das bei Bodo Ramelow unterbunden hat und erst danach wurde die Beobachtung eingestellt.

Professor Fabian Virchow hat es hier noch mal auf den Punkt gebracht:

Verbote zielen nicht darauf ab, Einstellungen zu ändern. Verbote sollen Organisationen auflösen, die als Organisation mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen (Geld, Personal, Sendezeit, Zugang zu Informationen und so weiter), einer menschenrechtsfeindlichen Weltanschauung und einer entsprechenden politischen Praxis eine Bedrohung für die Demokratie bedeuten. Ein Verbot wäre ein deutliches Signal und kann die nötige politische Auseinandersetzung flankieren. Es würde die gesamte extreme Rechte stark schwächen, sofern Wiederbetätigungsversuche konsequent strafrechtlich geahndet würden. Ein Verbotsverfahren muss von einer breiten zivilgesellschaftlichen Aufklärungskampagne begleitet werden, um die Opferinszenierung der AfD in ihrer Wirkung zu begrenzen.


Heribert Prantl erläutert noch mal Wesentliches:


Hier herrscht Willkür!


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Wer würde denn für eine Aufklärungskampagne in Frage kommen? Das hat bisher nich wirklich gut funktioniert.

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Vor allem auch wie soll das gehen, nicht nur wer soll das machen?

Wie soll man denn Menschen von etwas staatlichem überzeugen, die den Staat und seine Institutionen aber oftmals einfach ablehnen? Beispielsweise der VS würde nur politisch instrumentalisiert werden oder „die da oben“ machen sowieso was sie wollen.

Entweder man lässt da die berühmten 5-10 % in einer Demokratie in Ruhe, weil sie sowieso nicht mitmachen wollen oder man versucht da alle anzusprechen.