Hinweis zu Annahme in Podcast 393: "Kommunale Wohnungsunternehmen müssen keinen Gewinn erwirtschaften"

Dass kommunale Wohnungsunternehmen keinen Gewinn erwirtschaften müssen, diese pauschale Aussage, wie sie im Podcast immer wieder verwendet (zuletzt in 393 bei ca. Minute 46) wird, ist so nicht richtig. Ich werde das hier am Beispiel von Rostock zeigen.

Beispiel Rostock, wenn man sich hier den Haushalt anschaut, ist für das kommunale Wohnungsunternehmen WIRO eine erhebliche Gewinnausschüttung an die Stadt Rostock vorgesehen:

So ist für den Haushalt 24 und 25 von Rostock geplant, dass das kommunale Wohnungsunternehmen WIRO pro Jahr 13.795.000 Euro Gewinn an die Hansestadt Rostock ausschüttet.

Band I - Haushaltsplan Kernhaushalt S.50

Dies war auch in den Vorjahren der Fall. Auch wenn der Betrag vl. geringer war. Es waren immer erhebliche Summen, die das Unternehmen durchaus belastet haben. Übrigens hat das Städtische Krankenhaus in den letzten Jahren auch Gewinne an die Stadt ausgeschüttet, im Jahr 2022 16 Millionen und im Jahr 2023 4 Millionen. Dass dies in den nächsten Jahren so geringe Beträge sein werden, hat andere Gründe, die hier zu weit führen würden.

Jetzt könnte man argumentieren, dass das eine Rostocker Besonderheit ist. Nein, das ist es nicht. Es ist vom Land MV vorgeschrieben, dass kommunale Unternehmen Gewinne erwirtschaften und an die Kommunen ausschütten:

Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) / § 13 Verwendung des Jahresergebnisses

„(1) Der Eigenbetrieb soll einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Der Jahresgewinn soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.“

Hinweise zur Anwendung der Eigenbetriebsverordnung (EigVOVV M-V)/ Zu § 13 – Verwendung des Jahresergebnisses

Absatz 1 stellt im Interesse des gemeindlichen Haushalts eine grundsätzliche Erwartung zur Erzielung eines ausschüttungsfähigen Gewinns an den Eigenbetrieb. Dies entspricht den für alle kommunalen Unternehmen und Einrichtungen geltenden Wirtschaftsgrundsätzen nach § 75 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 der Kommunalverfassung.

Gerade bei klammen Kommunen hat auch die Finanzaufsicht in MV Vorgaben gemacht, dass hier eine Ausschüttung erfolgen muss, um den Haushalt der Kommune zu sichern.

Um dies in Relation zu setzen: Bei der Wiro handelt es sich um ein sehr großes kommunales Unternehmen mit ca. 35.000 Wohnungen und einem Gewinn von ca. 25 Mio. Euro, allerdings auch mit einem Schuldenstand von über 800 Mio. Euro. Dennoch ist die Summe, die an die Stadt abgeführt wird, beträchtlich (mehr als die Hälfte des Gewinns) und führt daher durchaus zu höheren Mieten. Die Kritik ist dann oft, dass die Mieter der WIRO das Haushaltsloch stopfen, während andere Mieter von privaten oder Genossenschaften diese Kosten nicht tragen müssen.

Insofern ist der im Podcast immer wieder wiederholte Satz: „Kommunale Wohnungsunternehmen müssen keine Gewinne erwirtschaften“ in seiner Pauschalität nicht richtig. Doch, in MV müssen sie.
Das soll als Hinweis dienen, dass das Thema kommunale Unternehmen und Gewinne oft nicht so einfach ist, wie es im Podcast meist dargestellt wird.

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Wenn wir jetzt aber mal rechnen, dann kommen wir bei 14 Mio. € bei 35.000 Wohnungen auf einen Wert von 400 € pro Wohnung. Selbst wenn wir mit Leerstand und ggf. Steuern (ich weiß nicht wie kommunale Unternehmen den Gewinn vorab versteuern) den Wert mal 1,5 nehmen wären wir bei 50 € pro Wohnung und Monat den das kostet.

Eine Vorgabe mit einer Rendite in höhe des marktüblichen Zinses auf EK ist definitiv niedriger als das was private Vermieter erwirtschaften müssen. Würde das Geld aus einer anderen Quelle kommen, z.B. bei einer Genossenschaft aus Einlagen oder Kredit, müsste es ziemlich sicher höher verzinst werden.

Ich sehe daher nicht unbedingt eine Schlechterstellung der Mieter eines kommunalen Wohnungsbauunternehmens wenn dieses maximal marktübliche Gewinne abführt. Mit deiner Aussage, dass die pauschale Annahme kommunale Gesellschaften müssten keinen Gewinn abführen nicht korrekt ist hast du dann natürlich trotzdem recht.

Ja.
Vor einigen Jahren gab es die Diskussion, ob die Grundsteuer erhöht werden soll (betrifft alle Mieter und Eigentümer) oder die Gewinnausschüttung der Kommunalen Wohnungsgesellschaft (betrifft nur deren Mieter). Aus dieser Zeit stammt das Argument. Ich mache es mir nicht zu eigen und es ist oben zugegeben nur verkürzt und ohne Kontext wiedergegeben.

Ich will auch nicht behaupten, dass kommunale Wohnungsunternehmen schlecht sind, im Gegenteil. Auf der anderen Seite gibt es auch faire private Vermieter. Aber auch die WIRO unterliegt bei uns den gleichen Marktmechanismen wie die Privaten und kann bei Neubauten ohne Förderung nur zu ähnlichen Preisen vermieten wie die privaten Bauherren. Was die WIRO, aber auch die Genossenschaften bei uns machen, ist, so weit es ihnen möglich ist, soziale Verantwortung zu übernehmen. Das macht nicht jeder Investor und ist auf jeden Fall ein großer Vorteil.

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