Liebes Lage-Team,
immer wieder führt ihr in der LdN an, dass Abstriche beim Datenschutz der Aktzeptanz der CoronaWarnApp (CWA) abträglich wäre. Dies mag so sein.
Wenn man das Thema aus verfassungsrechtlicher Sicht betrachtet komme ich zu dem Ergebnis, dass ein krasses Ungleichgewicht bei den Einschränkungen diverser Grundrechte (Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit) im Vergleich zum Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung besteht.
Ganz praktisch: wenn ich es akzeptiere, dass mir vorgeschrieben wird, mit wie vielen Personen ich mich treffe, ob ich mein Restaurant betreiben kann oder wann ich abends wieder zu Hause bin (21 h), dann nehme ich doch auch in Kauf, dass die CWA ein vernünftiges und für die Gesundheitsämter brauchbares Tracing bietet.
These: durch eine gute Nachverfolgung aufgrund von durch die CWA gesammelten Tracing-Daten könnte die Einschränkung anderer Grundrechte wieder etwas mehr zurückgenommen werden.