Hinweise zum Rentenkapitel

Ein paar kleinere Anmerkungen zum Rentenkapitel (ausführliche Kommentare zur Problemanalyse und Lösungsvorschlägen sprengen hier wohl den Rahmen…):

  1. Ihr schreibt, dass das Rentensystem im Prinzip seit Bismarcks Zeiten vor 170 Jahren gleich funktioniert. Zum einen verstehe ich nicht, wo die 170 herkommt (es wurde 1889 eingeführt). Zum anderen hat es sich 1957 wesentlich geändert, von Kapitaldeckung auf Umlageverfahren.
  2. Zugangsfaktor: Ihr schreibt, dass dieser die Rente senkt, weil man weniger lange in die Rentenkasse einzahlt und gleichzeitig länger in Rente ist. Ich würde sagen, dass nur der zweite Punkt zutreffend ist. Wenn man nicht arbeitet, aber nicht früher in Rente geht, wird die Rente nicht gesenkt. Es gilt aber, dass wenn man weniger einzahlt, man zusätzlich weniger Entgeltpunkte hat. Die Beispiele sind daher mMn auch etwas irreführend, weil man nicht in allen Fällen 45 Entgeltpunkte haben wird.
  3. Ausgleichsfaktor: Ihr schreibt, dass wenn in einem Jahr die Rente um 2% sinken würde (und das dann nicht tut) und im nächsten um 3% steigen würde, sie stattdessen nur um 1% steigt. Das ist aus zwei Gründen nicht ganz richtig. Zum einen wird immer mindestens um die „Hälfte“ (hier: 1,5%) erhöht (vgl. §68a Abs. 3 SGB VI). Zum anderen ist 0,98 * 1,03 nicht 1,01.
  4. Rentenberechnung (jährliche Rentenanpassung): Ihr erwähnt an dieser Stelle nicht, dass die Haltelinien aktuell dazu führen, dass der Nachhaltigkeitsfaktor effektiv ausgesetzt ist, was ja durchaus ein relevanter Punkt ist.

Bei allem Verständnis für die Argumente, mehr Menschen an der Rentenfinanzierung zu beteiligen, kommen mir da insbesondere mit Blick auf Beamt:innen einige Perspektiven zu kurz.

Beamt:innen haben nicht nur Privilegien, sondern der anderen Versorgung stehen auch andere Dienst- und Treuepflichten gegenüber. Da wünsche ich mir von euch in der Lage mal eine Analyse, ob das nicht am Ende in der Summe am Beamtentum insgesamt kratzt. Denn neben der Rente haben wir selbige Diskussion auch bei der Krankenversicherung. Fallen also Beihilfe/ Heilfürsorge weg, kommt die Rentenversicherung für Beamt:innen, dann ist in der Konsequenz vielleicht auch irgendwann der Status auf Lebenszeit fraglich, wo wir dann bei der Beteiligung an den sonstigen Abgaben (ALG) ankämen.
Wie sind dann Streikverbot oder bspw. Wechselsperren zwischen Bundesländern noch zu rechtfertigen? Wollen wir wirklich riskieren, dass Polizist:innen oder Feuerwehren streiken? Die Arbeitsbedingungen bieten dafür vielerorts reichlich Anlass.

Das nur als kurzer Anstoss, vielleicht passt es ja mal ins Konzept.