Heizungsgesetz und GEG von 2020 - CDU schuld? Ampel musste es verändern!

Liebes Lage-Team,

eine Einordnung zu dem viel umstrittenen sogenannten Heizungsgesetz wäre sinnvoll. Es wäre gut noch einmal darauf hinzuweisen, dass das GEG 2020 von der Ampel geändert werden musste, um einen Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen zu garantieren. Denn ohne Änderung hätte das GEG von 2020, welches von der CDU so erstellt wurde, ein tatsächliches Heizungsverbot bedeutet.

Wie ich da jetzt erst drauf komme? Nun ich habe auf Mastodon folgendes Bild entdeckt:


Quelle: CGdoppelpunkt: "Ausdrucken und der Bildzeitung beilegen!" - Mastodon

Dieser Beitrag auf Mastodon hat mich ein bisschen stutzig werden lassen. Mir war es nicht bewusst, dass das Heizgesetz (bzw GEG) von der CDU 2020 so beschlossen wurde, dass Leute ihre alte Gas- oder Ölheizungen hätten abbauen müssten. Da ich es nicht glauben konnte habe ich im Gesetz nachgelesen. Im § 72 lese ich als Überschrift:

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

Dabei denkt man erstmal, dass nur Heizölheizungen ein Problem wären. Lese ich dann genauer, dass steht in Absatz 1:

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

Das verstehe ich so, dass sowohl gasförmige als auch flüssige Brennstoffe in einer Heizung nicht verbrannt werden dürfen, die vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden. Also gehört dazu Erdöl, Ethanol, Gas, Benzin, etc… Holz aber nicht, da es ein Feststoff ist.

Vielleicht bin ich damit alleine. Aber ich fand es ein ziemliches Aha-Erlebnis.

Bei den anstehenden Wahlen rede ich oft mit Leuten, die Robert Habeck immer noch wegen des schlechten Heizgesetzes verurteilen. Und deshalb lieber CDU wählen möchten. Aber mir scheint, dass die CDU eigentlich eher am sogenannten „Heizungsverbot“ oder „Heizungshammer“ schuld war, und NICHT die Ampel oder der Herr Habeck.

In Anbetracht der bald stattfindenden Wahlen würde ich mich sehr darüber freuen, wenn das Thema noch mal kurz aufgegriffen werden würde.

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Das ist auch meine Erfahrung. Wegen diverser Mängel in meiner Wohnung habe ich zur Zeit sehr häufig Kontakt mit Handwerkern (kein Gendern notwendig). Im Endeffekt laufen die Aussagen immer darauf hinaus, dass die Wärmewände auf Basis von (Groß-)Wärmepumpen nicht möglich ist. Das ist einfach nicht richtig.

Wenn die CDU in Gestalt von Friedrich Merz behauptet:

Deutschland ist in der Energie- und Klimapolitik zum Geisterfahrer in Europa geworden.

dann stimmt das im Bezug auf Wärmepumpen. Hier sind wir im europäischen Vergleich viel zu langsam: „Installierte Wärmepumpen in den privaten Haushalten Europas

Und Wasserstoff im Wärmesektor macht allenfalls in Spitzenlastkraftwerken Sinn:

This paper carries out a meta-review of 54 independent studies to assess the scientific evidence for using hydrogen for heating buildings. The analysis concludes that the scientific evidence does not support a major role for hydrogen in cost-optimal decarbonization pathways being associated with higher energy system and consumer costs. Electrification and district heating are deemed preferable due to higher efficiency and lower costs in the majority of analyzed studies.

A meta-review of 54 studies on hydrogen heating

Es war ein Kommunikationsdesaster von den zuständigen Ministerien, das ist klar.

Zum GEG 2020 muss man sagen, dass es Einschränkungen für die Stilllegung nach 30 Jahren gab. Hier muss man im GEG mal weiterlesen. Nur ein Auszug. Nicht anzuwenden auf

  • Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie
  • heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt
    beträgt (Eigenheimbesitzer sind also definitiv betroffen, außer sie haben eine Villa)
  • Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach § 71 und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen.
    Zudem können neue Heizungen, die mit Heizöl oder festem fossilen Brennstoff (Kohle? :D) auch nach 2026 eingebaut werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
    Pauschal kann man dann noch abweichen, wenn „im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen“
    Das GEG2020 liest sich auf jeden Fall deutlich umständlicher.

Im GEG 2024 heißt es in dem Absatz übrigens immer noch „Betriebsverbot für Heizkessel“ obwohl in dem Absatz das Wort Verbot dann nicht vorkommt. Naja so viel zur Kommunikations.

EDIT: GEG2024 §71

GEG2020 §71-73