Erstmal eine Quelle vom SWR
Das Thema ist mir schon in diversen Podcasts über den Weg gelaufen, u.a. im „Logbuch: Netzpolitik“, aber auch noch in einem mit einer eher juristisch geprägten Einordnung, aber den finde ihn leider nicht mehr.
Das Ganze war schon ziemlich absurd.
Meine Einordnung wäre:
Horst Seehofer hat damals als Innenminister linksunten.indymedia als „Verein“ verboten, weil sich dort durchaus linksextreme Gewalttäter koordinieren und z.B. Bekennerschreiber veröffentlicht wurden. Dafür musste die Definition, was ein Verein ist, schon erheblich ausgedehnt werden.
Sei’s drum, die Versuche, sich gegen das Vereinsverbot zu wehren, sind gescheitert., weil die Kläger sich offensichtlich nicht zu einer „Vereinsmitgliedschaft“ bekennen wollten, weil sie sich damit selbst in erhebliche Haftungsrisiken (auch strafrechtlich) begeben würden. Gegen das Vereinsverbot können aber nur Vereinsmitglieder klagen, daher wurden die Klagen abgewiesen. Die Situation, sich selbst einer Straftat belasten zu müssen, um gegen ein Vereinsverbot ankämpfen zu können, ist rechtstaatlich betrachtet auch schon problematisch.
Das Ende vom Lied: Das Verbot bleibt bestehen, aber haftbar gemacht werden konnte niemand, weil niemand diesem „Verein“ rechtssicher zuzuordnen war. Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wurden auch eingeleitet, aber inzwischen eingestellt, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Vereinsverbot ist noch anhängig, hat aber keine aufschiebende Wirkung, das Verbot ist daher noch in Kraft.
Radio Dreyeckland hat nun den „Fehler“ gemacht, in einem Artikel über die o.g. Einstellung des Verfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung einen Link zu einem Archiv von linksunten.indymedia zu setzen. Jetzt sollte man meinen: Okay, das ist nicht klug, da fordert man Radio Dreyeckland mal auf, den Link zu löschen und geht vielleicht auch juristisch dagegen vor - mit angemessenen Mitteln. Gerade auch, weil es sich bei Radio Dreyeckland um einen Rundfunkanbieter handelt (wenn auch einen mit politischer Agenda)…
Statt dessen zieht die Staatsanwaltschaft die ganz großen Geschütze auf - Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung der entsprechenden technischen Geräte. Die Staatsanwaltschaft ist nach dem Protest (auch von anderen Medien) mittlerweile zurückgerudert und hat die beschlagnahmten Smartphones und Laptops zurückgegeben, aber was bleibt ist das Gefühl, dass die Staatsanwaltschaft hier gegen eine linke Organisation, der man nun wirklich keine Nähe zu Gewalttätern vorwerfen kann, mit höchst-möglicher Härte vorgegangen ist. Ich werte dieses massive Vorgehen als klaren Einschüchterungsversuch, der gegenüber vergleichbaren Organisationen, die nicht dem linken Spektrum zuzuordnen wären, in dieser Härte nicht erfolgt wäre.
Also ernsthaft, eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung von allen möglichen Geräten, weil hier ein Redakteur - vermutlich der juristischen Konsequenzen nicht bewusst - einen Link gesetzt hat? Das wirkt schon sehr übergriffig seitens der Staatsanwaltschaft.
Positiv bleibt natürlich anzumerken, dass hier auch der Streisand-Effekt wirkt, ähnlich wie bei der Aufnahme von „Feine Sahne Fischfilet“ im Verfassungsschutzbericht. Der Staat erreicht mit seinen Maßnahmen letztlich das Gegenteil dessen, was er erreichen will. Eine vorher nur sehr regional bekannte linke Radiostation wird quasi über Nacht bundesweit bekannt.