Ein paar kleinere Anmerkungen zum Rentenkapitel (ausführliche Kommentare zur Problemanalyse und Lösungsvorschlägen sprengen hier wohl den Rahmen…):
- Ihr schreibt, dass das Rentensystem im Prinzip seit Bismarcks Zeiten vor 170 Jahren gleich funktioniert. Zum einen verstehe ich nicht, wo die 170 herkommt (es wurde 1889 eingeführt). Zum anderen hat es sich 1957 wesentlich geändert, von Kapitaldeckung auf Umlageverfahren.
- Zugangsfaktor: Ihr schreibt, dass dieser die Rente senkt, weil man weniger lange in die Rentenkasse einzahlt und gleichzeitig länger in Rente ist. Ich würde sagen, dass nur der zweite Punkt zutreffend ist. Wenn man nicht arbeitet, aber nicht früher in Rente geht, wird die Rente nicht gesenkt. Es gilt aber, dass wenn man weniger einzahlt, man zusätzlich weniger Entgeltpunkte hat. Die Beispiele sind daher mMn auch etwas irreführend, weil man nicht in allen Fällen 45 Entgeltpunkte haben wird.
- Ausgleichsfaktor: Ihr schreibt, dass wenn in einem Jahr die Rente um 2% sinken würde (und das dann nicht tut) und im nächsten um 3% steigen würde, sie stattdessen nur um 1% steigt. Das ist aus zwei Gründen nicht ganz richtig. Zum einen wird immer mindestens um die „Hälfte“ (hier: 1,5%) erhöht (vgl. §68a Abs. 3 SGB VI). Zum anderen ist 0,98 * 1,03 nicht 1,01.
- Rentenberechnung (jährliche Rentenanpassung): Ihr erwähnt an dieser Stelle nicht, dass die Haltelinien aktuell dazu führen, dass der Nachhaltigkeitsfaktor effektiv ausgesetzt ist, was ja durchaus ein relevanter Punkt ist.