Ist Schutz vor Faschismus einklagbar?

Seid der Wahl in Sachsen habe ich Angst. Ich wohne hier und sehe wie der Faschismus, in den Parlamenten und auf der Strasse, immer mehr erstarkt.
Ich frage mich, wenn Schutz vor drn Klimawandelfolgen ein Menschenrecht und vor dem Verfassungsgericht einklagbar ist, ist es dann Schutz vor Faschismus nicht auch? Ich glaube nicht, dass dieser Schritt von der Politik gegangen wird. Aber irgendwie müssen wir doch geschützt werden.

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Danke! Und volle Solidarität!

Instrumente, um dem Faschismus den Boden zu entziehen, haben wir sogar in der Verfassung (z. B. das Parteiverbot nach Artikel 21 Grundgesetz). Überdies gibt eine ganze Reihe von Eingriffsmöglichkeiten (z. B. § 130 StGB zur Volksverhetzung).

Die Frage ist m. E. eher, ob die zur Verfügung stehenden Mittel auch genutzt werden.

Hi Bent, ich denke nicht, dass die anderen Parteien eun Verbotsverfahren anstreben. Die Gefahr wird von vielen nicht ernst genommen.

Ja, leider immer noch nicht.

Das Problem ist ja, dass Privatpersonen nicht auf ein Parteiverbot klagen können.

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Dabei sollte nicht das Risiko eines Verbotsverfahrens unterschätzt werden. Das ging schon einmal schief (NPD). Davor fürchtet man sich offensichtlich und das vermutlich aus gutem Grund. Schließlich könnte ein Scheitern, selbst wenn nur aus formalen Gründen, ein enormes Werbepotenzial für die AfD haben.

Man stelle sich vor was los ist wenn die höchsten deutschen Gerichte schließlich entscheiden, dass die AfD zwar Verfassungsfeinde beherbergt, diese aber nicht zielgerichtet genug verfassungsfeindliche Bestrebungen betreibt. Die AfD ließe sich feiern, schließlich hätten sie dann höchstrichterlich bestätigt bekommen, dass sie ungerecht behandelt werden.

Und selbst wenn am Ende doch ein Parteienverbot steht und man sich einfach neu gründet (mit anderen, aber nicht weniger schlimmen Köpfen), hätten die Rassisten vermutlich an Popularität gewonnen.

Ein Parteienverbot birgt folglich große Risiken und nur begrenzten Benefit. Man sollte andere Wege gehen. Die NPD damals ist beispielsweise krachen gegangen als man sie in wirtschaftliche Probleme gebracht hat.

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Ich glaube auch, dass es diese Angst vor einem Scheitern gibt. Aber lässt sich die Chance nicht durch eine gute Vorarbeit sehr stark minimieren? Aus dem Fehlern des ersten NPD-Verbotsverfahrens wurde ja gelernt und die Erfahrungen aus dem zweiten kann man auch berücksichtigen.
Und sollte das Verfahren wirklich scheitern, ändert das doch nichts am Status quo, also an der Einschätzung des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz oder? Die AfD krakelt ja sowieso, dass diese einseitig, nicht objektiv etc. wären und inszeniert sich als verfolgte Unschuld - und das würden sie bei einem Verbotsverfahren eh hochziehen, egal wie dieses ausgeht (denn es dauert ja eh Jahre).

Sollte das Verfahren erfolgreich sein, ist der Benefit dagegen enorm, weil die Partei nicht mehr zu Wahlen antreten darf und auch keine Ersatzorganisationen gegründet werden dürfen. Das geht über rein wirtschaftliche Probleme weit hinaus.

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Ja, immer das Argument , dass stärkt nur die AFD und Ihre Märtyrererzählung. Sie inzenieren sich ja jetzt schon so, schön mit Hilfe des Putins. Die Argumentation kann doch nicht immer von der AFD ausgehen. Ich möchte geschützt werden und sehr viele Mitmenschen auch. Das ist doch unser Recht? Recht auf Unversehrtheit, Freiheit usw., das ist alles bedroht. Ich möchte dieses Recht gerne in Anspruch nehmen. Es kann doch nicht sein, dass da nur die Parteien diese Entscheidungsgewalt haben.

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