Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze

Lieber Philip, Lieber Ulf.
Die Tagesschau hat erst kürzlich einen Artikel zu dem Thema gebracht, was mir seit Monaten beim Passieren der Grenze zu Österreich interessiert, leider nicht in die Tiefe, in die ich es mir gewünscht hätte: Wie kann es sein, dass Bayern immer noch Grenzkontrollen durchführt, wo es doch aktuell - meiner Meinung nach - wirklich keine Gefährdung gibt. Wie kann es sein, dass die EU Kommission dies immer wieder bewilligt?

Hallo!

Genau das habe ich mich auch gerade gefragt. Ich verfolge es seit Monaten an der Grenze zu Polen. Teilweise 2 Stunden Verzögerung und das seit mittlerweile mehr als 6 Monaten.
Wie ist das mit dem EU-Recht und dem Schengen-Abkommen möglich?

Der Schengener Grenzkodex ermöglicht das:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32016R0399

Und dort Art.25:

Allgemeiner Rahmen für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen

(1) Ist im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht, so ist diesem Mitgliedstaat unter außergewöhnlichen Umständen die Wiedereinführung von Kontrollen an allen oder bestimmten Abschnitten seiner Binnengrenzen für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der ernsthaften Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet, gestattet. Die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen darf in Umfang und Dauer nicht über das Maß hinausgehen, das zur Bewältigung der ernsthaften Bedrohung unbedingt erforderlich ist.
(2) Kontrollen an den Binnengrenzen werden nur als letztes Mittel und im Einklang mit den Artikeln 27, 28 und 29 wiedereingeführt. Wird ein Beschluss zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen nach Artikel 27, 28 oder 29 in Betracht gezogen, so sind die in Artikel 26 beziehungsweise 30 genannten Kriterien in jedem einzelnen Fall zu Grunde zu legen.
(3) Hält die ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit in dem betreffenden Mitgliedstaat über den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Zeitraum hinaus an, so kann dieser Mitgliedstaat die Kontrollen an seinen Binnengrenzen unter Zugrundelegung der in Artikel 26 genannten Kriterien und gemäß Artikel 27 aus den in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Gründen und unter Berücksichtigung neuer Umstände für weitere Zeiträume von höchstens 30 Tagen verlängern.
(4) Der Gesamtzeitraum, innerhalb dessen Kontrollen an den Binnengrenzen wiedereingeführt werden können, einschließlich etwaiger Verlängerungen nach Absatz 3 dieses Artikels, beträgt höchstens sechs Monate. Liegen außergewöhnliche Umstände im Sinne von Artikel 29 vor, so kann dieser Gesamtzeitraum gemäß Artikel 29 Absatz 1 auf eine Höchstdauer von zwei Jahren verlängert werden.

Wenn @SimonD sagt, dass die Grenzkontrollen seit über sechs Monaten bestehen, ist fraglich, ob die Begründung aus Art. 25 des Schengener Grenzkodex ausreicht. Absatz 1 beschränkt diese Kontrollen ganz klar auf 30 Tage, eine Verlängerung auf bis zu sechs Monate und in absoluten Ausnahmefällen sogar zwei Jahre ist möglich.

Aber dazu braucht es „außergewöhnlicher Umstände“ und eine „ernsthafte Bedrohung“, deren Vorliegen von @Fani1610 bestritten wird („wirklich keine Gefährdung gibt“). Die Beantwortung der Frage, ob die Grenzkontrollen zulässig sind, hängt daher von der Interpretation dieser unbestimmten Rechtsbegriffe ab, daher von der Frage, ob „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen (und wie lang Umstände „außergewöhnlich“ sind, bevor sie zu einer „neuen Normalität“ werden) oder ob eine „ernsthafte Bedrohung“ vorliegt, wobei da die Frage wäre, ob es sich um eine tatsächliche Bedrohung handeln muss oder ob eine latente Bedrohung ausreicht. Gegen letzteres spricht, dass eine latente Bedrohung eigentlich immer vorliegt.

Die EU-Staaten scheinen die Grenzkontrollen ermöglichen zu wollen, daher fürchte ich, dass die Grenzkontrollen so schnell nicht aufhören werden:

Ich habe auch keine Ahnung wie die Kontrollen begründet wurden. Ich wollte auf die Frage wie das möglich ist nur die Rechtsgrundlage dafür nennen.