Dass kommunale Wohnungsunternehmen keinen Gewinn erwirtschaften müssen, diese pauschale Aussage, wie sie im Podcast immer wieder verwendet (zuletzt in 393 bei ca. Minute 46) wird, ist so nicht richtig. Ich werde das hier am Beispiel von Rostock zeigen.
Beispiel Rostock, wenn man sich hier den Haushalt anschaut, ist für das kommunale Wohnungsunternehmen WIRO eine erhebliche Gewinnausschüttung an die Stadt Rostock vorgesehen:
So ist für den Haushalt 24 und 25 von Rostock geplant, dass das kommunale Wohnungsunternehmen WIRO pro Jahr 13.795.000 Euro Gewinn an die Hansestadt Rostock ausschüttet.
Band I - Haushaltsplan Kernhaushalt S.50
Dies war auch in den Vorjahren der Fall. Auch wenn der Betrag vl. geringer war. Es waren immer erhebliche Summen, die das Unternehmen durchaus belastet haben. Übrigens hat das Städtische Krankenhaus in den letzten Jahren auch Gewinne an die Stadt ausgeschüttet, im Jahr 2022 16 Millionen und im Jahr 2023 4 Millionen. Dass dies in den nächsten Jahren so geringe Beträge sein werden, hat andere Gründe, die hier zu weit führen würden.
Jetzt könnte man argumentieren, dass das eine Rostocker Besonderheit ist. Nein, das ist es nicht. Es ist vom Land MV vorgeschrieben, dass kommunale Unternehmen Gewinne erwirtschaften und an die Kommunen ausschütten:
Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V) / § 13 Verwendung des Jahresergebnisses
„(1) Der Eigenbetrieb soll einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird. Der Jahresgewinn soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.“
Hinweise zur Anwendung der Eigenbetriebsverordnung (EigVOVV M-V)/ Zu § 13 – Verwendung des Jahresergebnisses
Absatz 1 stellt im Interesse des gemeindlichen Haushalts eine grundsätzliche Erwartung zur Erzielung eines ausschüttungsfähigen Gewinns an den Eigenbetrieb. Dies entspricht den für alle kommunalen Unternehmen und Einrichtungen geltenden Wirtschaftsgrundsätzen nach § 75 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 der Kommunalverfassung.
Gerade bei klammen Kommunen hat auch die Finanzaufsicht in MV Vorgaben gemacht, dass hier eine Ausschüttung erfolgen muss, um den Haushalt der Kommune zu sichern.
Um dies in Relation zu setzen: Bei der Wiro handelt es sich um ein sehr großes kommunales Unternehmen mit ca. 35.000 Wohnungen und einem Gewinn von ca. 25 Mio. Euro, allerdings auch mit einem Schuldenstand von über 800 Mio. Euro. Dennoch ist die Summe, die an die Stadt abgeführt wird, beträchtlich (mehr als die Hälfte des Gewinns) und führt daher durchaus zu höheren Mieten. Die Kritik ist dann oft, dass die Mieter der WIRO das Haushaltsloch stopfen, während andere Mieter von privaten oder Genossenschaften diese Kosten nicht tragen müssen.
Insofern ist der im Podcast immer wieder wiederholte Satz: „Kommunale Wohnungsunternehmen müssen keine Gewinne erwirtschaften“ in seiner Pauschalität nicht richtig. Doch, in MV müssen sie.
Das soll als Hinweis dienen, dass das Thema kommunale Unternehmen und Gewinne oft nicht so einfach ist, wie es im Podcast meist dargestellt wird.